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Widerspruch gegen Kopfnoten, NRW (Stufe 13)

 
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~HUMMER~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 17:44    Titel: Widerspruch gegen Kopfnoten, NRW (Stufe 13) Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen, Schüler A möchte Widerspruch gegen seine Kopfnoten einlegen. Daher fertigt er ein Schreiben an, das an die Schulleitung gerichtet ist.
Dieses könnte wir folgt aussehen....

Hat jemand noch Ideen, die man hinzufügen könnte?
Oder kann jemand Schüler A helfen, den Text noch etwas weiter in dieses herrliche "Juristendeutsch" zu bringen?
Bin über jede Hilfe sehr dankbar!
Hier nun der Brief:


Sehr geehrter Herr -------,
gemäß §43 Abs. 1 APO-GOSt lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch gegen meine in der Schulkonferenz beschlossenen Kopfnoten, die auf der Bescheinigung über die Schullaufbahn 13/I vermerkt wurden, ein. Nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG NRW stellt die Schulkonferenz "Grundsätze für eine einheitliche Handhabung" in Bezug auf die Aussagen zum Arbeits- und zum Sozialverhalten auf.

Durch meine Beratungslehrerin Frau -------- wurde mir mitgeteilt, dass die Versetzungskonferenz beschlossen hat, standartmäßig ein „gut“ in allen Bereichen, die unter das Arbeits- und Sozialverhalten fallen, zu vergeben. Meiner Ansicht nach gewährleistet dieses Vorgehen allerdings nicht die individuelle Notengebung. Dieser wichtigen Ausgabe kommt die Bildungseinrichtung in diesem Fall nicht nach.

Aufgrund dieses Mangels beantrage ich gemäß §44 Abs.2 SchulG NRW Einsicht in die genaue und individuelle Zusammensetzung meiner Note zum Arbeits- und Sozialverhalten. Diese sind aus meiner Sicht zu Unrecht als „gut“ eingestuft und hätten besser bewertet müssen. Ich bitte um wiederholte Überprüfung und entsprechende Korrektur meiner Kopfnoten.

Mit freundlichen Grüßen, Schüler A
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hummer,
Zitat:
Durch meine Beratungslehrerin Frau -------- wurde mir mitgeteilt, dass die Versetzungskonferenz beschlossen hat, standartmäßig ein „gut“ in allen Bereichen, die unter das Arbeits- und Sozialverhalten fallen, zu vergeben.

Hat Schüler A mit seiner Beratungslehrerin darüber gesprochen, was in diesem Fall "standardmäßig" bedeutet? Bedeutet es, wenn nichts Besonderes war, dann eine 2, oder bedeutet es, andere Noten sind völlig ausgeschlossen?

Zitat:
in der Schulkonferenz beschlossenen Kopfnoten
Es würde mich sehr wundern, wenn in NRW die Schulkonferenz über Notenbildung beschließen würde. Vermutlich war es eine Klassenstufenkonferenz. Dann sollte der Widerspruch die Bitte an den Schulleiter beinhalten, eine neue Konferenzsitzung einzuberufen und einen rechtmäßigen Beschluss herbeizuführen.

Zitat:
Versetzungskonferenz
Gibts das, auch noch mitten im Schuljahr?

Wenn nicht schon das Gespräch mit der Beratungslehrerin Klärung bringt, sollte der Schüler A auch erst noch mit dem Klassenlehrer (oder entsprechenden Lehrer der Klasse 13) über die Sache sprechen, bevor er die Beratungslehrerin per Brief an den Schulleiter "anschwärzt".

Wer Konflikte unnötigerweise dramatisiert, kann m.E. keine besseren Kopfnoten als 2 bekommen, weil zu erwarten ist, dass dieses Problem dann auch bei künftigen Arbeitgebern auftritt.

Schöne Grüße
Kurt
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 20:21    Titel: Re: Widerspruch gegen Kopfnoten, NRW (Stufe 13) Antworten mit Zitat

~HUMMER~ hat folgendes geschrieben::
standartmäßig
Rechtschreibfehler. Das heißt standardmäßig.
Zitat:
meiner Note zum Arbeits- und Sozialverhalten. Diese sind

Numerusfehler. entweder "...meiner Noten ... Diese sind" oder "meiner Note ... Diese ist"
Zitat:
wiederholte Überprüfung

Das klingt albern. Wie oft denn "wiederholt"? wöchentlich? monatlich? jährlich? Oder eher so alle zwei Jahre - wie die HU beim Auto?

Mehr sag' ich nicht dazu - das wäre die in diesem Forum unerlaubte Rechtsberatung.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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~HUMMER~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für beide Antworten!
Klar! Versetzungskonferenz darf man das bei Halbjahreszeugnissen nicht nennen...
Ja, standardmäßig bedeutet: Im Normalfall wird ein "gut" gegeben... Wer schlechter ist bekommt ein "befriedigend" und wer besondere Leistungen zeigt eben ein "sehr gut".

Was ich hätte direkt erwähnen sollen: Es geht Schüler A gar nicht um die Änderung seiner Kopfnoten. Vielmehr hat die Beratungslehrerin dazu angeregt, gegen diese Noten Widerspruch einzulegen. Je mehr dies täten, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass diese Noten wieder abgeschaft werden oder zumindest nicht auf dem Abiturzeugnis erscheinen...
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hummer,
Zitat:
Es geht Schüler A gar nicht um die Änderung seiner Kopfnoten. Vielmehr hat die Beratungslehrerin dazu angeregt, gegen diese Noten Widerspruch einzulegen. Je mehr dies täten, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass diese Noten wieder abgeschaft werden oder zumindest nicht auf dem Abiturzeugnis erscheinen...

Der Schüler A sollte die Beratungslehrerin dazu anregen, sich über grundlegende Mechanismen einer Demokratie kundig zu machen und sich heldInnenhaft selbst an ihren zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden, anstatt ihm aufzutragen, für sie mit fingierten Beschwerdebriefen irgendwelche politischen Kastanien aus dem Feuer zu holen.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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ratte1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::

Der Schüler A sollte die Beratungslehrerin dazu anregen, sich über grundlegende Mechanismen einer Demokratie kundig zu machen und sich heldInnenhaft selbst an ihren zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden, anstatt ihm aufzutragen, für sie mit fingierten Beschwerdebriefen irgendwelche politischen Kastanien aus dem Feuer zu holen.


.. und ein Schüler der 13. Klasse sollte in der Lage und bereit sein, sich gegen solche Ansinnen zu verwahren..

Gruß

ratte1
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