Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 21.01.08, 11:23 Titel: völlig andere ware - verkäufer meint: "symbolabbildung&
ANGENOMMEN:
person A kauft über eine hier völlig frei erfundene auktionsplattform bei firma B ein festplattengehäuse... der streitwert liegt hier bei nichtmals 15 euro - eigentlich nicht die rede wert, doch die fiktive person A fühlt sich ziemlich verarscht...
A kauft also dieses festplattengehäuse... schwarz, komplett aus alu, ziemlich gute verarbeitung... ist übrigens ein designclone einer bekannten geläufigen firma... A kennt dieses gehäuse, hat es bereits öfters zuhause und schätzt das gerät... zudem möchte er einheitlich zu seinen anderen gehäusen bleiben...
nun erhält A ein völlig anderes gehäuse, welches nicht im entferntesten mit dem zutun hat, was in der auktion beschrieben wurde... das einzige was gleich ist: es ist tatsächlich ein festplattengehäuse und sogar zum größten teil aus alu - jedoch teilweise auch aus billigplastik...
A schreibt B eine email, das es sich wohl um ein versehen handelt und er bittet das richtige gerät zu erhalten...
B schreibt als antwort:
"wie deutlich in der artikelbeschreibung angegeben, handelt es sich bei dem bild um eine symbolabbildung (abbildung ähnlich).
die tatsächlich versandte ware kann in farbe und design von dem bild abweichen."
und tatsächlich, unter dem bild der auktion steht "symbolabb." - was A auch einleuchtet, das ein großhändler nicht für jedes einzelne produkt ein eigenes bild macht...
ansonsten ist aber mit keiner silbe erwähnt, das es sich um ein völlig anderes gerät handeln könnte - bis auf das kleine "symbolabb."...
A empfindet das ganze als ziemlich dreist...
wenn A einen porsche kauft und drunter "symbolabb." steht, möchte er auch keine ente geliefert bekommen...
A will dieses festplattengehäuse nicht... nichtmals die festplatte passt dort richtig rein - das abgebildete gehäuse ist größer, da ist das kein problem...
muss B die ware auf eigene kosten und voller kostenrückersattung zurücknehmen, bzw das korrekte gehäuse ausliefern?
könnte A verlangen die ihm gelieferte ware solange zu behalten, bis B die korrekte ware geliefert hat? A hatte schonmal den fall solch eine ware zurückzusenden und nie wieder andere ware zu erhalten - was dann polizeilich einfach nach einer zeit niedergelegt wurde...
Man sollte lieber ein paar Euros mehr ausgeben und in einem Laden einkaufen, wo man sich das Produkt vorher angucken. Hier würde ich sagen ist mal wieder an falscher Stelle gespart worden.
Ein Symbolfoto ist meiner Meinung nach dafür da um zusehen um welche Art von Produkt es sich handelt.
wenn B die absicht hat einen völlig anderen artikel zu verkaufen, so sollte das auch dabei geschrieben werden...
desweiteren bewirbt B den artikel mit einem lieferumfang der nicht übereinstimmt - jedoch mit dem abgebildeten artikel stimmen würde:
treiber-cd und schrauben zur befestigung der festplatte
ist beides nicht vorhanden und auch nicht nötig bei dem gerät
A hat wieder mit B kontakt aufgenommen... kurz gesagt lässt B verlauten: "hast pech gehabt A"...
A könnte jedoch das gerät nach fernabsatzgerät zurückgeben... doch da muss A doch sicherlich für die versandkosten aufkommen, da der warenwert ja unter 40 euro liegt...
A hat nicht die ware erhalten die angepriesen wurde... kann er nichts gegen B unternehmen, um B zur rücknahme zu zwingen und nicht auf den eigenen kosten sitzen zu bleiben?
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Verkäufer ein und denselben Artikel sowohl in Bild als auch Beschreibung angeboten.
Geliefert wurde ein anderer Artikel. Grundlage soll das Wort Symbolabbildung sein.
Meiner Ansicht nach arglistige Täuschung.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__123.html http://www.autobahngold.de/bgb.htm _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
B hat in seiner beschreibung bild von einem artikel auf den die beschreibung auch passt...
der artikel der A zugesand wurde passt nicht zur beschreibung, da zb der angepriesene lieferumfang (treiber-cd, schrauben zur plattenbefestigung) gar nicht mit dem artikel übereinstimmen... hier wird die festplatte gar nicht verschraubt, sondern einfach ins gehäuse gelegt...
A hat B nun darauf hingewiesen, das er den richtigen artikel, oder aber sein geld zurückhaben möchte, inclusive aller für A entstandenen kosten... also warenwert + versand + rückversand...
darauf hat B gar nicht weiter reagiert, sondern ledigich gemeint, A würde im widerrufsfall den warenwert erstattet bekommen... von entstandenen kosten (versand) ist nicht die rede... und sollte A wirklich von FAG gebrauch machen, müsste er ja tatsächlich für den versand aufkommen - da warenwert unter 40 euro...
sollte A einfach mal B mitteilen, das B hier rechtswidrig handelt und eine "arglistige täuschung" vollzogen hat?
Das sollte A tun und in der Nachricht (am besten per Einschreiben) bezug auf §123 BGB nehmen.
A darf dann aber nicht vor einer Anzeige zurückschrecken und hart bleiben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.