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Verfasst am: 18.02.05, 09:11 Titel: Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt jetzt Telefonschulden
Ein junger Mann (23) mit 100 % geistiger Behinderung (Merkzeichen B;G;H) wird seit Jahren durch seine Großmutter betreut. Der Enkel lebt im Haushalt der Großmutter. Im Bereich der Vermögenssorge wurde Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
Der Enkel hat nun mehrfach 0190 er Nummern über den Anschluss der Großmutter angerufen. Zum Teil gingen die Rechnungen an ihn selbst andere gingen an die Großmutter. Die Großmutter hat jetzt das Telefon für 0190, 0130 und Mehrwertdienste sperren lassen.
Muß der Enkel oder die Großmutter die Rechnungen bezahlen oder kann man sich auf die Geschäfsunfähigkeit berufen?
Ein junger Mann (23) mit 100 % geistiger Behinderung (Merkzeichen B;G;H) wird seit Jahren durch seine Großmutter betreut. Der Enkel lebt im Haushalt der Großmutter. Im Bereich der Vermögenssorge wurde Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
Der Enkel hat nun mehrfach 0190 er Nummern über den Anschluss der Großmutter angerufen. Zum Teil gingen die Rechnungen an ihn selbst andere gingen an die Großmutter. Die Großmutter hat jetzt das Telefon für 0190, 0130 und Mehrwertdienste sperren lassen.
Muß der Enkel oder die Großmutter die Rechnungen bezahlen oder kann man sich auf die Geschäfsunfähigkeit berufen?
Pettersson
Grds. muss der Anschlussinhaber, also die Großmutter zahlen.
Allerdings verstehe ich nicht, warum die Rechnungen teilweise an den Enkel gingen, obwohl allein die Oma Anschlussinhaberin war?! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Er hat sich mit einer Firma HC ****** GmbH eingelassen deren Geschäft der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen am Telefon, insbesondere im Bereich Partnerschaft, Urlaub und Reisen ist und hat dort vermutlich seine Adresse bekanntgegeben.
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