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Ein gerichtlicher Vergleich für Kindesunterhalt wurde Anfang November abgeschlossen. U.a. wurde auch darin festgehalten, daß gewisse Dokumente innerhalb eines Monats vorgelegt werden müssen.
Um das ganze im Dezember zu beschleunigen, bekam mein Anwalt eine Aufstellung von mir über die nachzuzahlende Differenz. Die Vorlage der Dokumente wurde einmal beim gegenerischen Anwalt nachgefragt. 6 Wochen nach Vergleich wurde von mir ein vollstreckbarer Titel beim AG beantragt. Dieser wurde Ende Dezember dem Anwalt gebracht, weil er pfänden wollte.
Ein PFÜB wurde angeblich Mitte Januar ans AG ... geschickt.
Ein Anruf diese Woche bei dem entsprechenden Vollstreckungsgericht ergab, daß unter dem Namen des Schuldners keine Akte zu finden ist. Angeblich hat dieses AG dem Anwalt um Stellungnahme gebeten - und somit nicht die Pfändung eingeleitet, weil der Schuldner - ohne Nachweis - über seinen Anwalt mitteilen lies, daß alles bezahlt wäre.
Seit zwei Tagen wird versucht, daß Aktenzeichen des AG... herauszufinden. Es kommt keinerlei Reaktion vom Anwalt. Genauso wenig wurden bis zum heutigen Tage die Dokumente vorgelegt.
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