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Verfasst am: 19.01.08, 16:01 Titel: Buchung wurde nach 10 Wochen vom Veranstalter storni
Buchung wurde nach 10 Wochen vom Veranstalter storni
Folgender fiktiver Fall:
Es wurde im Oktober.2007 über das Internet auf der Seite von W...reisen eine Ferienwohnung in Italien verbindlich gebucht!
Der Preis sollte hierfür 300 Euro für 3 Wochen betragen.
Gefunden wurde dieses Angebot über (einem großen Online-Reisebüro -report-) und (einem Online-Reiseveranstalter -report-) ,
Dort wurde dieser Preis angezeigt, wie auch auf der Seite von W...!
Am gleichen Tag bekamen wir per Email die Bestätigung!
Ca.eine Stunde später bekamen wir eine weitere Email von einer Mitarbeiterin,
die uns einen unverbindlichen Kundenwunsch bestätigte!
Kurz darauf kam eine Buchungsbestätigung per Post!
Die Anzahlung wurde abgebucht!
Mitte Dezember ein Schreiben von W...reisen mit folgendem Wortlaut:
Wie wir erst jetzt feststellen mussten, ist es aufgrund eines von uns nicht ohne weiteres erkennbaren Fehlers zu einer falschen Bestätigung gekommen.
So stellen wir fest, dass entgegen der Bestätigung der Reisepreis nicht 300,00 € sondern 2095,00 € beträgt.
Aufgrund eines EDV-Fehlers, der gerade keinen Fehler in der Preiskalkulation darstellt....
...dass wir den mit Ihnen geschlossenen Vertrag unter Berücksichtigung der BGB-Regelungen bezüglich Irrtum anfechten.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir den mit Ihnen geschlossenen Reisevertrag kündigen und die Buchung inzwischen kostenfrei storniert haben.
Ich habe dann an W...reisen geschrieben und der Stornierung widersprochen.
Im Januar bekamen wir dann nochmals Antwort, man habe von den "uns zustehenden Anfechtungsregeln Gebrauch gemacht" und der geschlossenen Vertrag habe keinen Bestand.
Es wurde in dem Schreiben auch ein Sonderpreis angeboten, allerdings läßt sich vermuten,
dass bei der Höhe der Differenz dieser für uns nicht annehmbar sein wird!
Besonders ärgerlich ist für uns, dass anderweitige günstige Angebote längst ausgebucht sind
und auch der Frühbucherpreis fast nirgends nicht mehr möglich ist!
Welche Aussichten bestehen bei einem Rechtsstreit gegen den Veranstalter?
Dieser meint (vorerst jedenfalls) auch einen Rechtsstreit würde er nicht scheuen!
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 20.01.08, 11:48 Titel:
Wann sollte denn die Abreise stattfinden ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Ein Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden. Dies hat nach bekanntwerden des Irrtums zu erfolgen. Das es sich bei einem Aufenthalt von 3 Wochen für 300.- Euro um einen Irrtum handelt liegt ja wohl auf der Hand. Daher würde ich dazu tendieren das der Veranstalter im Recht ist.
Wie Gerichte entscheiden das steht auf einem anderen Blatt. Ich persönlich hätte jedoch - einen gewonnen Rechtsstreit vorausgesetzt - keinen Spaß an einem Urlaub, der irgendeine "arme Sau" x-tausend Euro kostet, blos weil derjenige einen Fehler gemacht hat und ich den lachenden Dritten spielen darf. Egal ob ich da formal im Recht bin oder nicht.
Ein Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden. Dies hat nach bekanntwerden des Irrtums zu erfolgen. Das es sich bei einem Aufenthalt von 3 Wochen für 300.- Euro um einen Irrtum handelt liegt ja wohl auf der Hand. Daher würde ich dazu tendieren das der Veranstalter im Recht ist.
Wie Gerichte entscheiden das steht auf einem anderen Blatt. Ich persönlich hätte jedoch - einen gewonnen Rechtsstreit vorausgesetzt - keinen Spaß an einem Urlaub, der irgendeine "arme Sau" x-tausend Euro kostet, blos weil derjenige einen Fehler gemacht hat und ich den lachenden Dritten spielen darf. Egal ob ich da formal im Recht bin oder nicht.
Die Antwort finde ich etwas unsachlich! Im letztem Jahr sind wir für 2 Wochen in einem 3 Sterne Hotel bei Salzburg mit "Alles inkusive" gewesen,
Dafür haben wir für 4 Personen 790 Euro bezahlt! Hier geht es um eine Ferienwohnung, ohne Verpflegung! Es gab auch ähnlich günstige Angebote und Werbepreise gibt es überall, oder???
Sicher klingt es günstig, das Angebot war aber eine Woche online, erst dann wurde per Frühbuchervorteil gebucht!
Den zweiten Teil der Antwort kann ich nicht nachvollziehen!
Welchen Sinn hat diese Anmerkung, schlechtes Gewissen machen? Ist das der Sinn? Da gibt es wohl noch ganz andere Sachen, die hier genausowenig zu diskutieren sind, oder?
Es geht auch nicht allein um den Preis, doch die anderen günstigen Angebote, die es im Oktober noch gab, sind inzw. auch nicht mehr buchbar. Genauso wie es inzw. auch keinen Frühbucherpreis mehr gibt! Das ist der eigentliche Nachteil der Stornierung! Wäre kurz nach der Buchung storniert worden, wäre es kein Problkem gewesen, aber so...!
14.82 € pro Tag als realistischen Preis anzunehmen halte ich für unsachlicher, zumal es um ein Objekt geht, dass ja augenscheinlich keine Jugendherberge ist, sondern einen realistischen Wert von 2095.- € für 3 Wochen hat.
Was den zweiten Teil meiner Antwort angeht, so stellt diese MEINE Meinung dar, dies ist auch relativ deutlich gemacht worden. Ich bleibe dabei, mir würde das "Schnäppchen" im Halse steckenbleiben, wenn ich wüßte das irgendjemand mir meinen Urlaub zahlt, blos weil er einen Fehler gemacht hat.
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