Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versteckte Kamera etc.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versteckte Kamera etc.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
celtictiger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 10:24    Titel: Versteckte Kamera etc. Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,
leider gibt es ja seit geraumer Zeit verstärkt diese "lusitgen" TV-Shows in denen Leute auf der Straße verarscht werden und dann zur Primetime im Fernsehen gezeigt werden.
Dazu habe ich mal ein paar Fragen, die gerne ausführlich diskutiert werden können.

1. Ab und zu werden da ja Gesichter auch verfremdet. Ist das die einzige Möglichkeit unerkannt zu bleiben oder kann man auch darauf bestehen gar nicht gezeigt zu werden. Diese Verfremdung der Bilder ist ja eher lächerlich und Freunde / Bekannte / Kollegen würden einen schon erkennen denke ich, zumal man es sich dann täglich auf Internetmusikbörse [Name geändert] etc. angucken kann.

2. Welchen Schadensersatzanspruch habe ich.
Bsp. Ich werde durch so eine Show 2 Stunden aufgehalten, z.B. eingeparkt usw. Wenn ich dadurch meinen Flieger verpasse gehe ich mal davon aus, dass die Produktionsfirma mir einen neuen Flug bezahlt. Aber was ist im Extremfall. Ich verpasse einen Vorstellungstermin. Dadurch verpasse ich die Chance auf einen Job, sagen wir mit einem Bruttogehalt von 50.000 € / a. Bei 40 Jahren Berufszeit , macht das 2 Mio.€ (ohne Gehaltserhöhung, Boni, KV, etc). Gut das wird man nicht bekommen, aber wo wird da angesetzt?

3. wie sieht es aus mit Sachen, die man überhaupt nicht in Geld aufwiegen kann? Verpasste Einschulung/Konfirmation etc. des eigenen Kindes miterleben?

4. Ich bin da ungefragt Teil einer Fernsehsendung. Habe ich da Vergütungsansprüche? Wie hoch sind die? Kann ich die im Nachhinein selbst festlegen? Könnte ich zum Beispiel einen Gehalt verlangen, in den Höhen wie ein Hollywoodstar auch für 2 Stunden Arbeit bekommt?

Auch wenn ich hier teilw. in der Ich-Form geschrieben habe, ist mir das bisher nicht passiert. Nur da ich diese Shows überhaupt nicht leiden kann und unter keinen Umständen ungefragt ins Fernsehen möchte würde mich mal interessieren, wie man sich davor schützen kann, wenn das überhaupt geht, bzw. was man dann für Ansprüche stellen kann.
Ich denke mal, dass das nicht direkt im Gesetz geregelt ist. Wie ist Eure Einschätzung? Hat jemand Erfahrung mit sowas? Gibt es dazu Beispielurteile?

Bin auf Antworten gespannt.

Gruß,
ct
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 11:05    Titel: Re: Versteckte Kamera etc. Antworten mit Zitat

Im Prinzip ist das schon geregelt ...

1. Was das eigene Gesicht im Fernsehen betrifft, darf man - sofern nicht nur Beiwerk oder anderweitig zugestimmt - schon selbst entscheiden:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

2. Ich könnte mir vorstellen, dass - wenn ein Schaden eingetreten ist - man durchaus Ansprüche geltend machen kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
Allerdings muss dieser monetär nachgewiesen werden. Insofern dürfte ein "Wenn ich da nicht aufgehalten worden wäre, hätte ich vielleicht einen milliardenschweren Greis getroffen, ihn geheiratet und wäre in zwei Jahren wohlhabende Witwe gewesen. Also rückt zumindest mal paar Millionen rüber" wohl nicht greifen. Winken
Aber generell - ich schätze mal, die eine oder andere Summe ist auch in die Produktionskosten einkalkuliert.

3. siehe 2.

4. Nachdem man seine Zustimmung generell verweigern kann (siehe 1.), könnte man auch sagen "Für 200000 Euro dürft ihr's zeigen". Ich bezweifle jedoch, dass die Produktionsfirma darauf eingehen wird. Wenn's allerdings im Rahmen bleibt ... möglicherweise kann man ja eine kleine "Peinlichkeitsprämie" raushandeln? Die Gegenseite muss jedoch nicht drauf eingehen sondern kann das ganze auch sein lassen.

Was nicht gehen dürfte, ist erst fröhlich (oder auch nicht fröhlich) mitmachen/zustimmen und dann hinterher Ansprüche stellen.
Da gab's z.B. vor einiger Zeit mal was mit der Supernanny
http://www.netzeitung.de/entertainment/people/749290.html

Soweit meine Einschätzungen als Laie...
Gruß
Rena Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
celtictiger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 11:33    Titel: Re: Versteckte Kamera etc. Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antworten.
Einiges geklärt, aber es haben sich auch neue Fragen entwickelt.

