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Habe einen Mahnbescheid erhalten, der erst an meine alte Anschrift ging, und dann erneut zugestellt wurde an mich. Hatte die Sache wirklich ungewollt vergessen.
Ich habe sofort reagiert, und 460,00 bezahlt. Leider ist die Gegenpartei doch sehr langsam gewesen, und ich habe prompt noch den Vollstreckungsbescheid erhalten. Obwohl ich schon tage vorher von der Gegenseite schriftlich die Zusicherung erhalten habe, das hier nichts weiter geschehen wird. Da ich mich sofort um die Erledigung Kontaktaufnahme und Zahlung gekümmert habe.
Habe dann, was wohl sehr dumm war? Dem Vollstreckungsbescheid wiedersprochen, da ich 6 Tage vorher komplett bezahlt hatte.
Jetzt flattern mir Gerichtskosten in höhe von 320,00 Euro ins Haus. Jetzt werde ich nochmal bestraft.. ist das zulässig?
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