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Verfasst am: 22.01.08, 00:01 Titel: Anwalt berät Mandanten in Mobbinghandlungen
Ein Vermieter hat wegen Streit um NK-Abrechnung einen Anwalt genommen.
Dem Mieter gegenüber werden ab da "Spielchen" gespielt, bspw. werden an den Mieter um 22 Uhr angeblich Faxe geschickt, die den Mieter nicht erreichen, vorgelegt werden widersprüchliche Daten aus Telefonverbindungslisten/Faxsendeprotokollen.
Irgendwann behauptet der Anwalt, er habe an den Mieter gleichfalls Faxe geschicklt, die auch nie ankommen, beim anschließenden Prozess fliegen Anwalt und Vermieter auf, weil sie die Belege im Original vorlegen müssen, die zusammengestückelt/gefälscht sind- der Richter mahnt das Verhalten nur ab.
Was kann der Mieter unternehmen?
Macht sich der Anwalt wegen Beihilfe zum Betrug strafbar? Anwaltskammer?
Was kann der Mieter gegen den Vermieter unternehmen, Strafanzeige?
Der Mieter, der vom Vermieter seit Jahren gemobbt wird, will die Sache nicht so stehen lassen.
Wenn die Partei eines gerichtlichen Verfahrens versucht, dass Gericht wissentlich durch Vorlage gefälschter Unterlagen oder durch Vorspielung falscher Tatsachen zu täuschen, um sich hierdurch einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil durch eine gerichtliche Entscheidung zu verschaffen, liegt der Verdacht eines versuchten Prozessbetruges nahe.
Straftate können bei jeder Polizeidienststelle oder der Staatsawaltschaft zur Anzeige gebracht werden. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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