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Gefährliche Körperverletzung - was erwartet mich?
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rocknat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 21:14    Titel: Gefährliche Körperverletzung - was erwartet mich? Antworten mit Zitat

hallo leute,
bin neu hier .

die geschichte.

in der disco hab ich ne schlägerei angefangen, diese wurde aufgezeichnet,
bin aus der disco raus und hab einen türsteher geschuckt, es kam zur schlägerei.

die türsteher benutzen reizgas und schulgen auf mich ein, freunde kamen zu hilfe, sie wurden auch von mehreren geschlagen. haben aber auch verteilt. 2 von freunden mussten ins krankenhaus wegen reizgas.

als wir uns raus reissen konnten ,riefen wir die 110. die kamen und nahem alles auf.
daraufhin lief der polizist zu den securitiy, die zeigten die aufnahme und hatten mehrere zeugen.

nun zu mir

positive sachen:
ich bin z.Z. in einem festen arbeitsverhältnis und werde demnächst techniker schule anfangen. habe einen kredit für meine wohnung ab zu zahlen. habe eine freundin, war immer gut in der schule.

negative:
hatte schon mal 7 monate haft auf 2 jahre bewährung angesetzt.
diese 2 jahre vergingen, nach dem war ich 5 jahre lang brav. bin jetzt 24 jahre alt.
insgesammt hatte ich 2 vorstrafen wegen gef. körperverletzung.

die oben ganannte ist die dritte.
was hab ich zu erwarten und wie ist die rechtslage?

bitte um antworten, bin wirklich dankbar.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann man nur sagen: ab zum Anwalt, flott flott Geschockt .
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::

Da kann man nur sagen: ab zum Anwalt, flott flott Geschockt
.
ok, als erste Maßnahme, aber dann?


Wenn man das so liest....
rocknat hat folgendes geschrieben::
in der disco hab ich ne schlägerei angefangen ......bin aus der disco raus und hab einen türsteher geschuckt, es kam zur schlägerei..........hatte schon mal 7 monate haft auf 2 jahre bewährung angesetzt........insgesammt hatte ich 2 vorstrafen wegen gef. körperverletzung.
schon mal über ´ne Therapie nachgedacht?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.08, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mit einschlägigen Vorstrafen geht sowas ganz fix in eine Freihetisstrafe, eine positive Prognose, aufgrund derer die Strafe zur bewährungs ausgesetztz werden könnte, kann ledigich aufgrund der hier genannten Punkte kaum begründet werden...
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
hatte schon mal 7 monate haft auf 2 jahre bewährung angesetzt.
diese 2 jahre vergingen, nach dem war ich 5 jahre lang brav. bin jetzt 24 jahre alt.
insgesammt hatte ich 2 vorstrafen wegen gef. körperverletzung.

Also waren die beides ersten Taten Jugendstraftaten?

Wieso geht es hier um gefahrliche Körperverletzung und nicht um Einfache?
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wieso ist hier nicht an eine Geldstrafe zu denken?

Nun ja, weil bei zwei einschlägigen Vorstrafen, von denen eine schon einmal "Haft" hieß, ein weiterer Schuss vor den Bug doch relativ unwahrscheinlich ist Geschockt .

Das einzig positive könnte in der Tat sein, dass 7 Jahre Ruhe waren. Und die Tatsache, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, könnte auch noch positiv gesehen werden.

Immerhin waren die 7 Monate noch am unteren Rand des Strafrahmens.

Oh weia Mit den Augen rollen .

EDIT: Pünktchen, hast Du Deinen Text editiert?! Das von mir Zitierte ist plötzlich verschwunden Geschockt
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 01:51    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wieso ist hier nicht an eine Geldstrafe zu denken?

Nun ja, weil bei zwei einschlägigen Vorstrafen, von denen eine schon einmal "Haft" hieß, ein weiterer Schuss vor den Bug doch relativ unwahrscheinlich ist Geschockt

Ich persönlich würde ein Geldstrafe eher als Treffer bezeichnen. Ein Schuss vor den Bug, wäre m. M. eher eine Einstellung, eine Geldstrafe unter Vorbehalt oder eine Bewährungsstrafe. Vielen Würde eine Haftstrafe auch weniger ausmachen als eine Geldstrafe.

