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Verfasst am: 23.01.08, 16:07 Titel: Zurück halten beim einsteigen in dem Bus?
Hi,
mich würde mal interessieren was die Lehrer (in Hessen) bei dem einsteigen in dem Bus tun dürfen.
Weil ich heute nach der Schule zum Bus (wie immer) gegangen war, hatte mich in die Warteschlange gestellt und auf meinen Bus gewartet.
Ein anderer Bus kahm und hatte sich genau vor uns gestellt und da unser Bus danach gekommen war, mussten wir weiter nach oben gehen, dabei kann es schon vorgekommen sein das ich weiter nach vorne oder hinten gekommen war (ist ja auch normal).
Eine Frau (ich weis nicht ob das eine Lehrerin ist) war dazu gekommen, allerdings hatte sie den Schlangenwesel nicht mit bekommen.
Bei einem anderen Jungen hatte sie gesehen das dieser gedrängelt hatte, deshalb sollte er als letzter in den Bus einsteigen.
Ich stand ja schon in der Reihe und von der anderen Seite hatte sich vermutlich wer dazu gestellt und somit dachte die Frau, dass ich der dritte in der Schlange wäre (also ich gedrängelt hätte) und mich einfach dazugestellt hätte.
Also hatte sie einfach alle anderen in den Bus einsteigen lassen und mich zurück gedrängt und gerade so nett das sie mit ihrem Ellenbogen zwischen meine Rippen drückte.
Als ich dann endlich in den Bus eingestiegen bin und einen Platz gefunden hatte, ist die Frau in den Bus eingestiegen und wollte wissen in was für eine Klasse ich gehe.
Und aus diesem Grund möchte ich meine Rechte kennen.
Darf mich einfach diese Frau (oder eine Lehrer(in)) aus der Schlange ziehen, obwohl diese Person keinen Beweis hat (noch nicht mal gesehen) das ich gedrängelt hätte?
Und darf ich das sagen meiner Klasse verweigern?
Wäre super wenn ich bis heute Abend eine Antwort bekomme, da ich morgen wieder in die Schule gehe und dann vermutlich diese Frau mit mir sprechen wird und ich wenigstens meine Rechte kenne.
Danke für eure Antworten, denn ich habe im Internet nichts darüber gefunden.
Verfasst am: 24.01.08, 00:14 Titel: Re: Zurück halten beim einsteigen in dem Bus?
recen hat folgendes geschrieben::
Darf mich einfach diese Frau (oder eine Lehrer(in)) aus der Schlange ziehen, obwohl diese Person keinen Beweis hat (noch nicht mal gesehen) das ich gedrängelt hätte?
Wenn diese Person von der Schule aus beauftragt ist ("Busaufsicht"), ist die Antwort ja.
Zitat:
Und darf ich das sagen meiner Klasse verweigern?
Darfst Du. Anschließend wird sie Dich möglicherweise ins Sekretariat bringen, und der Schulleiter wird schon herausfinden, welches Deine Klasse ist. Und bis dahin ist der Bus weg.
Zitat:
Wäre super wenn ich bis heute Abend eine Antwort bekomme, da ich morgen wieder in die Schule gehe und dann vermutlich diese Frau mit mir sprechen wird und ich wenigstens meine Rechte kenne.
Du hast das Recht, dass man dich anhört. Wenn Du wirklich nicht gedrängelt hast, und andere das vielleicht auch bezeugen können, dann darf man dich nicht bestrafen.
Wenn Du höflich und freundlich bist und bleibst, ist das sicher auch überzeugender, als wenn da ein flegelhaftes "ey alde, da hastu gaanix zu melden" (oder so) rüberkommt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 24.01.08, 20:04 Titel: Re: Zurück halten beim einsteigen in dem Bus?
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Wenn Du höflich und freundlich bist und bleibst, ist das sicher auch überzeugender, als wenn da ein flegelhaftes "ey alde, da hastu gaanix zu melden" (oder so) rüberkommt.
So eine Sprache hab ich mir schon lange abgewöhnt, damit kommt man nicht weiter, bzw. man bekommt nur mehr Probleme.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Wenn diese Person von der Schule aus beauftragt ist ("Busaufsicht"), ist die Antwort ja.
Wen die Frau keine Busaufsicht hat, hat sie dann das Recht dazu? Immerhin kann ich sie ja danach Fragen.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Darfst Du. Anschließend wird sie Dich möglicherweise ins Sekretariat bringen, und der Schulleiter wird schon herausfinden, welches Deine Klasse ist. Und bis dahin ist der Bus weg.
