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Lehrer verliert Klausur

 
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 14:19    Titel: Lehrer verliert Klausur Antworten mit Zitat

Hallo
habe eine dringende Frage!

Es geht um Höhere Handelsschule, Klasse 12

Der Lehrer verliert die Klausur eines einzelnen Schülern bevor er diese korrigieren kann.
Heute teilt er dies dem Schüler mit und verlangt, dass der Schüler die Klausur am
morgigen Tag nachschreibt, obwohl die Klausur bereits 4 Wochen zurück liegt.

Muss der Schüler die Klausur nachschreiben? Schließlich hat er seine Leistung bereits vor 4 Wochen erbracht und kann nichts dafür, dass der Lehrer seine Klausur verliert.

Bitte um Antworten, da der Nachschreibetermin für morgen angesetzt wurde.
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poisonpit
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Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 128
Wohnort: Barischa Woid

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sofort Schulleiter kontaktieren.

Oder Kuhhandel mit dem Lehrer ausmachen, nachschreiben, entsprechend entgegenkommend korrigieren und Klappe halten.
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larissaberger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Der Lehrer meinte, der morgige Nachschreibetermin sei bereits mit dem Direktor abgesprochen.

Sie sieht das ganze den auf rechtlicher Basis aus? Muss man die Klausur dann nachschreiben, oder gibt es eine Möglichkeit drumherum zu kommen?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

An welche Alternative ist denn gedacht? Soll im Zeugnis stehen "im Fach ... konnte keine Note gebildet werden"?
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
An welche Alternative ist denn gedacht? Soll im Zeugnis stehen "im Fach ... konnte keine Note gebildet werden"?



Wie es in einem Halbjahr üblich ist, habe ich ja bereits im ersten Quartal des Halbjahres eine Klausur geschrieben und 2 Noten für die sonstige Mitarbeit im Halbjahr!
Daraus lässt sich wohl auch eine Note bilden!
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

larissaberger hat folgendes geschrieben::
Muss man die Klausur dann nachschreiben, oder gibt es eine Möglichkeit drumherum zu kommen?
Für unentschuldigtes Fernbleiben gibt es eine Sechs. Das halte ich allerdings für eine relativ "teure" Lösung.
larissaberger hat folgendes geschrieben::

Wie es in einem Halbjahr üblich ist, habe ich ja bereits im ersten Quartal des Halbjahres eine Klausur geschrieben und 2 Noten für die sonstige Mitarbeit im Halbjahr!
Daraus lässt sich wohl auch eine Note bilden!
Und es ist auch nicht mehr Aufwand, da eben eine Sechs in den Mittelwert mit rein zu nehmen.

Scherz beiseite.

Es gibt doch keine einfachere Möglichkeit, eine gute Note abzusammeln, wenn man nach 4 Wochen dieselbe Arbeit noch einmal schreibt. Man kennt die Fragen, kann sich die passenden Antworten auf die Schnelle noch aus den Büchern heraus suchen und hat im Grunde nur Vorteile. Denn wenn die "Ersatzklausur" schwerer ist als die Klausur, die alle anderen schreiben mussten, dann kreischt man hysterisch "Benachteiligung" und droht dem Lehrer mit einer Beschwerde beim Ministerium.

Solange der Schüler das Verschwinden der Klausur nicht selber verursacht hat, kann er daraus nur Vorteile haben ... Mit den Augen rollen
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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larissaberger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mich mittlerweile entschieden die Klausur nicht nach zu schreiben!!!
Habe nämlich eine andere Lehrerin meiner Schule gefragt und die hat mir erklärt, dass ich die Klausur nicht nachschreiben brauche da ich meine Leistung vor 4 Wochen in der Klausur bereits erbracht habe, und der Lehrer dafür verantwortlich ist diese Klausur korrekt zu korrigieren. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, weil er die Klausur des Schülers verliert und dies auch selbst einräumt, dann ist er gezwungen an Hand der vorhandenen Noten eine Zeugnisnote zu bilden.

Da ich die Klausur eh nicht besser als mangelhaft geschrieben habe, ist dies für mich nur von Vorteil. Trotzdem Danke für eure Antworten, auch wenn nicht alle sehr hilfreich waren..oder den Sinn verfehlt haben
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larissaberger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Denn wenn die "Ersatzklausur" schwerer ist als die Klausur, die alle anderen schreiben mussten, dann kreischt man hysterisch "Benachteiligung" und droht dem Lehrer mit einer Beschwerde beim Ministerium.


Das Kreischen würde wohl garnichts bewirken, denn durch das Schreibe der Klausur akzeptiere ich ja quasi, dass ich die Klausur nachschreib. Die werden dann fragen, wieso ich nicht direkt NEIN gesagt habe!
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larissaberger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 02:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte etwas entscheidendes vergessen:
der Lehrer hat eingeräumt sich zu erinnern, dass ich abgegeben habe und nimmt die Schuld auf sich, dass die Klausur weg ist..
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 09.01.08, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

larissaberger hat folgendes geschrieben::
Habe nämlich eine andere Lehrerin meiner Schule gefragt und die hat mir erklärt, dass ich die Klausur nicht nachschreiben brauche da ich meine Leistung vor 4 Wochen in der Klausur bereits erbracht habe, und der Lehrer dafür verantwortlich ist diese Klausur korrekt zu korrigieren. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, weil er die Klausur des Schülers verliert und dies auch selbst einräumt, dann ist er gezwungen an Hand der vorhandenen Noten eine Zeugnisnote zu bilden.
Na dann ist ja alles klar. Und wenn die rechnung nicht aufgeht, dann weisst du wa wo Du dich beschweren kannst... Winken
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