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Hm....Vergleich auch ohne Zustimmung gültig?

 
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*cirkin*
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 15:22    Titel: Hm....Vergleich auch ohne Zustimmung gültig? Antworten mit Zitat

Hallo

Bin vor einiger Zeit von einem Bundesland ins nächste gezogen. Und da ich nun hier einen Anwalt für Familienrecht vor Ort brauchte, habe ich mir einen gesucht, und hatte auch gleich heute einen Termin. Eigentlich wollte ich wissen, inwiefern ich meinen Exmann dazu bringen kann, seinen Unterhaltsverpflichtungen aus dem 2004 erwirkten gerichtlichen Vergleich nachzukommen.
Plötzlich meinte mein jetziger Anwalt, warum ich dieser sehr niedrigen Höhe überhaupt zugestimmt hätte. Meine Antwort darauf war, dass ich gar nicht bei der Verhandlung dabei war, da ich kurz vor der Entbindung mit meiner Tochter aus der neuen Beziehung stand, und laut meiner Anwältin mein Erscheinen auch nicht notwendig wäre. Er fragte mich, ob meine damalige Anwältin mich bezüglich des Vergleichs kontaktiert hätte, um das mit mir vorher abzusprechen. Ich verneinte total verdutzt. Er sagte daraufhin, dass es eigentlich ohne meine Zustimmung , und ohne meine Anwesenheit nicht möglich ist, einen Vergleich zu schliessen.

Nun meine Frage: Wie ist die Rechtslage?

Auch hat sie, durch eine mir nachträglich aufgedrängte Änderungsklage immense Kosten verursacht, die ich natürlich zu tragen habe. Sie stellte eine Abänderungsklage mit gleichzeitigem Antrag auf Prozesskostenhilfe. Der Richter schmetterte ab, und ich hatte Kosten von einem vollen Tausender.....


Um konstruktive Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar

Dilek
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 09:59    Titel: Re: Hm....Vergleich auch ohne Zustimmung gültig? Antworten mit Zitat

*cirkin* hat folgendes geschrieben::


Nun meine Frage: Wie ist die Rechtslage?


Hmmmm????

Hat das

*cirkin* hat folgendes geschrieben::

Und da ich nun hier einen Anwalt für Familienrecht vor Ort brauchte, habe ich mir einen gesucht, und hatte auch gleich heute einen Termin.


denn nicht geholfen?
_________________
Null Komma
***
nix
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 19:45    Titel: Re: Hm....Vergleich auch ohne Zustimmung gültig? Antworten mit Zitat

*cirkin* hat folgendes geschrieben::
Er sagte daraufhin, dass es eigentlich ohne meine Zustimmung , und ohne meine Anwesenheit nicht möglich ist, einen Vergleich zu schliessen.


Wenn sich die anwaltliche Vollmacht auch auf das Schließen von Vergleichen erstreckt (das ist eigentlich die Standardformulierung), dann braucht der RA keine explizite Zustimmung des Mandanten mehr und erst recht nicht dessen Anwesenheit.
(Ob es im Familienrecht Sonderregelungen gibt, weiß ich nicht.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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