Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Entgeltliche Rechtsberatung durch Volljuristen o. Zulassung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Entgeltliche Rechtsberatung durch Volljuristen o. Zulassung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ChrisMcTwist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 15:56    Titel: Entgeltliche Rechtsberatung durch Volljuristen o. Zulassung? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Frage.

Darf man als Volljurist nach dem 2. Staatsexamen, aber noch ohne Anwaltszulassung entgeltliche aussergerichtliche Rechtsberatung vornehmen und eine Rechnung schreiben?

Also zum Beispiel Vertragsprüfung/Vertragsgestaltung

Die Frage kam letzens mal am Rande in unserer AG auf und keiner wusste so recht Rat, aber mich würde die Sache interessieren.

Vielen Dank im Voraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich bin der Ansicht, er darf es nicht. Dem steht, meine ich das Rechtsberatungsgesetz entgegen.

Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Seevetaler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne die Weisheit gepachtet zu haben, behaupte ich mal nein.

Denn wenn es möglich wäre, könnte ja jeder (geschäftsmäßige) Rechtsberatung vornehmen.
Ein Problem sehe ich auch in der Haftung. Der zugelassene Anwalt bekommt seine Zulassung auch nur, wenn er eine Versicherung nachweisen kann.

Im Übrigen erfordert § 1 RBerG eine Erlaubnis, sofern man nicht zur Anwaltschaft zugelassen ist (§ 3 Nr. 2 RBerG).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ChrisMcTwist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Also mein Gefühl sagt mir auch nein.

Wobei ja nicht jeder geschäftsmäßige Beratung machen könnte. Durch die Qualifikation als Volljurist, ist man ja eigentlich genauso ausgewiesen wie ein Rechtsanwalt.

Knackpunkt ist eben die Zulassung. Ist diese nur dazu da, um auch Prozesshandlungen für jemand anders vorzunehmen, so dass ein Volljurist generell auch aussergerichtliche Beratung vornehmen kann? Oder ist neben der Prozessvollmacht eben auch gerade die Haftungsfrage entscheidend?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.