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Handyvertrag küdigen bei Provider oder Erwerbspartner

 
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delija
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 20:12    Titel: Handyvertrag küdigen bei Provider oder Erwerbspartner Antworten mit Zitat

Guten Tag,

angenommen Person A bestellt ein Handy mit Vertrag beim Handy-Onlineshop . Nun kündigt A fristgemäß den Vertrag, allerdigs nur beim Onlineshop und nicht bei Provider direkt. Hätte diese Kündigung rechtliche Wirkung?
Angenommen der Onlineshop antwortet nicht. A geht davon aus, der Vertrag sei gekündigt, wiederholt aber zur sicherheit den Kündigungsvorgang beim shop . Der antwortet ihm erst, als die Kündigungsfrist schonabgelaufen, und der Vertrag mit dem Provider hat sich um ein jahr verlängert - automatisch.

Wie Wäre die Rechtslage?
Wird hier der unwissentliche Kunde geschützt oder ist er selbst schuld?
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wann der Provider antwortet, ist völlig irrelevant. Wann die Kündigung zugeggangen ist, darauf kommt es an. Diesen Zeitpunkt sollte der Kunde natürlich nachweisen können (und auch wissen, mit wem er eigentlich einen Vertrag geschlossen hat Geschockt ).
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delija
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

aber wie beweisen, wennn man nur eine kopie der kündigung hat, und der provider nicht zugibt, die Kündigung erhlten zu haben?
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Dann schlecht Geschockt . Nächstes Mal beweisbar hinschicken.
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