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Sascha2k Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.01.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 22.01.08, 17:02 Titel: Kosten für Email Anfrage?!?! |
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Hallo,
vor kurzem habe ich einen Anwalt angeschrieben und etwas rechtliches gefragt. Er hat keine Kosten oder ähnliches angegeben. Nun schreibt er mir das die bisherigen kosten 150 Euro betragen sollte ich mehr fragen haben nur zu....
Muss ich das zahlen?
Wie ist die Rechtslage?
Gruss Bernd  |
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*C* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.01.2008 Beiträge: 135
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Verfasst am: 22.01.08, 17:07 Titel: |
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Hm, also ja, denke ich, da es selbstverständlich ist, dass der Anwalt nicht kostenlos arbeitet.... |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 22.01.08, 17:19 Titel: |
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Dazu kommt noch der erhöhte Archivierungsaufwand: Für Anfragen aus Email braucht man nämlich Ordner aus Edelstahl.
Bin schon wieder wech... |
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Sascha2k Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.01.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 22.01.08, 17:20 Titel: |
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ja aber dan hätte er das doch sagen müssen oder nicht |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 22.01.08, 17:58 Titel: |
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Sascha2k hat folgendes geschrieben:: | ja aber dan hätte er das doch sagen müssen oder nicht | Was? Das er nicht für umme arbeitet?
Verschiebibert ins Anwaltsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Sascha2k Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.01.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 22.01.08, 18:11 Titel: |
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ja aber woher weis man das? ihr wisst es ja okay aber einer der bisher nie was damit zu tun hatte... naja ich finds zu hart.. |
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Seevetaler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.12.2006 Beiträge: 229
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Verfasst am: 22.01.08, 18:57 Titel: |
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Anders gefragt: wenn man zum Friseur geht, muss der Friseur auch vorher sagen, dass er nicht für lau die Haare schneidet? |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 22.01.08, 19:42 Titel: |
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Naja, so pauschal kann man nicht "ja" sagen.
So weit gebe ich meinen Vorrednern recht: die anwaltlichen Gebühren muss man zahlen.
Da aber keine Gebührenvereinbarung vorliegt:
§ 34 RVG: "[...] Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jedoch jeweils höchstens 250 Euro. § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro."
Nach BGB bedeutet, die für ortsansäßige Anwälte für diesen Fall und diesen Streitwert übliche Vergütung. Da sich eine "übliche Vergütung" nach dem neuen 34 RVG wohl bislang kaum ausreichend verfestigt hat, wird man auf die alten RVG-Regeln zurückgreifen, 0,1 bis 1,0 Gebühren, im Regelfall 0,55 bis 1,0 aus dem Gegenstandswert.
Somit kann mangels näherem Sachverhalt nicht gesagt werden, ob man die 150,- € zahlen muss. Irgendeinen Betrag im Bereich bis maximal 250,- € wird B zahlen müssen, wenn er Verbraucher ist..... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 23.01.08, 09:34 Titel: Re: Kosten für Email Anfrage?!?! |
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Naja, das Meiste ist hierzu ja schon geschrieben worden. Insbesondere das Beispiel "Friseur" verdeutlicht die Sache, dass dieser für's Haareschneiden Geld bekommt (nimmt).
Ähnlich ist's beim Rechtsanwalt:
Sascha2k hat folgendes geschrieben:: | ,
vor kurzem habe ich einen Anwalt angeschrieben und etwas rechtliches gefragt. |
Der bekommt sein Geld eben nicht für's Haareschneiden, sondern für die Beantwortung rechtlicher Fragen. _________________ Null Komma
***
nix |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 23.01.08, 13:17 Titel: Re: Kosten für Email Anfrage?!?! |
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Sascha2k hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
vor kurzem habe ich einen Anwalt angeschrieben und etwas rechtliches gefragt. Er hat keine Kosten oder ähnliches angegeben. Nun schreibt er mir das die bisherigen kosten 150 Euro betragen sollte ich mehr fragen haben nur zu....
Muss ich das zahlen?
Wie ist die Rechtslage?
Gruss Bernd  |
Netter Versuch, Bernd aka Sascha. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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