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recht.de :: Thema anzeigen - Zum Wahlhelfer ernannt, bin aber zu der Zeit in Urlaub??
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Zum Wahlhelfer ernannt, bin aber zu der Zeit in Urlaub??

 
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sabine1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 12:43    Titel: Zum Wahlhelfer ernannt, bin aber zu der Zeit in Urlaub?? Antworten mit Zitat

Hallo,
habe bescheid für die Landtagswahlen bekommen. Nun bin ich aber für 10 Tage in Urlaub. Ist auch schon im NOvember 2004 gebucht worden. Muß ich den Urlaub absagen und bekomme ich das Geld für den bezahlten Urlaub zurück? Ich habe nämlich nichts davon gelesen das eine Urlaubsbuchung ein wichtiger Grund ist. Wäre aber sehr sehr ärgerlich, wenn das nicht akzeptiert würde, ode??

Wie wird eigentlich ausgewählt, ich dachte per Zufallsprinzip. NUn bin ich aber schon zum zweiten Mal drann. Davor war es 2004 Kommunalwahlen, kann man da was machen??

Danke
Sabine1
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Troodon
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 100
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabine,

wer einmal bei der Kommune als "behilflich" bekannt ist, der bleibt es auch für die Zufkunft; also nichts mit dem Zufallsprinzip.

Das Wahlhelferamt ist eine Ehrenamt, zu dem jeder Bürger verpflichtet ist (so heißt es glaube ich in dem Schreiben) und nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden darf.

Allein der Umstand, dass Sie in Urlaub wollen und dieser bereits gebucht und auch bezahlt ist, dürfte als wichtiger Grund genügen. In der Regel wird hier großzügig verfahren.

Sollte dies aber - widererwarten - nicht der Fall sein und Sie partout nicht wollen, können Sie sich vorher immer noch kurzfristig krank melden - wer kann schon etwas für eine Krankheit. Attest könnte ggf. von Vorteil sein.
_________________
Viele Grüße - Troodon

Wenn "Der Klügere" immer nachgibt, begründet dies die Herrschaft der Dummheit!
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sabine1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 13:49    Titel: Wie sieht es denn mit dem bezahlten Geld, bekäme ich es denn Antworten mit Zitat

Hallo Troodon,
danke für die schnelle Antwort, bin auch mal gespannt ob ich eine Rückantwort vom Amt bekomme.
Bekäme ich denn das Geld wieder?? ich sage mal ja, aber beim Staat weiß man ja nie.
ggf. KLagen, wenn keine Geld kommt??

Gruß
Sabine1
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Diet11
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

das verstehe ich nun aber gar nicht. Ich dachte immer die Wahlhelfertätigkeit wäre freiwillig, und auch begehrt, weil man da doch ein paar "Kröten" verdienen kann.
Kann mich denn jemand zwingen, eine Tätigkeit zu tun, die ich als persönlichen, Gewissen- oder was für Gründen auch immer, nicht tun muß. Dies würde zu einer Diktatur passen, aber niemals zu einer Demokratie.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Diet11 hat folgendes geschrieben::
das verstehe ich nun aber gar nicht. Ich dachte immer die Wahlhelfertätigkeit wäre freiwillig, und auch begehrt, weil man da doch ein paar "Kröten" verdienen kann.
Kann mich denn jemand zwingen, eine Tätigkeit zu tun, die ich als persönlichen, Gewissen- oder was für Gründen auch immer, nicht tun muß. Dies würde zu einer Diktatur passen, aber niemals zu einer Demokratie.


Staatsbürgerliche Pflichten sind auch in einer Demokratie am Platze.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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sabine1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

tja, ich finde es auch nicht gut, das man sozusagen gezwungen wird dort mitzumachen, zumal es doch genug Renter, Arbeitslose, Beamte gibt. Die hätten doch genug Zeit ein Tag im Jahr zu opfern. Aber nein, es muß ja eine Hausfrau sein, die nun zum zweitenmal berufen wird innerhalb eines Jahres. Mal sehen, ob ich diesmal wegen Urlaub davonkomme.

Sabine1
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

sabine1 hat folgendes geschrieben::
tja, ich finde es auch nicht gut, das man sozusagen gezwungen wird dort mitzumachen, zumal es doch genug Renter, Arbeitslose, Beamte gibt. Die hätten doch genug Zeit ein Tag im Jahr zu opfern. Aber nein, es muß ja eine Hausfrau sein, die nun zum zweitenmal berufen wird innerhalb eines Jahres. Mal sehen, ob ich diesmal wegen Urlaub davonkomme.

