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Einberufung verschieben wegen befristeten Arbeitsvertrag
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

PurpleRain hat folgendes geschrieben::
Ihr habt Sorgen ....

Mir wurde der Einberufungsbescheid damals von einem Feldjager am Vortag zu meinem 28 Geburtstag in die Hand gedrückt. Sehr böse

Mit den Augen rollen Hätte ich doch nur nicht die Haustür aufgemacht, sondern hinterm Haus über den Zaun gesprungen und eine Nacht bei der Freundin übernachtet!

Dieser kleine Moment der Unachtsamkeit hat mich 18 Monate gekostet. Weinen


Gibt es denn da keine Fristen, wie lange ein Einberufungsbescheid vor der tatsächlichen Einberfung vorliegen muss?
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speedy85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube es sind 4 Wochen, außer wenn Du, wie es in meinem Fall war, eine Vorankündigung bekommst. Da kann der Einberufungsbescheid auch nur eine Woche vor der Einberufung kommen.
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speedy85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach meinen Kenntnissen bewegt sich die Zahl derer, die noch zum Bund eingezogen werden, inzwischen nur noch im fünfstelligen Bereich, d.h. lediglich 15% eines Jahrgangs leisten noch den Wehrdienst. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass jemand nicht dienen muss und dafür nach der Ausbildung gleich voll verdienen darf.


Leider werden halt bevorzugt Wehrpflichtige, mit abgeschlossener Ausbildung, Abitur oder sogar Studenten eingezogen, weil es den Kreiswehrersatzämtern an qualifizierten Wehrpflichtigen mangelt. So hat es mir ein Sachbearbeiter erzählt.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

speedy85 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nach meinen Kenntnissen bewegt sich die Zahl derer, die noch zum Bund eingezogen werden, inzwischen nur noch im fünfstelligen Bereich, d.h. lediglich 15% eines Jahrgangs leisten noch den Wehrdienst. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass jemand nicht dienen muss und dafür nach der Ausbildung gleich voll verdienen darf.


Leider werden halt bevorzugt Wehrpflichtige, mit abgeschlossener Ausbildung, Abitur oder sogar Studenten eingezogen, weil es den Kreiswehrersatzämtern an qualifizierten Wehrpflichtigen mangelt. So hat es mir ein Sachbearbeiter erzählt.


Das ist auch so, hat mir das Verteidigungsministerium in einem Schreiben an mich auch mal bestätigt. (Stand allerdings nur zwischen den Zeilen so drin.) Alle Hauptschüler, die ich kenne und auch beim Bund waren, waren dies nur, weil sie das KWEA immer und immer wieder gebittet und gebettelt hatten, endlich eingezogen zu werden. Bei einigen wurde sogar die Musterung "vergessen".
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addictet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.01.08, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hab genau das gleiche Problem. Werd zum 1.4. eingezogen. Hab Widerspruch eingereicht weil ich einen befristeten Vertrag hab. Wurde aber mit der Begründung zurückgewiesen das es keine besondere Härte ist sondern nur normale Härte.

Würde es den Sinn machen einen Anwalt einzuschalten oder ist das nur herrausgeworfenes Geld?
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speedy85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kannst es ja auch mit Überprüfungsuntersuchung versuchen. Mir wurde auch geraten einen Anwalt einzuschalten, sollte es mit Widerspruch und Untersuchung nicht klappen.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

addictet hat folgendes geschrieben::
Hab genau das gleiche Problem. Werd zum 1.4. eingezogen. Hab Widerspruch eingereicht weil ich einen befristeten Vertrag hab. Wurde aber mit der Begründung zurückgewiesen das es keine besondere Härte ist sondern nur normale Härte.

Würde es den Sinn machen einen Anwalt einzuschalten oder ist das nur herrausgeworfenes Geld?


Normalerweise bekommt man aber mit einem befristeten Arbeitsvertrag eine "Nichtheranziehungszusage". D.h., man wird, so lange der AV läuft, nicht eingezogen. (Maximal jedoch ein Jahr.)
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addictet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::


Normalerweise bekommt man aber mit einem befristeten Arbeitsvertrag eine "Nichtheranziehungszusage". D.h., man wird, so lange der AV läuft, nicht eingezogen. (Maximal jedoch ein Jahr.)


Das war die Begründung vom KWA.

http://img155.imageshack.us/my.php?image=img005bmpdb2.jpg
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speedy85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wie assozial ist denn das?
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

addictet hat folgendes geschrieben::
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::


Normalerweise bekommt man aber mit einem befristeten Arbeitsvertrag eine "Nichtheranziehungszusage". D.h., man wird, so lange der AV läuft, nicht eingezogen. (Maximal jedoch ein Jahr.)


Das war die Begründung vom KWA.

http://img155.imageshack.us/my.php?image=img005bmpdb2.jpg


Dieses Schreiben vom KWEA ist - milde ausgedrückt - eine Frechheit! War bei mir vor zwei Jahren auch nicht anders, als ich mit meinem Anliegen bis zur Wehrbereichsverwaltung vorstieß. Von dort bekam ich die Auskunft, dass ich durch eine Einberufung zum Bund "keinerlei berufliche Nachteile" zu erleiden hätte. Wenige Tage später, nämlich einen Tag vor meinem Geburtstag, bekam ich dann noch die Einberufung zum Bund. Wie bei mir hilft Ihnen wahrscheinlich nur noch eines: Schnellstmöglichst verweigern!
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