Bei den vorangegangenen Strafen dürfe es sich um Jungendstraftaten handeln.


Zitat:
EDIT: Pünktchen, hast Du Deinen Text editiert?! Das von mir Zitierte ist plötzlich verschwunden Geschockt

Ja, ich habe nachträglich entdeckt, dass im Titel steht, dass es sich um eine gefährliche KV handelt, bei der eine Geldstrafe grundsätzlich ausgeschlossen ist und deshalb die Frage bevor jemand geantwort hat in "Wieso geht es hier um gefahrliche Körperverletzung und nicht um Einfache?" geändert.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich persönlich würde ein Geldstrafe eher als Treffer bezeichnen. Ein Schuss vor den Bug, wäre m. M. eher eine Einstellung, eine Geldstrafe unter Vorbehalt oder eine Bewährungsstrafe
.
Geschockt ?
Eine Einstellung als Schuss vor den Bug?! Nach einer einschlägigen Vorstrafe, die da hieß "Haft"?!

Zitat:
Vielen Würde eine Haftstrafe auch weniger ausmachen als eine Geldstrafe.

Das mag ja sein, aber "Haft" ist nunmal einen Schritt höher als "Geldstrafe".
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rocknat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 12:40    Titel: siehe beitrag gefährliche körperverletzung. Antworten mit Zitat

hallo danke erstmal.

bringt mir ein anwalt eigentlich noch was?



die tatsachen liegen auf dem tisch.

was soll er noch machen???

bitte um anwort
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rocknat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 12:43    Titel: anwalt Antworten mit Zitat

bringt mir ein anwalt eigentlich noch was??

die tatsache liegt auf dem tisch.

was soll er noch machen??
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 13:40    Titel: Re: anwalt Antworten mit Zitat

rocknat hat folgendes geschrieben::
bringt mir ein anwalt eigentlich noch was??

was soll er noch machen??

Versuchen dich gut dastehen zu lassen.
_________________
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort wurde in deinem anderen Thread schon gegeben. Weil er dir sagen kann wie du dich am besten verhalten solltest und weil ihm vielleicht noch 2-3 andere positive Dinge auffallen werden, die hier keinem auffallen.
_________________
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rocknat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 20:59    Titel: anwalt Antworten mit Zitat

kann jemand sagen wie hoch die kosten für einen anwalt sind, in meinem fall??

ein ca. wert hilft mir schon weiter

danke
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Bei nem durchschnittlichen Strafverteidiger, der die Mittelgebühren nimmt, dürfte bei einer Verhandlung ca. 650,- bis 750,- € brutto hängen bleiben.

Wenn es schief läuft und es bleibt was ohne Bewährung stehen, dann kostet die 2. Instanz ca. 750,- bis 900,- €.

Natürlich ist die Skala nach oben hin offen. Einige Starverteidiger nehmen auch schon mal 5-stellige Summen für eine Instanz.

Nur mal soviel... nachdem kein Bewährungswiderruf droht, wird der Fall in Hinsicht auf die Pflichtverteidigerbeiordnung isoliert betrachtet. Wenn StA oder Gericht davon ausgehen, dass man deutlich mehr als 1 Jahr erhält, dürfte eh ein Pflichtverteidiger bestellt werden (140 II StPO). Den zahlt erst mal das Gericht und hinterher kann man dessen Kosten (Rund 550,- €) bei der Staatskasse abstottern. Entscheidend ist hier auch, wohin die StA anklagt. Wenn die Anklage zum Schöffengericht kommt, siehts übel aus. Der Strafrichter hält sich mich Freiheitsstrafen ohne Bewährung meist zurück.

Exrichter sieht ja schon die Gefahr einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Ich sage, mit nem guten Anwalt ist da locker Bewährung drin.

Aber im Rahmen der Strafzumessung gehen Exrichters Meinung und meine Meinung von Berufswegen auseinander.... Auf den Arm nehmen
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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rocknat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 12:18    Titel: anwalt Antworten mit Zitat

was meint ihr,

soll ich einen anwalt aus meinem ort nehmen oder sollich einen von meiner rechtschutzversicherung nehmen??
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