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Verfasst am: 06.01.08, 12:10 Titel: Fahrzeug Einbehalten bei nicht bezahlter KFZ Rechnung?
Hallo,
Ich habe mit einem Händler ausgemacht, dass ich ein Fahrzeug kaufe wenn ein vorhandener Schaden am Fahrzeug reguliert werden würde. Wir sind dann zu Seiner Werkstatt des vertrauens und haben abgemacht, dass ich die Kosten der Teile und der Händler die Kosten der Arbeit übernimmt. Es gibt ein Ersatzteil für 300€. Nun kostete das Ersatzteil 700€ und er will mir nicht die Originalrechnung zeigen. Ich habe das Gefühl er will die gesamten Kosten auf mich abwälzen. Kann ich die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen ohne vorerst die Rechnung zu zahlen?
Der Kauf bei dem Händler ist eigentlich auf nicht gültig, da er mich im Kaufvertrag als Händler eingetragen hat, obwohl ich nicht einmal einen Gewerbeschein habe!?
"Der Kauf bei dem Händler ist eigentlich auf nicht gültig, da er mich im Kaufvertrag als Händler eingetragen hat, obwohl ich nicht einmal einen Gewerbeschein habe!?"
Damit sollen alle Ansprüche die ein Verbraucher hat ausgeschlossen werden, z.B. 1 oder 2 Jahre Gewährleistung, Widerrufsrecht & Co.
Das ist schon so dubios, dass man von solchen Handelspartnern eigentlich nur Abstand nehmen kann.
Weiß jemand was zur ersten Frage? Darf die Werkstatt mein Auto einbehalten bis ich die geforderte Summe bezahlt habe? Oder habe ich ein Recht auf das Auto und eine Rechnung die ich dann im nachhinein bezahlen kann?
d.h.? aus dem Kaufvertrag herauskommen? Das Fahrzeug zurückgeben? Und warum kann er das Fahrzeug einbehalten. Es ist doch mein Eigentum. Wenn wir uneinig über die höhe der Rechnung sind, dann kann er es doch vor Gericht ziehen? Er hat einfach gemeint die Teile wären doppelt so teuer wie angenommen, hat die Teile ohne Rücksprache einfach eingebaut und will mir nicht mal die Rechnungen zeigen. Wenn er mir die Rechungen zeigt zahl ich auch, aber so will ich nur den müdlich genannten Preis zahen und mein Auto mitnehmen.
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