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hallole, welchen Zeitraum ist der RA verpflichtet Akten über den Rechtsstreit aufzubewahren?
Besteht eine Pficht die Akten auch Jahre nach dem Rechtsstreit zur Ablichtung zu überlassen?
1. fünf Jahre § 50 Abs. 2 BRAO
2. innerhalb der o.g. Frist m. W. ja, wenn dem nicht Gründe, die sich aus § 50 BRAO ergeben, entgegenstehen. Die Kopiekosten wird der Anwalt wohl in Rechnung stellen. _________________ Karma statt Punkte!
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