Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sonntagsarbeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sonntagsarbeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Monika58
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 08:47    Titel: Sonntagsarbeit Antworten mit Zitat

Hallo,

ich arbeite in einem Textilgeschäft als Aushilfe (400€ Job). An verkaufsoffenen Sonntagenmuss ich auch arbeiten. Die Arbeitszeit ist von 14°°-18°°. Ich bekomme aber keine zusätzliche Zahlung. Ich bekomme nur die Std. die ich gearbeitet habe bezahlt. Ich das rechtens? Mir wurde gesagt die müssen einen Sonntagszuschlag bezahlen. Wenn das so ist, kann mir jemand schreiben was ich dann beachten muss?

Liebe Grüße
Monika
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

falls du bei deinem 400 € Job durch die eventuellen sonntagszuschläge über 400.01 € verdienst werden Sozialabgaben fällig Es handelt sich dann um einen Job in der Gleitzone
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Monika58
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich komme nie an die 400€.

Gruß
Monika
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wood-designer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 742
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Per Gesetz ist die Zahlung eines "Sonntagszuschlags" nicht vorgesehen, sondern nur ein Ersatzruhetag. (§ 11 ArbZG)

Vertraglich kann ein Zuschlag natürlich vereinbart werden. Hier könnte man also prüfen ob es einen TV gibt und was in diesem zur Sonntagsarbeit steht.
_________________
Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ein klein bischen könnte Dir § 612 BGB helfen. Nach dem Abs. 2 ist die Höhe der Bergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe (im Arbeitsrecht eines Tarifvertrages) die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Ist also üblich - in der Branche, bei den festangestellten AN - einen Zuschlag für Sonntagsarbeit zu zahlen, dann dürftest Du auch einen Anspruch darauf haben.

Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das sehe ich nicht so. Es ist ja ein Stundenlohn vereinbart (der für jede gearbeitete Stunde gilt) , also keinesfalls nichts vereinbart und gesetzlich gibt es keinen Sonntagszuschlag.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Monika58
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

DANKE für die Antworten.

Liebe Grüße
Monika
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.