Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hin- und Rückflug gekoppelt - rechtens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hin- und Rückflug gekoppelt - rechtens?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jeanny72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 17:08    Titel: Hin- und Rückflug gekoppelt - rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo!

Mein Partner und ich wollen in den nächsten Tagen ins Ausland. (EU)
Ich möchte hin und zurück fliegen, er allerdings hin fahren und zurück fliegen.
Nun heißt es, dass der gewünschte Rückflug an den Hinflug gekoppelt ist und nicht einzeln gebucht werden kann.
Wie ist da die Rechtslage? Ein One-way-Flug soll 400 Euro kosten, während die gekoppelten insgesamt nur 200 kosten.
Weiter gedacht. Was würde passieren, wenn man seinen gebuchten und bezahlten Hinflug verpasst? Hat man dann auch keinen Anspruch mehr auf den (daran gekoppelten) bezahlten Rückflug? Man könnte doch mit einer anderen Airline nachgeflogen sein.
Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar, sonst sind die Flüge noch weg Winken
Liebe Grüße, Jeanny

_________________
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden! (Mark Twain)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

die Rechtslage ist ganz einfach, es gibt nämlich keine. Die Tarifstruktur unterliegt keinerlei staatlicher Regelung. Dass die Tarife für Return-Flüge in der Relation preiswerter sind als oneway ist nicht neu und viele Airlines wenden diese Tarifarten oft an.

Wenn Sie auf den Hinflug verzichten, kann die Airline dieses als noshow deuten und eventuell auch den Rückflug stornieren, insbesondere wenn die Maschine voll ausgelastet ist. Klären Sie es mit der Hotline der entsprechenden Airline und wenn es erforderlich ist, lassen Sie es in der Reservierungshistorie vermerken, damit der Rückflug auch bestehen bleibt.
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jeanny72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sie meinen also, dass es sinnvoll ist, die Hotline vor der Buchung der Flüge zu kontaktieren? Oder nach "verpassen" des Hinfluges?
Hat die Airline denn das Recht, den Rückflug trotzdem zu stornieren, auch wenn ich dort anrufe um den Rückflug zu bestätigen?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Worte "in der Reservierungshistorie vermerken" richtig verstehe.

_________________
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden! (Mark Twain)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

damit meine ich, dass es Möglich wäre, dass die Airline den Rückflug stornieren könnte. Nicht dass sie es auch tun würde. Vorsichtigerweise wäre angebrachter, wenn Sie die Annahme des Rückfluges in der Reservierung vermerken lassen. Spätestens dann werden Sie erfahren, wie die Airline darüber denkt und handeln wird.

Übrigens in einem ähnlich gelagerten Fall hat die Fluggesellschaft die Klage verloren. Der Psgr hatte den Hinflug nicht angetreten, dadurch hatte die Airline den Rückflug storniert, zu Unrecht befand das Gericht. Siehe auch unter AZ 31 C 2872/05. Die Frage ist aber, ob diese Begründung auch für Sie gelten kann.

Aber bitte lesen Sie noch das hier unten:

http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/352237.phtml
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Oftmals lohnt es sich in solchen Fällen einen Returnflug Ausland - Deutschland - Ausland zu buchen. Das geht online völlig problemlos, evtl. auch die ausländische Hompage der Airline benutzen, da dort gelegentlich bessere Preise als exDeutschland. Dann ist zum einen der Verfall des Rückfluges bedeutungslos oder noch viel besser man legt den Rückflug auf einen Termin in weiter Zukunft (z.B. in 1 Jahr) - könnte ja sein das man ihn dann tatsächlich gebrauchen kann.

Ansonsten wie leonard schon schreibt, ist die wahrscheinlichkeit der Stornierung bei z.B. einer Airline der Sternenallianz, sehr hoch. Dann unbedingt genügend Geld bzw. KK einstecken um einen neuen Rückflug vor Ort zu buchen. Diesen Schaden dann in Deutschland, mit meiner Meinung nach guten Chancen, einklagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das von Leonhard zitierte Urteil ist mir bekannt, aber ich denke nicht, dass es auf Dauer bestehen wird. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass es dem Kunden doch überlassen sein muss, ob und welchen Gebrauch er von den gekauften Flügen macht.

