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Falsche Kostenberechnung eines Notar !!!

 
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FrankH
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 10:51    Titel: Falsche Kostenberechnung eines Notar !!! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.........


in einem Beurkundungsverfahren wurde mir 1999 von dem durchführendem Notar ein zu hoher Kostenbetrag in Rechnung gestellt, der von mir auch bezahlt wurde. Mir selber ist der zu hohe Kostenbetrag natürlich nicht aufgefallen, da ich mich mit der Notarkostenverordnung nicht auskenne und somit ein Laie bin. Der zu hohe Betrag wurde von der zuständigen Aufsichtsstelle festgestellt und angemahnt. Der Notar legte dagegen Beschwerde bis vor das OLG in Hamm ein. Das OLG in Hamm faßte dann am 04.11.2004 einen Beschluss, aus dem hervorgeht, dass die Kostenberechnung des Notars falsch war und ich demnach 500 € zu viel gezahlt habe.

Jetzt zu meiner Frage:

Habe ich eine Möglichkeit das zuviel gezahlte Geld zurückzufordern ??

Der Notar wurde von mir bereits angeschrieben, ich habe aber keine Antwort bekommen und auch kein Geld. Mit dem Beschluss des OLG kann ich auch keine Zwangsvollstreckung einleiten, da in dem Beschluss
die Zwangsvollstreckungsklausel nach der gültigen Zivilprozessordnung fehlt.

Wie kann man also vorgehen und gibt es überhaupt eine Möglichkeit ???

für eine Antwort wäre ich dankbar.....

mfg

FrankH
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KeepSmile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die Rechnung aus dem Jahre 1999 stammt, dann müsste man prüfen ob jede Forderung verjährt ist.

Versuchen Sie mal persönlich zum Notar zu fahren um mit ihm zu klären.
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HansD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 19:27    Titel: Re: Falsche Kostenberechnung eines Notar !!! Antworten mit Zitat

FrankH hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.........


in einem Beurkundungsverfahren wurde mir 1999 von dem durchführendem Notar ein zu hoher Kostenbetrag in Rechnung gestellt, der von mir auch bezahlt wurde. Mir selber ist der zu hohe Kostenbetrag natürlich nicht aufgefallen, da ich mich mit der Notarkostenverordnung nicht auskenne und somit ein Laie bin. Der zu hohe Betrag wurde von der zuständigen Aufsichtsstelle festgestellt und angemahnt. Der Notar legte dagegen Beschwerde bis vor das OLG in Hamm ein. Das OLG in Hamm faßte dann am 04.11.2004 einen Beschluss, aus dem hervorgeht, dass die Kostenberechnung des Notars falsch war und ich demnach 500 € zu viel gezahlt habe.

Jetzt zu meiner Frage:

Habe ich eine Möglichkeit das zuviel gezahlte Geld zurückzufordern ??

Der Notar wurde von mir bereits angeschrieben, ich habe aber keine Antwort bekommen und auch kein Geld. Mit dem Beschluss des OLG kann ich auch keine Zwangsvollstreckung einleiten, da in dem Beschluss
die Zwangsvollstreckungsklausel nach der gültigen Zivilprozessordnung fehlt.

Wie kann man also vorgehen und gibt es überhaupt eine Möglichkeit ???

für eine Antwort wäre ich dankbar.....

mfg

FrankH



Hallo!

Bei den Notaren findet im Abstand von längstens 4 Jahren in der Regel eine Kostenprüfung durch das für sie zuständige Landgericht statt.

Der Kostenrevisor prüft die Richtigkeit der Kostennoten; hat der Notar zu wenig in Rechnugn gestellt, muß er nachfordern, hat er zu viel verlangt, muß er zurück erstatten.

Tut er das nicht, begeht er ein Dienstvergehen.

Haben Sie den Notar zur Zahlung vergeblich aufgefordert, melden Sie dies sinnvollerweise dem Landgerichtspräsidenten.

Eine Verjährungsfrist beginnt meines Erachtens erst mit der rechtskräftigen festellung der Überhöhung der Gebühren.


Gruß HansD
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