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Verfasst am: 10.01.08, 14:20 Titel: Errichtung einer RA-Zweigstelle
Servus!
der A ist RA in Bayern und möchte neben seiner dort bestehenden Bürogemeinschaftszugehörigkeit noch eine Zweigstelle in Baden-Würtemberg einrichten.
Hierfür muss er
I) seine ursprüngliche RAK informieren
II) seine "neue" RAK informieren
III) die Zweigstelle ausstatten mit
a)Tel/Fax
b)Kanzleischild mit Hinweis auf Zweigstelle
c)Räumen für vertrauliche Gespräche
d)eigenen Briefkasten oder Postfach
Angestellte braucht er dort nicht, soweit der Umfang es nicht erfordert.
Frage nun: hat A was vergessen?
Hat es Auswirkungen auf seine BerufshaftpflichtVersi, bzw. die Höhe der Beiträge?
Muss er das Versorgungswerk informieren?
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