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Vollstreckung

 
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lbitic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 19:29    Titel: Vollstreckung Antworten mit Zitat

Hey,

mit Sonderkündigungsrecht habe ich bei einem Fitness Studio gekündigt weil ich umgezogen bin weitaus über 30 km. Ich habe wie folgt mein MIetvertrag vorgelegt als Beweis das ich umgezogen bin.

Merkwürdigerweise hat es das eine Studio so angenommen das andere wollte aber ein Einwohnermeldebescheinigung. Ich hab aus trotz, das nicht eingereicht, weil wenn es das andere nicht haben möchte, wieso dann auch das andere Studio.

Nun warten auf mich Kosten die entstanden sind, so als hätte ich nicht gekündigt und das Fitnessstudio nie bezahlt.

Was kann passieren, komm ich aus den Kosten raus und bin ich im Recht oder die ?
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Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 617
Wohnort: Weissenfels / Halle

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Worin sehen Sie eigentlich ein Problem Ihre Einwohnermeldebescheinigung vorzulegen? Diese bekommen Sie beim Ummelden doch eh ausgehändigt. Ihren Ausweis lassen Sie doch auch auf die neue Anschrift ändern. Es ist doch verständlich das sich das Fitnessstudio absichern will, denn einen Mietvertrag kann man in jedem Kiosk kaufen und ausfüllen. Da Sie aus Trotz die Bescheinigung nicht vorgelegt haben, tragen Sie natürlich auch die Kosten für Ihre Mitgliedschaft. Es hat nichts zu bedeuten das ein Fitnessstudio den Vertrag anerkennt deswegen muss es ein anderes lange noch nicht.

Tut mir leid.
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen.
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