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Rückgabe bei nicht funktionierendem HW/SW Bundle?

 
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Rhodes
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 10:58    Titel: Rückgabe bei nicht funktionierendem HW/SW Bundle? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie diese Sache zu bewerten ist:

Herr Meier ist seit Jahrzehnten leidenschaftlicher Fotograf. Er besitzt eine umfangreiche Sammlung an Dias. Diese Dias möchte er nun digitalisieren. Zu diesem Zweck bestellt er online einen Diascanner mit Software bei Händler H. Software und Scanner sind von unterschiedlichen Herstellern und werden als Bundle geliefert. Das Paket bleibt wg. eines Weihnachtsurlaubes 2,5 Wochen verschlossen. Nach dem Urlaub installiert Meier die SW und stellt fest, dass er sie trotz Einschaltung eines Experten auf seinem Notebook nicht ans Laufen bekommt.

Meier wendet sich an H., der einen CD mit Software schickt, die aber ebenfalls nicht funktioniert. Meier fährt persönlich zum 50km entfernten H. H. argumentiert, dass das Problem bei seinem eigenen PC nicht auftrete. Es müsse ein Notebook Problem bei Meier vorliegen. Das ist aber nicht der Fall. Meier besitzt ein neues Standardnotebook eines bekannten Herstellers, mit dem es noch nie Probleme gab und auf dem sich alle anderen Programme einwandfrei installieren liessen und auch laufen. Alle externe Geräte funktionieren mit diesem Notebook ebenfalls einwandfrei. Was genau das Problem bei der Installation der Scanner-SW ist, lässt sich nicht feststellen, da die Installationsroutine keine Meldungen ausgibt.

Meier möchte die Rückgabe, da der Scanner ohne geeignete SW unbrauchbar ist. H. verweigert das und verweist auf den Support des Software-Herstellers. Meier sieht aber H. als Verkäufer in der Pflicht. Was kann er tun?

Danke & Grüsse

Rhodes
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das die Software beim Herrn Meier nicht funktioniert bedeutet nicht, dass diese auch mangelhaft ist. Die Systemvorausstezungen könnten nicht übereinstimmen. Z.B. Herr Meier hat "[Wortsperre: Produktname]" auf seinem PC und die Software läuft nicht unter "[Wortsperre: Produktname]".

Das die Software beim Händler funktioniert, spricht für Kombabilitätsprobleme. Dies wäre kein Sachmangel. Der Käufer müsste demnach den Mangel nachweisen.

P.S. Was mich wundert ist, dass der Sanner und die Software (Treiber?) von unterschiedlichen Herstellern sind. Geschockt
_________________
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