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folgendes; Kunde kauft Gebrauchtfahrzeug, Händler bringt Auto in die Werkstatt um kleinere Mängel ausbessern zu lassen die den Kunden stören. Händler hat zwei Stellplätze für Fahrzeuge einen in MA der andere in Hockenheim, das Auto wurde in MA gekauft und in einer angrenzenden Werkstatt gewartet. Kunde und Händler haben sich darauf geeinigt, das am ersten des folge Monats (5Werktage) Kaufvertrag und Garantiebelege fertig gemacht werden. Kaufpreis wird beglichen, da der Kunde auf den neuen PKW angewiesen ist.
Kunde ist 5 Werktage mit dem neuen Fahrzeug unterwegs, und ruft den Händler an wegen Kaufvertrag und Garantiebelege, doch Händler nicht mehr zu erreichen, auch die beiden Verkaufsplätze sind abgeschlossen, auch mehrere Telefonate, zum Verkaufspersonal - Werkstatt blieben erfolglos.
Der Kunde hat folgende Unterlagen bei Übergabe erhalten, Einzahlungsbeleg (mit Stempel der Firma, Händler, Ansprechpartner), KFZ Brief,-schein, Serviceheft. Es fehlen also Kaufvertrag und Garantiebeleg.
Wie kann man vorgehen damit der Kunde vollständige Unterlagen hat??
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In eigener Sache, das Fahrzeug wurde von einem ausgewissenen Händler gekauft, der bei Übergabe den Abschluß einer Cargarantie vorschlug da er nicht für Mängel haftbar gemacht werden kann (?), deshalb hat der Kunde eine Cargarantie zum Fahrzeug dazu erworben, aber. Da der Kunde keine Cargarantiebelege hat, kann der Kunde doch jeden kleinen Mangel/Defekt geltend machen, da er von einem Händler (Nachweis auf dem EInzahlungbeleg) gekauft hat. Die Cargarantie gewährleistete ein Jahr Garantie auf das Fahrzeug, wenn man doch Fahrzeuge vom Händler kauft hat man doch zwei Jahre Garantie auf das Fahrzeug, also kann der Kunde jetzt jeden Mangel geltend machen?? Wenn man den Händler erreichen würde!
Für Antworten bedanke ich mich im voraus. _________________ Gruß MiMannheim
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