Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Buchung wurde nach 10 Wochen vom Veranstalter storni
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Buchung wurde nach 10 Wochen vom Veranstalter storni

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Manfre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.01.08, 16:01    Titel: Buchung wurde nach 10 Wochen vom Veranstalter storni Antworten mit Zitat

Buchung wurde nach 10 Wochen vom Veranstalter storni


Folgender fiktiver Fall:
Es wurde im Oktober.2007 über das Internet auf der Seite von W...reisen eine Ferienwohnung in Italien verbindlich gebucht!
Der Preis sollte hierfür 300 Euro für 3 Wochen betragen.
Gefunden wurde dieses Angebot über (einem großen Online-Reisebüro -report-) und (einem Online-Reiseveranstalter -report-) ,
Dort wurde dieser Preis angezeigt, wie auch auf der Seite von W...!
Am gleichen Tag bekamen wir per Email die Bestätigung!
Ca.eine Stunde später bekamen wir eine weitere Email von einer Mitarbeiterin,
die uns einen unverbindlichen Kundenwunsch bestätigte!

Kurz darauf kam eine Buchungsbestätigung per Post!
Die Anzahlung wurde abgebucht!

Mitte Dezember ein Schreiben von W...reisen mit folgendem Wortlaut:

Wie wir erst jetzt feststellen mussten, ist es aufgrund eines von uns nicht ohne weiteres erkennbaren Fehlers zu einer falschen Bestätigung gekommen.
So stellen wir fest, dass entgegen der Bestätigung der Reisepreis nicht 300,00 € sondern 2095,00 € beträgt.
Aufgrund eines EDV-Fehlers, der gerade keinen Fehler in der Preiskalkulation darstellt....
...dass wir den mit Ihnen geschlossenen Vertrag unter Berücksichtigung der BGB-Regelungen bezüglich Irrtum anfechten.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir den mit Ihnen geschlossenen Reisevertrag kündigen und die Buchung inzwischen kostenfrei storniert haben.

Ich habe dann an W...reisen geschrieben und der Stornierung widersprochen.
Im Januar bekamen wir dann nochmals Antwort, man habe von den "uns zustehenden Anfechtungsregeln Gebrauch gemacht" und der geschlossenen Vertrag habe keinen Bestand.
Es wurde in dem Schreiben auch ein Sonderpreis angeboten, allerdings läßt sich vermuten,
dass bei der Höhe der Differenz dieser für uns nicht annehmbar sein wird!

Besonders ärgerlich ist für uns, dass anderweitige günstige Angebote längst ausgebucht sind
und auch der Frühbucherpreis fast nirgends nicht mehr möglich ist!

Welche Aussichten bestehen bei einem Rechtsstreit gegen den Veranstalter?
Dieser meint (vorerst jedenfalls) auch einen Rechtsstreit würde er nicht scheuen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wann sollte denn die Abreise stattfinden ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Manfre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

die Abreise soll im Juli 2008 sein! Die Unterkunft ist immer noch frei.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
smile123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden. Dies hat nach bekanntwerden des Irrtums zu erfolgen. Das es sich bei einem Aufenthalt von 3 Wochen für 300.- Euro um einen Irrtum handelt liegt ja wohl auf der Hand. Daher würde ich dazu tendieren das der Veranstalter im Recht ist.

Wie Gerichte entscheiden das steht auf einem anderen Blatt. Ich persönlich hätte jedoch - einen gewonnen Rechtsstreit vorausgesetzt - keinen Spaß an einem Urlaub, der irgendeine "arme Sau" x-tausend Euro kostet, blos weil derjenige einen Fehler gemacht hat und ich den lachenden Dritten spielen darf. Egal ob ich da formal im Recht bin oder nicht.

Auf den Arm nehmen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Manfre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

smile123 hat folgendes geschrieben::
Ein Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden. Dies hat nach bekanntwerden des Irrtums zu erfolgen. Das es sich bei einem Aufenthalt von 3 Wochen für 300.- Euro um einen Irrtum handelt liegt ja wohl auf der Hand. Daher würde ich dazu tendieren das der Veranstalter im Recht ist.

Wie Gerichte entscheiden das steht auf einem anderen Blatt. Ich persönlich hätte jedoch - einen gewonnen Rechtsstreit vorausgesetzt - keinen Spaß an einem Urlaub, der irgendeine "arme Sau" x-tausend Euro kostet, blos weil derjenige einen Fehler gemacht hat und ich den lachenden Dritten spielen darf. Egal ob ich da formal im Recht bin oder nicht.

Auf den Arm nehmen


Die Antwort finde ich etwas unsachlich! Im letztem Jahr sind wir für 2 Wochen in einem 3 Sterne Hotel bei Salzburg mit "Alles inkusive" gewesen,
Dafür haben wir für 4 Personen 790 Euro bezahlt! Hier geht es um eine Ferienwohnung, ohne Verpflegung! Es gab auch ähnlich günstige Angebote und Werbepreise gibt es überall, oder???
Sicher klingt es günstig, das Angebot war aber eine Woche online, erst dann wurde per Frühbuchervorteil gebucht!

Den zweiten Teil der Antwort kann ich nicht nachvollziehen!
Welchen Sinn hat diese Anmerkung, schlechtes Gewissen machen? Ist das der Sinn? Da gibt es wohl noch ganz andere Sachen, die hier genausowenig zu diskutieren sind, oder?
Es geht auch nicht allein um den Preis, doch die anderen günstigen Angebote, die es im Oktober noch gab, sind inzw. auch nicht mehr buchbar. Genauso wie es inzw. auch keinen Frühbucherpreis mehr gibt! Das ist der eigentliche Nachteil der Stornierung! Wäre kurz nach der Buchung storniert worden, wäre es kein Problkem gewesen, aber so...!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
smile123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Manfre hat folgendes geschrieben::
Die Antwort finde ich etwas unsachlich!


14.82 € pro Tag als realistischen Preis anzunehmen halte ich für unsachlicher, zumal es um ein Objekt geht, dass ja augenscheinlich keine Jugendherberge ist, sondern einen realistischen Wert von 2095.- € für 3 Wochen hat.

Was den zweiten Teil meiner Antwort angeht, so stellt diese MEINE Meinung dar, dies ist auch relativ deutlich gemacht worden. Ich bleibe dabei, mir würde das "Schnäppchen" im Halse steckenbleiben, wenn ich wüßte das irgendjemand mir meinen Urlaub zahlt, blos weil er einen Fehler gemacht hat.

Auf den Arm nehmen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.