Dieser Meinung kann ich mich nicht anschließen, da ich der Auffassung bin, jedes Unternehmen kann seine eigenen Tarife und Bestimmungen dazu erlassen.

In der Praxis schaut es nach wie vor so aus: bucht man einen Hin- und Rückflug zu einem Sondertarif, tritt den ersten Flugabschnitt nicht an, so storniert das System der jeweiligen Fluggesellschaft automatisch alle weiteren Fugabschnitte. Erscheint der Passagier nun für den Rückflug, wird ihm dieser mit seinem Ticket verweigert. Er muss sich ein neues Ticket zum dann gültigen one-way-Tarif kaufen, sofern in der Maschine noch ein Platz ist und diese Kosten wird er dann wohl einklagen müssen. Mit fraglichem Erfolg, da ich, wie geschrieben, nicht überzeugt bin, dass oben genanntes Urteil auch wirklich halten wird!

meint
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
jeanny72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Tipps! Sie sind mir sehr hilfreich bei meiner Entscheidung.
Trotzdem kann ich nicht verstehen, warum Airlines 2 Flüge zu einem Preis "x" anbieten und einen identischen Flug (mit halbem Aufwand) für die Summe "2x". Im Grunde ist das doch Wucher. Dieselbe Leistung für den 4-fachen Preis..... Ich dachte eigentlich, ich sei einigermaßen intelligent. Aber die Tatsache, dass ich darin den Sinn nicht erkenne, lässt mich zweifeln. Lachen
Ich hatte schon befürchtet, dass ich in anbetracht der Feiertage so kurzfristig gar keine Hilfe bzgl. meiner Frage bekommen könnte. Noch mal ein herzliches DANKESCHÖN, dass ich sie doch bekam!
Ich wünsche einen guten Rutsch!
Jeanny

_________________
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden! (Mark Twain)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein harmonisches Jahr 2008 und denken Sie daran: FDR schläft nie Lachen
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
topspin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

jeanny72 hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für die Tipps! Sie sind mir sehr hilfreich bei meiner Entscheidung.
Trotzdem kann ich nicht verstehen, warum Airlines 2 Flüge zu einem Preis "x" anbieten und einen identischen Flug (mit halbem Aufwand) für die Summe "2x". Im Grunde ist das doch Wucher. Dieselbe Leistung für den 4-fachen Preis..... Ich dachte eigentlich, ich sei einigermaßen intelligent. Aber die Tatsache, dass ich darin den Sinn nicht erkenne, lässt mich zweifeln. Lachen
Ich hatte schon befürchtet, dass ich in anbetracht der Feiertage so kurzfristig gar keine Hilfe bzgl. meiner Frage bekommen könnte. Noch mal ein herzliches DANKESCHÖN, dass ich sie doch bekam!
Ich wünsche einen guten Rutsch!
Jeanny


Ich würde es nicht als Wucher bezeichnen. Ein Oneway Ticket kostet generell nur die hälfte eines hin- und Rückflugtickets, allerdings gibt es bei Oneway Tickets keine Sparpreise aus diesem Grund sind Oneway Tickets um einiges teurer allerdings meistens auch flexibler. Die 99 Euro bzw. 109 Euro die eine Deutsche Fluggesellschaft mit dem blauen Leitwerk für einen Hin und rückflug anbietet sind zum Beispiel auch nicht der normale Ticketpreis der liegt für einen Deutschlandflug bei 460 bis 560 Euro.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jeanny72
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Aber die Tatsache, dass es immer viele dieser "Sparangebote" gibt, bedeutet für mich, dass es für den Preis machbar ist. Oder zumindest fällt bei den "normalen" Ticketpreisen anscheinend genug ab, um diese Sparnagebote mit finanzieren zu können. Oder schreiben alle Airlines rote Zahlen?
_________________
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden! (Mark Twain)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal bei Wikipedia unter "Vertragsfreiheit" schauen. Dann weiß man, warum die Fluglinien das dürfen..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 11.01.08, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Kleines Update:

seit dem 14.12.2007 gibt es inzwischen ein weiteres Urteil pro Cross Ticketing gegen die Airlines, diesmal (erstinstanzlich) vor dem LG Frankfurt in einem Musterprozess des Bundesverbandes Verbraucherzentralen

