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Fahrzeug Einbehalten bei nicht bezahlter KFZ Rechnung?

 
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kashif1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 12:10    Titel: Fahrzeug Einbehalten bei nicht bezahlter KFZ Rechnung? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe mit einem Händler ausgemacht, dass ich ein Fahrzeug kaufe wenn ein vorhandener Schaden am Fahrzeug reguliert werden würde. Wir sind dann zu Seiner Werkstatt des vertrauens und haben abgemacht, dass ich die Kosten der Teile und der Händler die Kosten der Arbeit übernimmt. Es gibt ein Ersatzteil für 300€. Nun kostete das Ersatzteil 700€ und er will mir nicht die Originalrechnung zeigen. Ich habe das Gefühl er will die gesamten Kosten auf mich abwälzen. Kann ich die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen ohne vorerst die Rechnung zu zahlen?

Der Kauf bei dem Händler ist eigentlich auf nicht gültig, da er mich im Kaufvertrag als Händler eingetragen hat, obwohl ich nicht einmal einen Gewerbeschein habe!?
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Userchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 257

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 14:01    Titel: . Antworten mit Zitat

"Der Kauf bei dem Händler ist eigentlich auf nicht gültig, da er mich im Kaufvertrag als Händler eingetragen hat, obwohl ich nicht einmal einen Gewerbeschein habe!?"

Damit sollen alle Ansprüche die ein Verbraucher hat ausgeschlossen werden, z.B. 1 oder 2 Jahre Gewährleistung, Widerrufsrecht & Co.

Das ist schon so dubios, dass man von solchen Handelspartnern eigentlich nur Abstand nehmen kann.
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kashif1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß jemand was zur ersten Frage? Darf die Werkstatt mein Auto einbehalten bis ich die geforderte Summe bezahlt habe? Oder habe ich ein Recht auf das Auto und eine Rechnung die ich dann im nachhinein bezahlen kann?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

ich meine die rechtsprechung tendiert dazu, dass die werkstatt bei offener rechnung das auto zurückbehalten darf.

der kaufvertrag ist soweit ersichtlich im übrigen sehr wohl wirksam.
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kashif1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der gültig sein sollte dann doch aber nur als Händler-Privatperson und nicht wie er wollte als Hänlder-Händlergeschäft, oder?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

selbstverständlich aber er wird dadurch eben nicht unwirksam.

allerdings würde ich in einem solchen fiktiven fall versuchen schnellstmöglich aus dem kaufvertrag heraus zu kommen
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kashif1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

d.h.? aus dem Kaufvertrag herauskommen? Das Fahrzeug zurückgeben? Und warum kann er das Fahrzeug einbehalten. Es ist doch mein Eigentum. Wenn wir uneinig über die höhe der Rechnung sind, dann kann er es doch vor Gericht ziehen? Er hat einfach gemeint die Teile wären doppelt so teuer wie angenommen, hat die Teile ohne Rücksprache einfach eingebaut und will mir nicht mal die Rechnungen zeigen. Wenn er mir die Rechungen zeigt zahl ich auch, aber so will ich nur den müdlich genannten Preis zahen und mein Auto mitnehmen.
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