Darf sie das? Ist das nicht „Freiheitsberaubung“? Immerhin saß ich ja schon im Bus und wen ich nichts sage, kann die Frau mich nicht aus dem Bus ziehen, das wäre doch auf jeden Fall „Freiheitsberaubung“ oder?
Ein anderer Lehrer sagte mal.
"Wen ich nicht beweisen kann dass er gedrängelt hat, kann ich nichts machen!"
Also hätte mir die Frau sofort beweisen müssen (mit einem Foto, Video oder Zeugen) das ich gedrängelt hätte, ansonsten hätte sie mich weiter in den Bus steigen lassen müssen.
Verfasst am: 25.01.08, 01:20 Titel: Re: Zurück halten beim einsteigen in dem Bus?
recen hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Wenn diese Person von der Schule aus beauftragt ist ("Busaufsicht"), ist die Antwort ja.
Wen die Frau keine Busaufsicht hat, hat sie dann das Recht dazu? Immerhin kann ich sie ja danach Fragen.
Natürlich kannst Du.
Zitat:
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Darfst Du. Anschließend wird sie Dich möglicherweise ins Sekretariat bringen, und der Schulleiter wird schon herausfinden, welches Deine Klasse ist. Und bis dahin ist der Bus weg.
Darf sie das?
Das dürfte mal wieder so ein Fall sein, wo nichts geregelt ist. "Aus dem Bus holen" dürfte sie (immer vorausgesetzt, sie handelt nicht eigenmächtig, sondern ist von der Schule beauftragt) - vermutlich aber nur bei gravierenderen Vorkommnissen (wenn z. B. einer einen anderen verletzt oder gefährdet hat) - oder wenn jemand nicht bereit ist, seine "Personalien" anzugeben.
Zitat:
Ist das nicht „Freiheitsberaubung“?
Definitiv nicht.
Zitat:
Immerhin saß ich ja schon im Bus und wen ich nichts sage, kann die Frau mich nicht aus dem Bus ziehen, das wäre doch auf jeden Fall „Freiheitsberaubung“ oder?
Nein. "Freiheitsberaubung" heißt Einsperren.
Das Problem ist wohl "wenn ich nichts sage". Wenn ein Polizist eine Verkehrskontrolle macht, zeigt man Ausweis, Führerschein, Fahrzeugschein, und gut ist. Wenn sich nun jemand weigert, oder die Papiere nicht dabei hat, kommt der mit auf's Revier, bis man weiß, wer er ist. Und ein aufsichtführender Lehrer kann den Schüler halt In's Sekretariat/Direktorat abschleppen, bis man weiß, wer er ist.
Zitat:
Ein anderer Lehrer sagte mal.
"Wen ich nicht beweisen kann dass er gedrängelt hat, kann ich nichts machen!"
Das kann man so sehen. Es vermeidet jedenfalls Ärger.
Zitat:
Also hätte mir die Frau sofort beweisen müssen (mit einem Foto, Video oder Zeugen) das ich gedrängelt hätte, ansonsten hätte sie mich weiter in den Bus steigen lassen müssen.
Nicht unbedingt. Nur weil der eine Lehrer es "lockerer" sieht, ist das noch keine Verpflichtung für den anderen, es auch so "locker" zu sehen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
oder wenn jemand nicht bereit ist, seine "Personalien" anzugeben.
Wobei ich es in diesem Fall für äußerst sinnvoll hielte, wenn sich eine als Busaufsicht eingeteilte Lehrkraft auch als solche zu erkennen gäbe. Im geschilderten Fall scheint das nicht so gewesen zu sein, jedenfalls verstehe ich den Passus, ich weiß nicht, ob das eine Lehrerin ist, so.
Wenn sich die Lehrkraft nämlich nicht als solche zu erkennen gibt, könnte der „Kontrollierte“ sich die berechtigte Frage stellen, welcher selbsternannte Hilfssheriff denn hier wohl unberechtigter Weise Daten erheben und Personenkontrollen durchführen möchte und demzufolge meiner Ansicht nach völlig zu Recht die „Aussage“ verweigern.