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::


4. Nachdem man seine Zustimmung generell verweigern kann (siehe 1.), könnte man auch sagen "Für 200000 Euro dürft ihr's zeigen". Ich bezweifle jedoch, dass die Produktionsfirma darauf eingehen wird. Wenn's allerdings im Rahmen bleibt ... möglicherweise kann man ja eine kleine "Peinlichkeitsprämie" raushandeln? Die Gegenseite muss jedoch nicht drauf eingehen sondern kann das ganze auch sein lassen.


Was ist aber, wenn ich unter keinen Umständen möchte dass es gezeigt wird. Dann kann die Produktionsfirma doch nicht einfach sagen, dann kriegen Sie auch nichts. Ich habe doch trotzdem dort "gearbeitet" wenn auch unfreiwillig. Diese "Arbeit" hat dann auf jeden Fall schon mal der Belustigung des Produktionsteams und evtl. Passanten gedient. Ist es wirklich erheblich ob es gesendet wird oder nicht?

Wie sieht es strafrechtlich aus? Wenn eine Produktionsfirma es lustig findet mein Auto zu zerkratzen. Ich rege mich darüber auf, alle finden es lustig und am Ende sagt dann die Produktionsfirma, kein Problem wir kommen ja für den schaden auf. Mir reicht das aber nicht und ich mache eine anzeige wegen Sachbeschädigung. Dann kann ich doch wohl gegen die bestimmte Person die mir den Lack zerkratzt hat auch wenn es der "Star der Sendung" ist vorgehen, oder gegen die Produktionsfirma, da das zu deren "täglichem" Geschäft gehört. Allerdings wäre das dann ja schon fast eine kriminelle Vereinigung.

Könnte ich auch wenn ich überhaupt nicht betroffen wäre und eine solche Aktion im Fernsehen in einer dieser besagten Sendungen eine solche Aktion sehe auch als Unbeteiligter eine Anzeige gegen "Star der Sendung" erstatten?

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::

Was nicht gehen dürfte, ist erst fröhlich (oder auch nicht fröhlich) mitmachen/zustimmen und dann hinterher Ansprüche stellen.
Da gab's z.B. vor einiger Zeit mal was mit der Supernanny
http://www.netzeitung.de/entertainment/people/749290.html


Das ist klar darum ging es mir auch nicht.

Gruß,
Ole
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 13:14    Titel: Re: Versteckte Kamera etc. Antworten mit Zitat

celtictiger hat folgendes geschrieben::
Diese Verfremdung der Bilder ist ja eher lächerlich und Freunde / Bekannte / Kollegen würden einen schon erkennen denke ich, ...
Die Unkentlichmachung muß ausreichend sein, sonst ist es ein Verstoß. Ob es ausreichend war, entscheidet am Ende ein Richter.

celtictiger hat folgendes geschrieben::
Was ist aber, wenn ich unter keinen Umständen möchte dass es gezeigt wird. Dann kann die Produktionsfirma doch nicht einfach sagen, dann kriegen Sie auch nichts. Ich habe doch trotzdem dort "gearbeitet" wenn auch unfreiwillig. Diese "Arbeit" hat dann auf jeden Fall schon mal der Belustigung des Produktionsteams und evtl. Passanten gedient. Ist es wirklich erheblich ob es gesendet wird oder nicht?
Wenn Sie die Straße entlanglaufen und jemand findet das lustig, Schuldet er Ihnen Geld? Das glauben Sie nicht wirklich. Wenn Sie sich freiwillig in etwas verwickeln lassen und das Zeit und ein paar Kalorie kostet, ist das Ihre Entscheidung. Der Versuch Sie in etwas zu verwickeln muß schon ganz schön ausarten um einen Unterlassungsanspruch oder Anspruch auf Schadensersatz zu haben (oder gar strafbar zu sein).

celtictiger hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es strafrechtlich aus? Wenn eine Produktionsfirma es lustig findet mein Auto zu zerkratzen. Ich rege mich darüber auf, alle finden es lustig und am Ende sagt dann die Produktionsfirma, kein Problem wir kommen ja für den schaden auf.
Das wäre eine Sachbeschädigung, wie Sie schon richtig erkannt haben.

celtictiger hat folgendes geschrieben::
Dann kann ich doch wohl gegen die bestimmte Person die mir den Lack zerkratzt hat ... vorgehen, oder gegen die Produktionsfirma, ...
Strafrechtlich können Sie in dem Sinne gegen niemanden vorgehen, Sie können Anzeige erstatten und Strafantrag stellen. Daraufhin geht dann die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gegen jemanden vor. Jemand von der Produktionsfirma könnte wegen Anstiffung mit dran sein.

celtictiger hat folgendes geschrieben::
Könnte ich auch wenn ich überhaupt nicht betroffen wäre und eine solche Aktion im Fernsehen in einer dieser besagten Sendungen eine solche Aktion sehe auch als Unbeteiligter eine Anzeige gegen "Star der Sendung" erstatten?
Können schon. Woher würden Sie wissen, daß es nicht gestellt ist?

PS: Ich habe es nun auch persönlich formuliert, das hat aber nichts zu sagen.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.