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Verfasst am: 15.02.05, 21:52 Titel: Haftung eines Versicherungsmaklers - Anspruchsgrundlage
Hallo !
Davon ausgehend, dass ein Versicherungsmakler schlecht oder falsch beraten hat. Auf welche Anspruchsgrundlage könnte man einen Schadensersatzanspruch stützen.
Der Makler ist Sachwalter des Kunden und haftet auf Grundlage HGB93. Es kann aber sehr unterschiedliche Bewertungen geben. Liegt beispielsweise einfache Fahrlässigkeit vor, kann die Haftungssumme beschränkt sein. Wo liegt denn die schlechte oder Falschberatung nach Ihrer Meinung? _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
eine überversorgung ist doch fast ausgeschlossen. 1. durch die annahmerichtlinien der versicherer und 2. durch die damit zusammenhängende prüfung auf angemessenheit. (stichwort: bereicherungsverbot)
worauf begründen sie ihre behauptung der überversorgung? haben sie etwa selbst ein zu hohes einkommen bei beratung und antragstellung angegeben?
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