Sollte nunmehr, wie oben gefragt wurde, der „Kontrolleur“ den „Kontrollierten“ gewaltsam aus dem Bus zu zerren versuchen, dann bin ich durchaus der Meinung, dass der „Kontrollierte“ hier von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen könnte, um sich der Freiheitsberaubung, die dies m.E. wäre, zu entziehen.
§ 239 StGB hat folgendes geschrieben::
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich würde nicht nur „Einsperren“ als Freiheitsberaubung sehen.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Das Problem ist wohl "wenn ich nichts sage". Wenn ein Polizist eine Verkehrskontrolle macht, zeigt man Ausweis, Führerschein, Fahrzeugschein, und gut ist. Wenn sich nun jemand weigert, oder die Papiere nicht dabei hat, kommt der mit auf's Revier, bis man weiß, wer er ist. Und ein aufsichtführender Lehrer kann den Schüler halt In's Sekretariat/Direktorat abschleppen, bis man weiß, wer er ist.
Dem stimme ich zu, wenn der, der kontrolliert wird, weiß, wer kontrolliert. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
oder wenn jemand nicht bereit ist, seine "Personalien" anzugeben.
Wobei ich es in diesem Fall für äußerst sinnvoll hielte, wenn sich eine als Busaufsicht eingeteilte Lehrkraft auch als solche zu erkennen gäbe. Im geschilderten Fall scheint das nicht so gewesen zu sein, jedenfalls verstehe ich den Passus, ich weiß nicht, ob das eine Lehrerin ist, so.
Wenn sich die Lehrkraft nämlich nicht als solche zu erkennen gibt, könnte der „Kontrollierte“ sich die berechtigte Frage stellen, welcher selbsternannte Hilfssheriff denn hier wohl unberechtigter Weise Daten erheben und Personenkontrollen durchführen möchte und demzufolge meiner Ansicht nach völlig zu Recht die „Aussage“ verweigern.
Zustimmung.
Zitat:
Sollte nunmehr, wie oben gefragt wurde, der „Kontrolleur“ den „Kontrollierten“ gewaltsam aus dem Bus zu zerren versuchen, dann bin ich durchaus der Meinung, dass der „Kontrollierte“ hier von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen könnte,
Durchaus richtig - wenn der Kontrolleur weder der Busfahrer ist, der von seinem "Hausrecht" gebrauch macht, noch jemand, der erwiesenermaßen von Hausrecht der Schule Gebrauch macht.
Zitat:
um sich der Freiheitsberaubung, die dies m.E. wäre, zu entziehen.
§ 239 StGB hat folgendes geschrieben::
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich würde nicht nur „Einsperren“ als Freiheitsberaubung sehen.
Sicher; Freiheitsberaubung wäre auch "Fesseln"; aber nicht "kurz festhalten". Hier würde ich eher auf "Nötigung" tippen (was aber Beides für das Problem des Schülers ziemlich irrelevant wäre). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Zu dem Paragraf, wo steht das, bzw. gibt es eine Homepage wo alle Gesetze von Deutschland drin stehen?
Alle Lehrer die bei der Bus Aufsicht stehen, erkenne ich daran, dass die nichts dabei haben.
Also die haben nur Klamotten an und sind erwachsen, also keine Taschen.
Die Frau hatte aber eine Tasche! Dazu kahm die auch noch von oben, also nicht aus der Schule wie alle anderen Lehrer!
Aber gestern Morgen vor der Schule, ist diese Frau wie eine Lehrerin in die Schule gegangen.
Also muss das doch eine Lehrerin sein. Naja wie auch immer.
Aber als ich das noch nicht wusste, hätte die Frau nichts machen können, weil ich mich sonst auf § 239 StGB Absatz 2 plädieren hätte können.
Wen die Polizei mich anhalten würde und mich danach fragen würde, sehe ich ja an der Uniform und an deren Autos, dass es Polizisten sind.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.01.08, 19:44 Titel:
recen hat folgendes geschrieben::
Alle Lehrer die bei der Bus Aufsicht stehen, erkenne ich daran, dass die nichts dabei haben.
Also die haben nur Klamotten an und sind erwachsen, also keine Taschen.
Die Frau hatte aber eine Tasche!
Ich übersetze das mal in Aussagenlogik:
"Einige A sind P. Daraus folgt: Wer nicht P ist, ist nicht A."
Analog: alle Hunde, die ich kenne, haben vier Beine. Folglich kann der dreibeinige Fellträger meines Nachbarn keinesfalls ein Hund sein.
