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Gerichtskosten zulässig?

 
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Eric78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 08:16    Titel: Gerichtskosten zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo

Habe einen Mahnbescheid erhalten, der erst an meine alte Anschrift ging, und dann erneut zugestellt wurde an mich. Hatte die Sache wirklich ungewollt vergessen.

Ich habe sofort reagiert, und 460,00 bezahlt. Leider ist die Gegenpartei doch sehr langsam gewesen, und ich habe prompt noch den Vollstreckungsbescheid erhalten. Obwohl ich schon tage vorher von der Gegenseite schriftlich die Zusicherung erhalten habe, das hier nichts weiter geschehen wird. Da ich mich sofort um die Erledigung Kontaktaufnahme und Zahlung gekümmert habe.

Habe dann, was wohl sehr dumm war? Dem Vollstreckungsbescheid wiedersprochen, da ich 6 Tage vorher komplett bezahlt hatte.

Jetzt flattern mir Gerichtskosten in höhe von 320,00 Euro ins Haus. Jetzt werde ich nochmal bestraft.. ist das zulässig?

Ich habe keine Ahnung was ich ggf. machen kann.

Ich könnte Platzen vor Wut Böse
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso stellst du die Frage denn nochmal, nachdem du schon so nett auf die Forenregeln hingewiesen worden bist??

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137075

Eric78 hat folgendes geschrieben::

Ich suche keine Rechtsberatung zu dieser Sache hier auf der Plattform,


Geschockt

Aber genau die Beantwortung dessen

Eric78 hat folgendes geschrieben::

mir geht es eher um die Frage, ob ich jetzt wirklich auch noch die Gerichtskosten zahlen muss.


wäre Rechtsberatung.
_________________
Null Komma
***
nix
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