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Reiseveranstalter - ab wann?

 
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OG1977
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 00:18    Titel: Reiseveranstalter - ab wann? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
meines Wissens gilt ein Reiseanbieter dann als Reiseveranstalter, wenn er mind. zwei Leistungen anbietet (z.B. Anreise und Unterkunft).

Wie sieht es aber beispielsweise aus, wenn Firma A nur folgende Leistungen anbietet:
mehrtägiger Kajakkurs
Leihmaterial (das Firma A von Verleiher B leiht, um es für die Teilnehmer zur Verfügung zu stellen)
Die Verpflegung wird aus einer gemeinsamen Gruppenkasse gekauft und ist nicht im Reisepreis enthalten. Firma A stellt aber die Campküche zur Verfügung.

Die Teilnehmer reisen selbst an und kümmern sich selbst um die Unterkunft.

Wie ist die Rechtslage?

Viele Grüße,

Sascha

P.S.: Gibt es ein Nachschlagewerk zum Veranstalter-Recht?
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Unwissende
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sascha,
eine Reiseanbieter gilt dann als Reiseveranstalter wenn er mind. 2 touristische Hauptmerkmale anbietet, also z.Bsp. Flug u. Hotel, oder in Deinem Fall - Kurs u. Unterbringung oder Kurs u. Anreise, Kurs u. Verpflegung.

Gruß
"die Unwissende"
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

....Es hängt auch vom Gesamterscheinungsbild ab, ob man als "Reiseveranstalter" betrachtet wird oder nicht.

Will heißen: wenn ich auf meiner Homepag einen "Kajak-Urlaub" mit allem Pi-Pa-Po anbiete und "irgendwo" im Kleingedruckten schreibe, aber ich mach nur das Paddeln... könnte es trotz aller vielleicht sonstigen Umstände für eine Veranstaltertätigkeit sprechen. Mit entsprechender Haftung bei Todesfällen, Querschnittlähmungen usw....

Wer so eine Art des Urlaubs anbietet ohne - zumindest im eigenen Interesse - eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen - handelt meines Erachtens grob fahrlässig.

Geld verdienen - legal und wichtig, Vorsorge treffen - die "Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns" - dazwischen Traummännlein-Denken

meint nicht böse, aber aufklärend
Peter
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