Mit so einer Aussage würden Sie in Mathematik ein "ungenügend" bekommen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Zu dem Paragraf, wo steht das, bzw. gibt es eine Homepage wo alle Gesetze von Deutschland drin stehen?
Das ist schon keine "Home"page mehr, sondern eine ausgewachsene Internet-Präsenz vom Justizministerium (was ja nun kein "home" hat):
http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html
Die hier zitierten §§ (Nötigung; Freiheitsberaubung) findest Du im StGB (=Strafgesetzbuch). Schulrecht wirst Du beim Bundesjustizministerium vergeblich suchen: Die Länder machen nämlich zusätzlich Gesetze, gerade im Schulbereich. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Alle Lehrer die bei der Bus Aufsicht stehen, erkenne ich daran, dass die nichts dabei haben.
Also die haben nur Klamotten an und sind erwachsen, also keine Taschen.
Die Frau hatte aber eine Tasche!
Ich übersetze das mal in Aussagenlogik:
"Einige A sind P. Daraus folgt: Wer nicht P ist, ist nicht A."
Analog: alle Hunde, die ich kenne, haben vier Beine. Folglich kann der dreibeinige Fellträger meines Nachbarn keinesfalls ein Hund sein.
Mit so einer Aussage würden Sie in Mathematik ein "ungenügend" bekommen.
Und Du würdest in Deutsch "ungenügend" bekommen. Da ich das hier geschrieben hatte.
recen hat folgendes geschrieben::
...Dazu kahm die auch noch von oben, also nicht aus der Schule wie alle anderen Lehrer! ...
Die Frau kahm nicht vom Schulgelände, die anderen Lehrer aber alle, die Frau ist von der aneren Straße Seite gekommen, aber die anderen Lehrer kahmen von der Schule.
Die Frau kahm nicht vom Schulgelände, die anderen Lehrer aber alle, die Frau ist von der aneren Straße Seite gekommen, aber die anderen Lehrer kahmen von der Schule.
Das heißt nichts. Wenn ich Busaufsicht habe, komme ich aus Richtung Schule, mein Kollege kommt von der anderen Straßenseite aus Richtung Lehrerparkplatz; weil er an dem Wochentag nur Nachmittagsunterricht hat. Und dann hat er normalerweise auch seine Tasche dabei, während ich meine im Klassenzimmer eingeschlossen lasse. _________________ mitternächtliche Grüße.
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zaun Lehrerparkplaz Zaun Schule Zaun Busse Straße
Ich glaube nicht das die Lehrerin jetzt extra oben lang löuft nur damit die nicht von der Schule kommt, oder doch?
Also wenn es öffentliche Busse sind, dann kann sie Dir schonmal gar nichts. Unhöflich sein (nicht beleidigend!) und drängeln gehört nicht zu den Straftaten aus dem StGB. Gehört sie zu der Busfirma mag es sein, dass sie Dich "rausschmeißen" kann.
Wenn es eben dieser öffentliche Bus ist, hat auch keine Lehrerin das Recht (wenn es nach der Schule ist, die Lehrerin also keinen Erziehungsauftrag mehr hat) Dich da raus-zu-ziehen.
Freiheitsberaubung... Ist die Frage, ob es das bringt. Freiheitsstrafen bis 5 Jahren... Hast Du es nicht rechtzeitig zu Deinem Arzt geschafft, der Dir eine lebensrettende Spritze gegeben hätte und Du sie darauf aufmerksam gemacht hättest - gut Aber wenn Du 5 Minuten zu spät zum Essen kommst wird m.E. kein Richter der Welt sie veruteilen
Also wenn es öffentliche Busse sind, dann kann sie Dir schonmal gar nichts.
Falsch. Wenn die Haltestelle mit zum Schulgelände gehört (und nur dann haben Lehrer dort auch eine Aufsichtspflicht), hat sie dort "Hausrecht".
Zitat:
Wenn es eben dieser öffentliche Bus ist, hat auch keine Lehrerin das Recht (wenn es nach der Schule ist, die Lehrerin also keinen Erziehungsauftrag mehr hat) Dich da raus-zu-ziehen.
Häufig sind Schulbusse, die auf's Schulgelände fahren dürfen, keine "öffentlichen" Busse (Linienbusse), sondern welche von Privatunternehmen, die angemietet werden, dass sie die Schüler transportieren. _________________ mitternächtliche Grüße.
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