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KU/Volljährigkeit/Ausbildung

 
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JB37
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 10:55    Titel: KU/Volljährigkeit/Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo!

Meine Tochter wird am 18.10. 18 Jahre alt und beginnt am 01.10. eine Ausbildung. Sie verdient im 1. Lehrjahr 729 EUR brutto. Wie wird jetzt der Unterhalt berechnet - vom Brutto- oder vom Nettogehalt abzüglich der Ausbildungsbedingten-Pauschale von 89 EUR? Sie wird ab 01.10. auch Mietkosten (114 EUR) haben - werden die auch zur Berechnung von ihrem Verdienst abgezogen oder nicht?

Vielleicht hat ja hier jemand schon Erfahrung damit gemacht!

Und noch eine ganz wichtige Frage: Muss ich der Kindesmutter überhaupt für den Monat Oktober noch das volle Unterhaltsgeld überweisen - oder kann ich auch den gesamten Betrag (oder halben Betrag) meiner Tochter direkt überweisen - schließlich ist sie ab Kalenderwoche 43 endlich volljährig!?
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 14:11    Titel: Re: KU/Volljährigkeit/Ausbildung Antworten mit Zitat

HAllo JB37,

für die BErechnung eines möglichen Unterhaltsbedarfs wird das Nettogehalt abzüglich der Pauschale zu Grunde gelegt. Für ein nicht mehr im Haushalt des Unterhaltsverpflichteten lebendes Kind wird ein Bedarf von 600,00 EUR angesetzt, darin eingeschlossen sind Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 250,00 EUR enthalten. Wenn diese Kosten geringer ausfallen mindert sich entsprechend der Unterhaltsbedarf.

Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes sind beide Elternteile anteilsmäßig zum Barunterhalt verpflichtet.

Da Unterhalt monatlich im Voraus zu zahlen ist, muss noch der vole Betrag an die Mutte rgezahlt werden.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 08:12    Titel: Re: KU/Volljährigkeit/Ausbildung Antworten mit Zitat

Hans hat folgendes geschrieben::


Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes sind beide Elternteile anteilsmäßig zum Barunterhalt verpflichtet.

Gruss Hans



hallo,

soll heißen, dass beide Elterneile die 600 Euro anteilsmäßig an das Kind bezahlen?

Gruss Pepe
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 08:41    Titel: Re: KU/Volljährigkeit/Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo Pepe,

ja das ist so, wobei allerdigns die Berechnung der Anteile etwas kompliziert ist. Beide Elternteile haben einen Freibetrag von 1.000 EUR, der jeweils vom Nettoeinkommen abgezeogen wird. Anschließend wird prozentual verteilt. Wenn Du mir die ungefähren Nettoeinkommen nennst, kann ich eine konkrete Beispielberechnung vornehmen.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 09:09    Titel: Re: KU/Volljährigkeit/Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

danke für die Antwort, meine Frage war lediglich informatorisch, weil mein Kind noch etwas braucht bisses 18 Jahre ist.

Gruss Pepe
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sum sum
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 22:30    Titel: Re: KU/Volljährigkeit/Ausbildung Antworten mit Zitat

und was ist wenn der andere Elternteil aber kein Unterhalt zahlen kann , weil er selber bedürftig ist und ganz geringes Einkommen hat?
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 10:17    Titel: Re: KU/Volljährigkeit/Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo sum sum,

in diesem Fall muss der eine Elternteil, der fähig ist, Unterhalt zu zahlen, den gesamte Unterhalt zahlen, soweit dadurch nicht sein eigener angemessener Bedarf (1.000,00 EUR) unterschritten wird.

Gruss Hans
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