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Verfasst am: 17.02.05, 00:17 Titel: Erst wiederholen, dann nochmal wegen Krankheit?
hallo
Habe von folgendem rein fiktiven Fall gehört und bin darpber interessiert:
Ein Mädchen muss die 9. Klasse Hauptschule wiederholen, da ihre Leistungen zu schlecht sind.
Im Widerholungsjahr muss sie mehr als 6 Monate in eine Uniklinik, wegen einer Krankheit.
Dadurch erhällt sie in allen Fächern eine 6 (ungenügend) wegen zu hoher Nichtteilnahme.
Hätte sie dann ein Recht darauf die Klasse noch einmal zu wiederholen?
Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Danke für eure Antworten
Gruß
Uber-Pea _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Ich kann einigermaßen ad hoc nur zu NRW etwas sagen: Nach § 29 III 1 ASchO kann ein Schüler dieselbe Klasse in einer Schulform "in der Regel nur einmal wiederholen". Durch die Wiederholung darf die Höchstverweildauer nicht überschritten werden (§ 29 III 2 ASchO). Die Höchstverweildauer in der Sek. I beträgt acht, in Ausnahmefällen neun Jahre (§ 3 I AO-S I). Das würde also funktionieren. Bleibt die Frage, ob § 29 III 1 ASchO der zweimaligen Wiederholung entgegensteht. Ich meine, nein. Nach der Kommentierung sind besondere Umstände, die die nochmalige Wiederholbarkeit mit sich bringen, bspw. längere Krankheit, familiäre Veränderungen oder Tod eines Elternteils. Damit könnte dann also die Klasse 9 zum 2. Mal wiederholt werden.
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