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Wechsel nach Baden-Württemberg nur mit neuem Hauptwohnsitz?

 
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PagaRage
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 09:35    Titel: Wechsel nach Baden-Württemberg nur mit neuem Hauptwohnsitz? Antworten mit Zitat

Servus,

also ich bin im Moment auf einem Internat in Sachsen-Anhalt und meine Eltern wohnen ebenfalls in S-A. Nun ist es so das ich gerne das Bundesland wechseln würde um in Baden-Württemberg zur Schule (staatlich) zu gehen. Meine Eltern bleiben in S-A. Ich bin 19 und deshalb sollte das kein Problem sein. Wie sieht das iN B-W aus? Muss ich meinen Hauptwohnsitz ändern und dann die Adresse meiner eventuellen Wohnung in B-W als solche angeben um dort zur Schule gehen zu können? Mein ofizieller Hauptwohnsitz ist ja im Moment noch innerhalb von Sachsen-Anhalt.

Wie sieht die Rechstlage in Baden-Württemberg aus?
Kann ich einfach so da hinziehen oder muss sich mein Hauptwohnsitz mit ändern, damit dieses vorhaben möglich wird?
Wie sieht das evtl. in anderen Bundesländer aus?

Dankeschön schonmal im vorraus...

Gruß
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptwohnsitz

Zitat:
Unter Hauptwohnsitz (inoffizielle Bezeichnung ist Erstwohnsitz) versteht man den Ort, an welchem sich jemand niederlässt, um sich dort auf Dauer oder auch bestimmte Zeit aufzuhalten. Es besteht dabei aber die Möglichkeit neben dem Hauptwohnsitz noch weitere Wohnsitze zu haben.

Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, bei welchem man sich überwiegend aufhält.


Das Jahr hat ca. 200 Schultage - IMHO wäre der überwiegende Aufenthalt also am Schulort anzusehen. Kenne ich aus meiner Studienzeit auch nicht anders... Es müsste also rein melderechtlich schon der Hauptwohnsitz dort angemeldet werden.
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