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Hallo!
Mir steht in den nächsten Wochen eine Änderungskündigung bevor,da ich ein freiwilliges Schriftstück nicht unterzeichnet habe.Ich weiß das ich dann 3 Wochen zeit habe um zu
handeln.Da ich aber auf Montage bin ist es schlecht einen Anwaltstermin zu bekommen.
Habe ich das Recht in diesen 3 Wochen ein oder zwei Tage Urlaub zu bekommen um
meine Rechte warzunehmen,oder wie verhält man sich wenn man gerade in diesen Wochen ins Ausland geschickt wird und vom eintreffen der Änderungskündigung nichts mitbekommt.
Solange Du die Änderung nicht zustimmst oder ablehnst passiert Dir nichts. Der Ageber muss Dir die Änderung dort zustellen wo Du momentan erreichtbar bist. Er kennt schliesslich die Adresse wo er dich geschickt hat. In dem Ort gibts auch Anwälte. Beauftrage einen dort. Er wird dann mit Kolleggen Kontankt aufnehmen und einer von dennen wird dich dann vor dem Gericht vertreten.
Änderungskündigung sollte man IMMER unter Vorbehalt aller Rechte annehmen und dann auf die Überprüfung der Änderung vor dem Arbeitsgericht klagen. Damit hat man den Arbeitsplatz sicher, falls die Änderung zulässig ist.
Hallo Gast, vom Prinzip her richtig, aber möglicherweise ist er zb 3 Wochen ab vom Wohnort und seine Kü-Frist beträgt 14 Tage (in Probezeit). Was dann? Was wenn der AG ihm die ÄndKü nach Hause schickt und er mit 14 Tage Kü-Frist noch einen Woche länger arbeitet oder plötzlich der Anruf kommt: sie sind doch gekündigt, gestern war ihr letzter Tag?
Das ist wahrscheinlich der krasseste Fall der eintreten könnte, aber möglich ist es. VOn den Folgen für den Ag mal abgesehen.
Der Mitarbeiter ist immer in der Pflicht, seinen Briefkasten zu leeren bzw ihn leeren zu lassen. Das gleiche gilt für normale Kündigungen. Wenn ich 21 Tage in der Karibik bin und der Ag mich nun gerade am Tag nach der Abreise kündigt, ist dies trotzdem legal, wenn auch beschi**en.
Vielen Dank erst mal.Mit dem Anwalt am Montageort sieht es schlecht aus,denn ich bin mal zwei Tage dort und dann wieder auf einer anderen Baustelle und das immer bis
20.00 Uhr.Da ja nun mal Urlaub sache des AG ist könnte er ihn mir ja aus irgendeinem
Grund verweigern(da er ja vermutet das ich zum Anwalt gehe).Man muss doch irgendwie das Recht haben Urlaub zu bekommen um sein Recht in anspruch zu nehemen.Sonntags hat ja auch kein Anwalt auf.
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