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Schweigepflicht für Lehrer

 
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ShadowDomE
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 21:03    Titel: Schweigepflicht für Lehrer Antworten mit Zitat

Hmm also ich habn vll. nen kleenes problem..

also mein direktor kahm auf mich zu und hat mich gefragt ob ich mir bei einen gewissen schüler/in vorstellen könnte das der oder die drogen nehmen würde...

darauf sagte ich ich kann es mir gut vorstellen..

nun zum problem..

diese person wurde dann von meinen direktor kontaktiert und musste dann von ihrer mutters seite einen drogen test machen... dieser fiel Negativ aus prich sie nahm keine drogen..

nun will die mutter diese person also MICH anzeigen wegen schlechter nachrede oder so.. *blos weiß sie nicht dass ich diese vermutung geeusert habe...*

Naja und fall es der fall sein solte und diese mutter oder ein Polizist meinen direktor fragen würde wer es gesagt hat muss er meinen namen nennen??

wir habne nämlich abgemacht dass er es nicht von mir wisse.. *also diese vermutung*

Naja da ich 15 binn währe ich da strafbar?? und wenn ja was währ die strafe??

Oder hat mein Direktor als BEamter eine Schweigepflicht?

hab echt das große P inne augen dass er erzählt das er es von mir weiß...

Also nochma meine fragen:

Hat der Direktor *also beamter* eine Schweigepflicht ??
Was für eine strafe müsste ich max. erwarten??
Oder hab ich mich nicht strafbar gemacht?? *Ich ahbe ja nie behauptet dass sie drogen nimmt ich habe ja nur eine frage beantwortet und gesagt das ich es mir vorstellen könnte.*

also was ist jetzt sachlage?
Ach ja bevor ich es vergesse ich komme aus NRW
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das sehe ich genauso.

Bei Wikipedia wird ausserdem noch auf folgendes hingewiesen:
    "... Üble Nachrede und Beleidigung werden von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die Person des Beleidigten hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen, §§ 374 ff. StPO[3]."
Also, eine behördliche Strafverfolgung wäre schon von vornherein eher unwarscheinlich.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir gut vorstellen, dass der Ivanhoe sich ständig mit Drogen zuballert.
Ich kenn den zwar nicht aber warum sollte ich mir das nicht gut vorstellen können. DIe Gedanken sind frei...

Ich bitte darum verklagt zu werden...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 00:39    Titel: Re: Schweigepflicht für Lehrer Antworten mit Zitat

ShadowDomE hat folgendes geschrieben::
wir habne nämlich abgemacht dass er es nicht von mir wisse.. *also diese vermutung*
Dann würde ich erst mal davon ausgehen, dass er sich auch daran hält. Irgendwie muss er ja auch auf die Frage gekommen sein.

Zitat:
Oder hat mein Direktor als BEamter eine Schweigepflicht?
Doch, die hat er. Und als Schulleiter hat er auch eine Fürsorgepflicht für seine Schüler.

Zitat:
Oder hab ich mich nicht strafbar gemacht?? *Ich ahbe ja nie behauptet dass sie drogen nimmt ich habe ja nur eine frage beantwortet und gesagt das ich es mir vorstellen könnte.*
War noch jemand anderes dabei, bei dem Gespräch? Wenn der bezeugen kann, dass es genau so gelaufen ist, dann kann Dir keiner daraus eine strafbare Handlung dichten.

Zitat:
also was ist jetzt sachlage?
Wenn der Schulleiter Dich "anschwärzen" sollte, und Du beschwerst Dich anschließend beim Kultusministerium, dann hat er ein größeres Problem als Du.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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