Sabine1


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Diet11
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

was ist, wenn man Kinder hat. Die bringt man dann am Sonntag mit in das Wahllokal und die mischen dort alles auf (eine tolle Vorstellung!) oder bezahlt die Behörde die Kinderbetreuungskosten (falls ein Problemkind dabei ist, wo man einen besonderen Babysitter braucht, kann das ganz schön teuer werden)

Außerdem ist für einen Berufstätigen der Sonntag zum Erholen da, das kann einem eine Stadtverwaltung doch nicht nehmen.

Und was ist mit dem Kirchbesuch. Daran darf man nicht gehindert werden.

Das ganze kommt mir wie ein schlechtes Märchen vor, daß die Behörde einen zu einer Tätigkeit zwingen kann.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Diet11 hat folgendes geschrieben::
was ist, wenn man Kinder hat. Die bringt man dann am Sonntag mit in das Wahllokal und die mischen dort alles auf (eine tolle Vorstellung!) oder bezahlt die Behörde die Kinderbetreuungskosten (falls ein Problemkind dabei ist, wo man einen besonderen Babysitter braucht, kann das ganz schön teuer werden)

Außerdem ist für einen Berufstätigen der Sonntag zum Erholen da, das kann einem eine Stadtverwaltung doch nicht nehmen.

Und was ist mit dem Kirchbesuch. Daran darf man nicht gehindert werden.

Das ganze kommt mir wie ein schlechtes Märchen vor, daß die Behörde einen zu einer Tätigkeit zwingen kann.


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sabine1
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

genau, was ist mit den Kindern und mit dem Hund, die sollen dann auf das kleine Kind aufpassen und mit dem Hund rausgehen. So ist es halt mit dem "freiwilligen" Ehrenamt.

Wer ist hier faul??
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

sabine1 hat folgendes geschrieben::
genau, was ist mit den Kindern und mit dem Hund, die sollen dann auf das kleine Kind aufpassen und mit dem Hund rausgehen. So ist es halt mit dem "freiwilligen" Ehrenamt.

Wer ist hier faul??


Ich nehme alles zurück. Sie haben völlig recht. Freiheit der Wahl, Demokratie und Gleichbehandlung sind natürlich nicht so wichtig, wie das Grundrecht, mit dem Hund Gassi zu gehen.
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sabine1
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

für mich ist das keine Demokratie, wenn man gezwungen wird ein ehrenamt auszuüben?

oder??
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich ist es das. Demokratie bedeutet nicht, dass man keinerlei Bürgerpflichten hat.

Einfach mal darüber nachdenken, was eine Demokratie noch wert ist, deren Bürger sich nicht einmal verantwortlich genug dafür fühlen, um im Amt des Wahlhelfers noch eine Ehre zu sehen.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 16.02.05, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

legen sie doch einfach Widerspruch ein. Die Gemeinde wird dann - weil sie Angst vor einem Prozess wegen dieser einfachen Sache hat - den Verpflichtungs-Bescheid aufheben.

Demokratie heißt nicht, 1 x in 4/5 Jahren zur Wahl zu gehen, sondern beinhaltet auch das Recht und die Pflicht sich im Rahmen gewisser Grenzen für die Gemeinschaft einzusetzen. Natürlich hat die Gemeinschaft dabei Rücksicht auf die Belange des Einzelnen zu nehmen. Ein gebuchter Urlaub wird ein ausreichender Grund sein. Auch eine nicht anderweitig mögiche Kindererziehung wird als ausreichend anzusehen sein. Genauso könnte Ermessensfehlgebrauch in Frage kommen. Es kann nicht sein, dass ein Bürger mehrfach mitwirken muss, andere gar nicht.
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mfg
Klaus
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Stefan61
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich bei einer Kommune arbeite, weiß ich, dass -zumindest bei uns- die Absagen der ehrenamtlichen Wahlhelfer sehr locker gehandhabt werden. Und ein gebuchter Urlaub ist allemal ein wichtiger Grund, ablehnen zu dürfen. Ich verstehe die aufgeregte Diskussion hier gar nicht.
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