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Verfasst am: 29.01.07, 21:21 Titel: Haftung für Konto-Überzug (belgisches Konto)
Hallo zusammen,
den Post habe ich zwar schon im entspr. Bank-Forum eingestellt. Da es sich jedoch um eine belgische Angelegenheit handelt, post ich ihn hier noch einmal.
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Hallo zusammen,
stellen wir uns folgenden Fall vor:
V ist Erziehungsberechtigter
P ist Sohn
- V bittet P, ein Aktiendepot in Belgien auf P's Namen laufen zu lassen mit Verfügungs-
berechtigung für V
- P unterschreibt im Alter von 17 Jahren den Depot-Antrag
- V macht ihn auf keine Risiken o.ä. aufmerksam
P hört 7 Jahre nichts mehr vom Depot, hat es mittlerweile vergessen. Keine Post von der Bank, kein gar nichts.
Nach 7 Jahren bekommt P (mittlerweile seit 6 Jahren volljährig) eine Rechnung über Gerichtskosten in Höhe von ca. 6500 EUR.
Es stellt sich heraus, dass seit 7 Jahren im Namen von P in Belgien ein Verfahren läuft, in dem allerdings nur V. agiert. P. weiß davon nichts. Weder kennt er den Verhandlungsgegenstand, noch weiß er, dass in seinem Namen ein Verfahren läuft. Diesbezügliche Post hat er nie erhalten.
P. findet heraus, dass die Bank, bei der V. für ihn das eingangs erwähnte Depot eröffnet hatte, ca. 225.000 EUR von ihm fordert.
Es stellt sich heraus, dass V. sein eigenes Vermögen eingezahlt, spekulativ mit Aktien gehandelt und haushohe Verluste eingefahren hat. Von den Aktivitäten hat P. nichts gewusst.
P. könnte die Forderung von 225.000 EUR auf Jahrzehnte hinaus nicht erfüllen. Er beginnt gerade zu sparen, hat kein Eigentum, kein Erbe, etc. . Für die o.g. Summe würde er mind. 40 Jahre arbeiten gehen müssen.
Soweit die Ausgangslage.
Welche Optionen hat P, sich gegen die Bank-Forderung zu wehren?
Hat P. Optionen, sich gegen das Verhalten von V. zur Wehr zu setzen?
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich um ein belgisches Konto handelt.
Über Ideen und Anregungen würde ich mich freuen,
Grüße
Heinrich
Ganz klarer Fall von Inso anmelden, hier in Deutschland. P kann nix machen. Das Risiko mit Anwaelten gegen belgische Bank vorzugehen erscheint mir zu hoch. Ausserdem duerfte evtl. schon Urteil in Abwesenheit passiert sein?
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