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Sonntagszuschläge

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 10:30    Titel: Sonntagszuschläge Antworten mit Zitat

Hallo,

in meiner Firma muss ich jetzt Sonntags während der Saison geöffnet bleiben. In meinen Arbeitsverträgen habe ich keine Zuschläge für Sonntags, Nachts etc vereinbart, ich bin auch nicht tarifgebunden. Ich weiss auch, dass diese Zuschläge bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei bleiben und eigentlich eine nette Möglichkeit sind, um die Gehälter meiner Angestellte zu erhöhen. Wir sind aber noch in der Anfangsphase und grosse Sprünge kann ich mir (noch) nicht leisten.
Nun meine Frage: Muss ich Zuschläge bezahlen? Für Sonntagsarbeit? Was ist mit den Feiertagen? Wir sind ein Dienstleister im Bereich Wellness & Kosmetik und arbeiten mit Hotels eng zusammen, daher auch geänderte Öffnungszeiten.
Ich kann ja schlecht meinen Kunden sagen, wenn ihr Sonntags bucht müsst ihr extra zahlen, weil ich Zuschläge zahlen muss und es sich sonst nicht rechnet. Frage
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 12:32    Titel: Re: Sonntagszuschläge Antworten mit Zitat

Wenn kein Tarifvertrag gilt und nichts vereinbart wurde muss man gesetzlich nur Zuschläge für Nachtarbeit zahlen.
Für Sonn- oder Feiertage nichts.
MfG
Matthias
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 18:34    Titel: @matthias Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Wenn kein Tarifvertrag gilt und nichts vereinbart wurde muss man gesetzlich nur Zuschläge für Nachtarbeit zahlen.
Für Sonn- oder Feiertage nichts.
MfG
Matthias


Na ja, das ist nicht so ganz vollständig Matthias. Winken

"(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."

Quelle: http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/gesetze/A-Z/arbzg.htm

MfG miau
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