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Extemporale trotz Nichtmitschreibens benoten?

 
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InDubioProReo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 14:18    Titel: Extemporale trotz Nichtmitschreibens benoten? Antworten mit Zitat

Hallo,
Schüler A hat im letzten Moment erahren das im Fach Chemie eine Extemporale geschrieben wird und weil er nicht vorbereitet war hat der Schüler die Stunde geschwänzt.
Das Schwänzen ist aufgeflogen und der verantwortliche Lehrer meinte die Extemporale würde trotz des Fehlens von A mit 0 Punkten benotet werden. Hierdurch würde der Schüler um eine Notenstufe im Zeugnis von 9 auf 8 Punkte abrutschen.
Ist es möglich die Stegreifaufgabe mit 0 zu bepunkten obwohl bzw. weil A gefehlt hat? Oder dürfen hier nur andere disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden?

Die Schulart ist ein Gymnasium im Bundesland Bayern. Jahrgangsstufe ist die K13.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 14:41    Titel: Re: Extemporale trotz Nichtmitschreibens benoten? Antworten mit Zitat

InDubioProReo hat folgendes geschrieben::
....und weil er nicht vorbereitet war hat der Schüler die Stunde geschwänzt....
Ist es möglich die Stegreifaufgabe mit 0 zu bepunkten obwohl bzw. weil A gefehlt hat?


§ 58 Abs. 4 S. 1 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO): Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis oder wird eine Leistung verweigert, so wird die Note 6 erteilt. --> www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html?http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_rahmen.htm
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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InDubioProReo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Leistungsnachweis wurde nicht angekündigt. Das werden Stegreifaufgaben nie. Und ob man das absichtliche Nichterscheinen als Leistungsverweigerung auslegen kann, da bin ich mir nicht so sicher. Eigentlich hätte der Schüler ja gar nicht wissen können/sollen das die Extemporale geschrieben wird.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens ist das durchaus eine Verweigerung. Ob er jetzt nicht hätte wissen können/müssen/sollen ist egal, solange klar ist, dass er es wusste und sich dem dann absichtlich entzogen hat.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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InDubioProReo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie würde das ganze aussehen wenn der Schüler nicht gewusst hätte, das die Extemporale geschrieben wird? Dann kann man ja nicht mehr von Verweigerung sprechen oder doch?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

InDubioProReo hat folgendes geschrieben::
Und wie würde das ganze aussehen wenn der Schüler nicht gewusst hätte, das die Extemporale geschrieben wird? Dann kann man ja nicht mehr von Verweigerung sprechen oder doch?
Bei unentschuldigtem Fehlen kann immer von einer Leistungsverweigerung ausgegangen werden; damit ist die 6 zu geben.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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InDubioProReo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, oder auch nicht gut...
Aber trotzdem danke schön!
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