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Hallo, mich beschäftigt die Frage des Verhältnisses zwischen einem Doppelbesteuerungsabkommen und einer EU-Richtlinie. Deutschland hat ja im Dezember die Fortsetzung der Mutter-Tochter-Rili umgesetzt. Diese sieht etwas anderes vor, als das mit Italien abgeschlossene Doppelbesteurungsabkommen. Welche Vorschriften haben nun Vorrang, wohl die der Rili, also nun des nat.Rechts. Das weitere Problem ist, dass Italien die Rili natürlich noch nicht umgesetzt hat. Wenn sich nun der ital. Steuerzahler an das Doppelbesteuerungsabkommen hält, könnte Deutschland die Kompensation einer best. Steuer verweigern. Kann man dem Bürger daher raten, die Vorschriften der Rili anzuwenden, die direkt anwendbar ist?
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