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Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 09.01.08, 21:52 Titel:
Die Antwort würde schon eine eindeutige Tendenz zur Rechtsberatung darstellen, das dürfen wir hier jedoch nicht.
Lesen Sie doch mal die Infos des LBA durch, hier kann man auch ohne großen Aufwand ein Beschwerdeformular downloaden und ausfüllen. Über das Amt sollte man auch Auskunft über den tatsächlichen Grund der Flugstreichung erhalten.
Alternativ einfach mal anrufen, die sind sehr nett da und ziemlich heiß auf solche Sachen
Und: Bitte Feedback hier im Forum nicht vergessen _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Also ihr macht die Sache aber diesmal recht spannend:
1. Annullierung des Fluges
2. die Fluggastverordnung tritt in Kraft
3. bisher hat noch keine Fluglinie "höhere Gewalt" beweisen können, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kam -->
4. daher stehen die Chance für die Entschädigungszahlung von € 250.-- gut
5. müssen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Annullierung und der notwendigen Ersatzheimreise bezahlt werden, sofern sie diese € 250.-- übersteigen;
Bei Problemen wendet man sich an die Schlichtungsstelle. Die Forderung an sich ist an die Fluggesellschaft zu richten.
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