Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zurückbehaltungsrecht und § 439 BGB
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zurückbehaltungsrecht und § 439 BGB

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 15:39    Titel: Zurückbehaltungsrecht und § 439 BGB Antworten mit Zitat

Moin,

angenommen, Käufer K (Verbraucher) kauf bei Verkäufer V ein Dinges D mit Kamera und überweist den Kaufpreis.

Geliefert wird dem K nun ein paar Tage später ein baugleiches Dingens ohne Kamera.

K macht nun seinen unstreitigen Nacherfüllungsanspruch aus § 439 BGB geltend und verlangt Zusendung eines Dingens mit Kamera.

Kann K aber nun bis zur Lieferung des Dingens mit Kamera von (s)einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen oder muss er das Dinges ohne Kamera schon jetzt an V zurücksenden, obwohl er dann gar nix mehr in den Händen hat?

Wie seht Ihr das denn?
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, hat sich auch wieder erledigt: § 439 Abs. 4 BGB. Winken
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
erixx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.09.2007
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

ja, ich würde sagen, der K kann ein zurückbehaltungsrecht aus §273 geltend machen. der schuldner K (nach §§439 IV iVm 346 I muss er ja die kamera zurückgeben) hat aus dem selben rechtsverhältnis (nämlich dem kaufvertrag mit nacherfüllungsanspruch) einen fälligen anspruch gegen den gläubiger V (die nacherfüllung).

§320 ist hier übrigens nicht anwendbar, weil die beiden leistungspflichten nicht synallagmatisch verknüpft sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank, Erixx, für die Antwort.

Dem Grunde nach hast du Recht. M.E. ergibt sich das "Zurückbehaltungsrecht" allerdings unmittelbar aus 439 IV:

Zitat:
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


Es wird also vorausgesetzt, dass der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung "liefert" - erst dann kann er Rückgewähr fordern.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ja, ich würde sagen, der K kann ein zurückbehaltungsrecht aus §273 geltend machen.
Der Rückgriff auf § 273 BGB ist gar nicht nötig und mE sogar falsch. Der Verkäufer kann die mangelhafte Sache erst dann zurückverlangen, wenn er eine mangelfreie Sache liefert. Vorher hat der Verkäufer noch keinen Anspruch auf Rücklieferung (§ 439 IV BGB) bzw. der Käufer keinerlei Pflicht, zurückzusenden.

Zitat:
§ 320 ist hier übrigens nicht anwendbar, weil die beiden leistungspflichten nicht synallagmatisch verknüpft sind.
Aber hier stimme ich Dir freilich zu.

Grüße
KurzDa

P.S. Wayne war schneller und was mir auffällt - meistens antwortest Du auf Deine Fragen eh´ selbst Mit den Augen rollen Lachen
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
erixx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.09.2007
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::

Dem Grunde nach hast du Recht. M.E. ergibt sich das "Zurückbehaltungsrecht" allerdings unmittelbar aus 439 IV:

Zitat:
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


huch, genauere gesetzeslektüre Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

...passiert - mach Dir da mal keinen Kopf Smilie

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::

P.S. Wayne war schneller und was mir auffällt - meistens antwortest Du auf Deine Fragen eh´ selbst Mit den Augen rollen Lachen


Hey, das war erst das 2. Mal....

.... glaube ich .....

erixx hat folgendes geschrieben::

huch, genauere gesetzeslektüre


Das ging mir aber auch so - und dann noch einen Blick in die Mutti aller Bücher und das hat mir dann den Rest gegeben. Smilie
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

die bibel?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die zivilrechtliche Juristenbibel - ja Winken
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
erixx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.09.2007
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
die bibel?

die ists bei den christen. wir sind juristen

BGB AT und NT, ja? Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

erixx hat folgendes geschrieben::

die ists bei den christen.


...und bei den Menschen....
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.