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Kündigung von Mobilfunkverträgen!

 
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cuto8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 16:32    Titel: Kündigung von Mobilfunkverträgen! Antworten mit Zitat

Hallo!
Es geht um folgendes hypothetisches Problem:
Person A hat einen Handyvertrag bei einem Provider mit 24 Monaten Vertragslaufzeit abgeschlossen. Diese Zeit könnte z.B. Mitte Januar 2008 ablaufen. Aus irrelevanten Gründen wollte A den Vertrag nicht verlängern und kündigt diesen fristgerecht. Dies wird ihm/ihr auch schriftlich bestätigt.
Person B hat keinen Vertrag und erklärt sich Novemer 2007 bereit, den Vertrag zu übernehmen. Ihm/ihr ist bekannt, dass der Vertrag bereits gekündigt wurde und er/sie hat auch nicht vor diesen zu verlängern. Die Übernahme geschieht bereits nach Ablauf der Mindestverragslaufzeit.
Der Provider sagt nun B, dass durch die Vertragsübernahme die Kündigung von A automatisch aufgehoben wäre.
Dazu müsste der Wiederruf der Kündigung explizit in der Vertragsübernahme erwähnt worden sein, oder? Selbst wenn das der Fall wäre - durch den Zeitpunkt der Übernahme hätte B ja gar keine Möglichkeit mehr, den Vertrag erneut zu kündigen?!?
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wie jetzt?

B will den Vertrag für die restlichen 14 Tage übernehmen? Bevor die Umschreibung und der Schriftverkehr durch ist, sind die 14 Tage rum.

hws
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cuto8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
B will den Vertrag für die restlichen 14 Tage übernehmen?

Nein - für November 07 bis Mitte Januar 08. Gehen wir einfach mal von 2,5 Monaten aus - bei 3 Monaten Kündigungsfrist!
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cuto8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hat niemand einen Hinweis?
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht dazu in den AGB´s?

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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cuto8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Laut AGBs wird die Kündigung widerrufen. Der interessante Punkt ist meiner Meinung nach, dass B ja gar keine Möglichkeit mehr hatte, den Vertrag zu kündigen...
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kannst Du rein interessehalber die fiktive AGB-Klausel anonymisiert posten?

Grüße
KurzDa
_________________
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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