LG Frankfurt a.M. vom 14.12.07, Az: 2-2 O 243/07

http://www.vzbv.de/go/presse/957/index.html

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nun gut, ich nehme zur Kenntnis, dass Gerichtshöfe den freien Wettbewerb einschränken (wollen).

Dieses Cross-Ticketing gibt es mindestens schon seit 1982, weil seit dem bin ich im Reisebüro tätig und schon damals war es so üblich.

Ich sehe auch keine Benachteiligung von Konsuementen: der Konsument kann wählen zwischen einem günstigen, zu besonderen Bedingungen erhältlichen Ticktetpreis und einem an keine oder weniger strenge Bedingungen geknüpften teureren Ticketpreis.

Der eine, der sich, sagen wir einmal, zwei Monate vor Reisetermin entscheidet und dafür bezahlt, hat den Vorteil, günstiger zu fliegen, den Nachteil, gewisse Spielregeln einhalten zu müssen.

Eine Fluglinie kann nicht vom "halben" Preis leben, würden alle Passagiere in einer Maschine diesen bezahlen. Stellt euch das so vor (vereinfacht!): ein Flugzeug mit 120 Sitzplätzen zwischen München und Paris:
10 Plätze zu € 99.--
30 Plätze zu € 199.--
30 Plätze zu € 299.--
jeweils hin und zurück
und die restlichen Plätze 50 Plätze zu individuellen höheren Einweg-Tarifen

Mit den 70 Plätzen zu den günstigeren Hin- und Rückflugpreisen - ergäbe bei vollem Verkauf € 15.930.-- müsste die Fluglinie ZWEI Flüge wirtschaftlich verkaufen, also pro Strecke € 7.965.-- - wie gesagt, vielleicht nicht ganz realistische Zahl, weil um € 8.000.-- kann man keine Maschine zwischen München und Paris betreiben. Aber damit ihr euch das einfacher vorstellen könnt.

So, diese € 15.930.-- hat aber die Fluglinie aufgrund ihrer Tarifbestimmungen sagen wir spätestens 14 Tage vor Abflug kassiert. Sie weiß also, das ein hoher Anteil ihrer Fixkosten bereits verdient ist. Sie braucht aber auch Passagiere, die teurere Einzelflüge buchen, um überhaupt in die wirtschaftliche Gewinnzone zu fliegen. Sie kann aber andererseits nicht willkürlich mehr Plätze verkaufen - gewiss, ein Teil wird überbucht, aber da steht ja dann die Rute mit der Fluggastverordnung im Fenster.

So, nun kippt beispielsweise der deutsche OGH dieses "Verbot", wer nicht hinfliegt, darf auch nicht mit gleichem Ticket zurück. Dann müssen die Fluglinien zwangsläufig teurer werden, um den gleichen wirtschaftlichen Ertrag wie früher zu haben.

Nehmen wir an, eine so genannte Rotation (München - Paris - München) kostet für ein 120-sitziges Flugzeug € € 23.000.-- , dann muss die Fluglinie pro Flugsessel und Strecke künftig mindestens € 137.-- (hin und retour € 274.--) verlangen, bei einer 70prozentigen zu erwartenden Auslastung und das nur wieder mit Sonderbedingungen.

Will heißen: zukünftiges Modell könnte heißen: bei Buchung und Bezahlung bis spätestens ein Monat vor Flug € 137.-- pro Strecke, bei kürzer Buchung entsprechend teurer - pro Strecke.

Aber das wird nicht kommen, sondern es wird ein Auslastungsabhängiges Modell sein: hat man bisher sagen wir wie oben, eine gewissen fixe Zahl an Plätzen zu einem Sondertarif angeboten, wird man jetzt - wie es ja bereits die Low-cost-Carrier machen, je nach Buchungsnachfrage die Preise staffeln: Salzburg - Hamburg mit Tuifly: € 288.-- zzgl. Steuern, aber Hamburg - Salzburg € 18.-- zzgl. Steuern.

