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recht.de :: Thema anzeigen - verstopftes Rohr - wer zahlt den Schaden ?
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verstopftes Rohr - wer zahlt den Schaden ?

 
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missmarpel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 01:27    Titel: verstopftes Rohr - wer zahlt den Schaden ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen
Fall: Eigentümergemeinschaft(32 Parteien) hat ein verstopftes Rohr im Keller - welches 2 Keller von 32 mit Fäkalien überflutet. Es wird seit 5 Tagen am Rohr rumrepariert und jede Menge täglich rausgeholt. Abends stehen die beiden Kellerräume immer wieder unter Wasser.und die Kartons/Regale u.ä. verrotten und stinken vor sich hin weil man vor Nässe und Fäkalien nichts wegräumen kann.
WER kommt für den Schaden in den beiden Kellern auf ????
Die Eigentümergemeinschaft welche den Schaden verursacht hat ????
Oder der Kellerinhaber der nichts dafür kann und nur Pesch hat das gerade sein Keller dort ist ????
Vielen Dank für die Hilfe
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

inwiefern hat die eigentümergemeinschaft die verstopfung verursacht?

oder anders: was ist die konkrete ursache für die verstopfung?
_________________
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missmarpel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ursache der Verstopfung waren Lappen, Feuchttücher, Binden, Tampons, kleine Deckel, Kippen,Ohrenstäbchen u.s.w. Aber wohl Hauptsächlich diverse Lappen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

dann ist derjenige zum schadenersatz verpflichtet, der diese lappen da reingeworfen hat.finden sie diesen!
bei 32 parteien wahrscheinlich nicht ganz einfach, und einfach so zugeben wird es wohl auch keiner. im rahmen des haftpflichtrechtes besteht ausserdem nur anspruch auf den sog. zeitwert. sie erhalten also keine entschädigung für neue sachen.

die eigentümergemeinschaft wir jedenfalls keinen ersatz leisten, warum auch?

das einfachste: man schaltet seine eigene hausratversicherung ein. diese zahlt zum neuwert und prüft selbständig ob ein regress möglich ist.

hat man keine hausratversicherung und findet man den verursacher nicht, zahlt man selber...
_________________
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missmarpel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 8
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnellen Infos
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