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Jemand hat ein Problem...

 
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Hilfe-Suchender
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 07:46    Titel: Jemand hat ein Problem... Antworten mit Zitat

Jemand wurde in einer Strafsache vom Amtsgericht verurteilt. Hauptbelastungszeuge damals war die Noch-Ehefrau (der Scheidungsantrag wurde mittlerweile gestellt). Jetzt läuft die Berufungsverhandlung vorm Landgericht. Die Noch-Ehefrau hat diesmal vom Zeugnis-Verweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Richter wollte daraufhin das Protokoll der ersten Verhandlung vorlesen, wogegen sich der Anwalt erfolgreich gewehrt hat. Aber jetzt wird der Richter vom Amtsgericht bestellt.

Nach meinem Wissensstand (ich habe heutenacht viel gegoogelt) darf er áussagen. Doch das Problem ist: Die Noch-Frau hat bei der Polizei-Vernehmung & vorm Amtsgricht nicht immer die Wahrheit gesagt. Das hätten man durch ihre Befragung jetzt vielleicht beweisen können. Diese Chance gibt es jetzt nicht mehr. Sondern der Richter wird die Lügen jetzt wohl so wiederholen und dann stehen sie als Tatsache im Raum. Das widersetzt sich meinem Rechtsempfinden.

Anhand der Prozess-Akte kann man aber nachweisen, dass sie bei drei Aussagen, die aber nicht so wichtig sind, gelogen hat. Nützt das was? Wie ist die Rechtslage?

2. Außerdem wurde in der jetzigen Verhandlung auch noch der damals ermittelnde Polizeibeamte als Zeuge gehört. Nachdem was ich ergooglte habe, darf ein Polizist, der damals auch zweimal die Noch-Frau verhört hat, nicht als Zeuge gehört werden, nachdem die Noch-Frau vom Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht gemacht hat. Die Fragen des Richters gingen fast ausschließlich um die damaligen Aussagen der Noch-Frau. Nützt dieser eventuelle Verstoss dem Angeklagten etwas? Wie ist die Rechtslage?

3. Es geht bei der Anklage darum, dass der Angeklagte per Mail angehängte Dokumente verschickt haben soll, was nicht legal war. Die Polizei hatte den Computer beschlagnahmt und einige dieser Dokumente gefunden. Damit war die Sache für sie klar. Aber: Wenn man sich die Empfänger-Mails genau anschaut, dann fallen zwei Dinge auf:
a) Die gefundenen Dokumente hatten auf dem Rechner einen anderen Namen. Jetzt sagt das Gericht, dass die Dokumente nach dem Versenden umbenannt wurden. Was aber wenig Sinn macht, da die Dokumente keine brisanten Namen hatten.
b) In jeder Mail ist immer mindestens ein Dokument, das die Polizei gar nicht auf dem Rechner gefunden hatte. Jetzt sagt das Gericht, dass diese Dokumente schon vor der Untersuchung gelöscht wurden. Aber es macht keinen Sinn, dass - wenn etwas vertuschen werden sollte - nur einige Dokumente gelöscht wurden. Außerdem dachte der Angeklagte, dass die Polizei die Festplatte auch nach gelöschten Dokumenten durchsucht hätte. Was aber wohl nicht der Fall war. Da der uralte Computer mittlerweile auf dem Schrott ist, kann der Angeklagte jetzt wohl nicht mehr beweisen, dass die Dokumente nie mehr auf dem Rechner waren. Wie ist die Rechtslage?

4. Die Noch-Frau hat den Angeklagten damals bei der Polizei schwer belastet. Aber selbst wenn man alle Indizien/Beweise, die angeblich gegen ihn sprechen zusammenfaßt, bleibt immer noch die Tatsache, dass seine beiden Brüder die Tat genauso begangen haben könnten. Sie konnten an den Comuter und hatten aus Solidarität zu ihm genauso gute Gründe diese Dokumente zu versenden. Wenn nach einer eventuellen Verurteilung einer der Brüder auftauchen würde und sagen würde: Ich war's, gäbe es nicht ein einziges Indiz, dass der Richter sagen könnte: Das kann nich sein, weil...
Ich verstehe nicht, wie man den Angeklagten dann aufgrund des 'Im Zweifel für den Angeklagten' trotzdem eventuell verurteilen kann. Wie ist die Rechtslage?

Ich bitte um Verständns, dass ich so wenige Details verrate, was der Angeklagte genau gemacht haben soll. Aber ich versichere, es handelt sich nicht um etwas wirklich Super-Verwerfliches.

Weiß jemand wie die Rechtslage ist? Vielen, vielen Dank im Voraus!!!
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Hilfe-Suchender
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Antwort?
Sehr schade.
Kann auch niemand etwas zu einem der Unterpunkte sagen?
Ich würde mich sehr, sehr freuen!
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 15:08    Titel: Re: Jemand hat ein Problem... Antworten mit Zitat

Hilfe-Suchender hat folgendes geschrieben::

a) Die gefundenen Dokumente hatten auf dem Rechner einen anderen Namen.


Einen Names eines Dokument zu ändern ist nicht wirklich schwierig. Auch wenn ein Name nicht brisant ist, kann man ein Dokument trotzdem umbenennen, aus ganz anderen Gründen, z.B. weil man es dann besser wieder findet.

Zitat:
b) In jeder Mail ist immer mindestens ein Dokument, das die Polizei gar nicht auf dem Rechner gefunden hatte.


Auch ein Dokument zu löschen ist nicht sonderlich kompliziert, (auch unwiederruflich zu löschen nicht). Entscheident ist aber wenn die Polizei/StA beweisen kann, dass ein Angeklagter eine relevante Datei verschickt hat, dann muss nicht extra bewiesen werden, dass die Datei wirklich auf dem PC vorhanden war.
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Hilfe-Suchender
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
Entscheident ist aber wenn die Polizei/StA beweisen kann, dass ein Angeklagter eine relevante Datei verschickt hat, dann muss nicht extra bewiesen werden, dass die Datei wirklich auf dem PC vorhanden war.


Vielen Dank, erstmal für die erste Antwort.
In diesem Fall kann die Polizei dem Angeklagten aber auf keinen Fall nachweisen, dass er die Dokumente verschickt hat! Höchstens dass die Dokumente von dem Rechner in seiner Wohnung verschickt worden sind. In der Wohnung lebt aber auch noch sein 16-jähriges Kind, die Freundin ist fast täglich dort und die beiden Brüder sind auch öfters dort und allen benutzen auch den Computer und sei es nur zum surfen.
Trotzdem reichte es in der ersten Verhandlung zu einer Verurteilung. Was ich nicht verstehen kann.
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