Soweit zu diesem Thema, das in diesen Jahren eigenartigerweise zu einem Problem geworden ist, das es über mindestens zwei Jahrzehnte nie war.

Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Nun gut, ich nehme zur Kenntnis, dass Gerichtshöfe den freien Wettbewerb einschränken (wollen).


Hallo mosaik,
das kann man natürlich so sehen.

Ich sehe allerdings in den bisherigen Entscheidungen eher eine (längst fällige) Stärkung der Verbraucherrechte als eine Behinderung des freien Wettbewerbes.

Schliesslich geht es doch vordergründig darum, ob nun ein Pax mit Erwerb eines Flugberechtigungsscheines (Tickets) ein Anrecht auf Beförderung erworben hat oder nicht - egal , zu welchem Preis das Ticket erworben wurde.

Es muss die Frage erlaubt sein, ob die Kalkulation der Airlines einen Pax überhaupt kümmern muss. Meiner Meinung nach: interessieren ja, kümmern nicht.

Schliesslich sind die Discount-Tickets ohnehin rationiert und in der Regel als erste vergriffen. Daran ändert Cross Ticketing für die Bilanz der Airline nichts.

Nun haben Sie oben schön erklärt, wie die Airlines daher mit dem Verkauf einer gewissen Anzahl teurerer One-Ways spekulieren / kalkulieren (müssen?), damit sich die Sache überhaupt rechnet. HIER beginnt für mich viel eher der Wettbewerb, nämlich managementseitig zu erkennen, ob man die Kalkulationsgrundlage evtl. anpassen muss oder nicht.

Nachteile entstehen daher einer Airline auf einem einzelnen Streckenabschnitt nicht durch das No-show eines Pax, sondern eher dadurch, dass sie das No show nicht zu ihrem Vorteil nutzt. (Was z.T. durch Überbuchung oder Ticket Resell auf bestimmten Routen ohnehin gemacht wird).

Ich bleibe dabei: Ob sich eine Airline durch einen - zu hohen? - Anteil an Discount Fares selbst in den Ruin treibt oder nicht, sollte nicht Sorge des Kunden sein. ER hat mit dem Ticketkauf ein Anrecht auf Beförderung erworben.

Ausserdem bilden sich die (kalkulatorischen) Interessen der Airlines bekanntlich nicht allein im Ticketpreis ab. Bei der Preisbildung werden seit langem Tickets durch Airlines auf ausgewählten Strecken ohnehin quersubventioniert. Sei es, um die Hütte voll zu bekommen, sei es, um begehrte Vielflieger zu gewinnen und an ihre Programme zu binden oder den eigenen Heimatflughafen als Hub zu etablieren. Und...und...und

Jemand anders hat es mal so ausgedrückt:
Wenn ich - besonders günstig - zwei verschiedenfarbige Anzüge in einen Geschäft kaufe, dann aber das Jacket des einen mit der Hose des anderen kombiniere, dann kann das Bekleidungsgeschäft nicht nachträglich von mir dafür einen höheren Preis verlangen.

Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

das würde dann nach dieser Rechtsprechung bedeuten, dass alle Business-Personen die Cross-Tickets gekauft haben, bereits eine vorsorgliche Krankenmeldung mit sich führen werden.
Ich sehe in der Begründung schon Schlüpflöcher. Wird dieser Urteil in der Revision bestätigt, ist in Zukunft eine Stornierung durch Krankheit vom Psgr nachzuweisen, wer das nicht kann, hat die Niete gezogen. Da werden sich die Ärzte wohl über die Mehreinnahmen freuen, oder?

Ich finde, dass diese Begründung weder Wasser noch Wein darstellt, sondern ist nur ein Zwischending, das kein Mensch gebrauchen kann.

Ich bin darauf gespannt, was da wieder für einen Schwamm fabriziert wird.
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.