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Mahnung widersprochen, was passiert jetzt?

 
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Tainok
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 10:16    Titel: Mahnung widersprochen, was passiert jetzt? Antworten mit Zitat

Hallo,

kurz zur Vorgeschichte: in dem Mietshaus in dem ich zur Miete wohnte, lag einiges im argen, weshalb ich die miete um ca. 10% gekürzt hatte. Eigentlich war das gerechtfertigt, trotzdem mahnt der Mieter lustig vor sich hin. Leider wird wohl demnächst die erste gerichtliche Mahnung eintrudeln, der ich vorhabe zu widersprechen um zu sehen wie weit er gehen wird.

Aber was, wenn er tatsächlich einen Anwalt damit beauftragt und bereit ist vor Gericht zu gehen?
Kann ich davor immer noch meine Schulden bezahlen und der Spuck ist damit vorbei?
Werde ich von diesem Anwalt vorher angeschrieben?
Wie hoch sind die dadurch zusätzlichen Kosten? (Streitwert ca. 150 EURO)

Wäre sehr nett, wenn sie jemand mal ein paar Minuten nehmen und mich aufklären könnte.
Vielen Dank!
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 10:30    Titel: Re: Mahnung widersprochen, was passiert jetzt? Antworten mit Zitat

Tainok hat folgendes geschrieben::

Aber was, wenn er tatsächlich einen Anwalt damit beauftragt und bereit ist vor Gericht zu gehen?


Ein Anwalt ist hierfür nichtmal erforderlich. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden und fristgemäß Rechtsmittel eingelegt werden, wird eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfinden. Anwaltszwang besteht hierfür nicht.

Tainok hat folgendes geschrieben::

Kann ich davor immer noch meine Schulden bezahlen und der Spuck ist damit vorbei?


Grundsätzlich können Sie natürlich jederzeit dem "Spuk" durch Zahlung ein Ende setzen. Der Vermierter wird allerdings darauf bestehen, dass Sie auch die Ihm entstandenen Kosten zahlen...

Tainok hat folgendes geschrieben::

Werde ich von diesem Anwalt vorher angeschrieben?


Das kann Ihnen nur der Anwalt beantworten. Sollte bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen worden sein, wird der Anwalt Sie vorraussichtlich nicht anschreiben. Vor Beantragung des Mahnbescheides ist dies durchaus möglich, aber nicht zwingend.

Tainok hat folgendes geschrieben::

Wie hoch sind die dadurch zusätzlichen Kosten? (Streitwert ca. 150 EURO)


Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Tainok
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:23    Titel: Re: Mahnung widersprochen, was passiert jetzt? Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::

Ein Anwalt ist hierfür nichtmal erforderlich. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden und fristgemäß Rechtsmittel eingelegt werden, wird eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfinden. Anwaltszwang besteht hierfür nicht.


Findet diese Verhandlung immer automatisch statt, wenn einem Mahnbescheid widersprochen wurde oder muss der Kläger damit einen Anwalt beauftragen?

Falls sie stattfindet, kann ich dort ohne Anwalt erscheinen und den ausstehenden Betrag einfach begleichen?

Wie verhält man sich in diese Situation dann bei geringem Streitwert am geschicktesten?
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:42    Titel: Re: Mahnung widersprochen, was passiert jetzt? Antworten mit Zitat

Tainok hat folgendes geschrieben::
gotto hat folgendes geschrieben::

Ein Anwalt ist hierfür nichtmal erforderlich. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden und fristgemäß Rechtsmittel eingelegt werden, wird eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfinden. Anwaltszwang besteht hierfür nicht.


Findet diese Verhandlung immer automatisch statt, wenn einem Mahnbescheid widersprochen wurde oder muss der Kläger damit einen Anwalt beauftragen?

Falls sie stattfindet, kann ich dort ohne Anwalt erscheinen und den ausstehenden Betrag einfach begleichen?

Wie verhält man sich in diese Situation dann bei geringem Streitwert am geschicktesten?


Wie bereits geschrieben, besteht kein Anwaltszwang, weder für Kläger, noch für den Beklagten. Wenn der Gläubiger bei Beantragung des Mahnbescheids beantragt hat, dass bei Widerspruch die streitige Verhandlung durchgeführt wird (ist die Regel), dann folgt automatisch eine Hauptverhandlung. Näheres ergibt sich auch aus der Rechtsmittelbelehrung eines Mahnbescheids.

Wie ebenfalls bereits erwähnt, können Sie jederzeit den Betrag zahlen.

Welches Verhalten am geschciktesten ist, läßt sich so pauschal nicht beantworten. Dies kann wohl am ehesten ein Rechtsanwalt nach Prüfung des Einzelfalles. Sind die Ansprüche definitv ungerechtfertigt, wird man sie wohl nicht anerkennen. Sind sie jedoch gerechtfertigt, gilt: "Zahlen bringt Frieden".
_________________
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Tainok
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Erleuterungen.

Es kommt also quasi zu einer Aussprache vor Gericht.
Welches Gericht ist den zuständig? Nicht, dass ich nachher noch verreisen muss Traurig
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zuständig ist das Gericht des Beklagten.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nä, das Gericht, in dessen Bezirk sich die Mietsache (Räume) befindet.
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