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Hallo was sagt Ihr dazu?
F hat von der (firmenname entfernt von spraadhans) oder einem Beauftragtem per Telefon einen Tarifwechsel für seinen Festnetzanschluss empfohlen bekommen (weil DSL nun etwas schneller geht) und dem auch zugestimmt. Nach dem er die Vertragsänderung schriftlich zugeschickt bekommen hat, hat er sofort schriftlich per Normalbrief widerrufen, da er jetzt eine 24 Monatige Kündigungsfrist hat und ihm das nicht mitgeteilt wurde.
Nach 2 Monaten bemerkt er, dass die Telefonrechnung nicht umgestellt wurde und erinnert nocheinmal schriftlich an die Widerrufung. Die (firmenname entfernt von spraadhans) stellt sich jedoch unwissend und schreibt, dass kein Widerruf eingegangen ist.
Hat F nicht neuerdings eine längere Widerspruchsfrist als 14 Tage? Ist der neue Vertrag gültig?
Hat F nicht neuerdings eine längere Widerspruchsfrist als 14 Tage?
In Sonderfällen auch mal einen Monat, hier sehe ich dies aber nicht.
vritzs hat folgendes geschrieben::
Ist der neue Vertrag gültig?
Da F den Zugang der Kündigung nicht nachweisen kann, ist der Vertrag wohl gültig.
Generell sind mündliche (telefonische) und schriftliche (Brief) Willensäußerungen ohne Zugangsbeleg in Streitfall schwer zu beweisen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Habe kürzlich in einem Magazin gesehen, dass der Anrufer (nicht der Angerufene) erst mal beweisen muss, dass ein telefonischer Vertrag geschlossen wurde. Ist der Kündigungs-/Widerrufsbrief nicht eingegangen, hat der Anbieter ja auch keinen schriftlichen Beweis seines Vertrages. Oder sehe ich das falsch? _________________ Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort "Tierschutz" überhaupt geschaffen werden musste.
Theodor Heuss
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