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ich arbeite in einem Textilgeschäft als Aushilfe (400€ Job). An verkaufsoffenen Sonntagenmuss ich auch arbeiten. Die Arbeitszeit ist von 14°°-18°°. Ich bekomme aber keine zusätzliche Zahlung. Ich bekomme nur die Std. die ich gearbeitet habe bezahlt. Ich das rechtens? Mir wurde gesagt die müssen einen Sonntagszuschlag bezahlen. Wenn das so ist, kann mir jemand schreiben was ich dann beachten muss?
falls du bei deinem 400 € Job durch die eventuellen sonntagszuschläge über 400.01 € verdienst werden Sozialabgaben fällig Es handelt sich dann um einen Job in der Gleitzone
Anmeldungsdatum: 20.07.2006 Beiträge: 742 Wohnort: im Norden
Verfasst am: 13.01.08, 17:01 Titel:
Moin,
Per Gesetz ist die Zahlung eines "Sonntagszuschlags" nicht vorgesehen, sondern nur ein Ersatzruhetag. (§ 11 ArbZG)
Vertraglich kann ein Zuschlag natürlich vereinbart werden. Hier könnte man also prüfen ob es einen TV gibt und was in diesem zur Sonntagsarbeit steht. _________________ Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
Ein klein bischen könnte Dir § 612 BGB helfen. Nach dem Abs. 2 ist die Höhe der Bergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe (im Arbeitsrecht eines Tarifvertrages) die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Ist also üblich - in der Branche, bei den festangestellten AN - einen Zuschlag für Sonntagsarbeit zu zahlen, dann dürftest Du auch einen Anspruch darauf haben.
Das sehe ich nicht so. Es ist ja ein Stundenlohn vereinbart (der für jede gearbeitete Stunde gilt) , also keinesfalls nichts vereinbart und gesetzlich gibt es keinen Sonntagszuschlag.
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