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atze44 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 65
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Verfasst am: 26.01.08, 12:04 Titel: Handy wurde in der Pause beim spielen eingesammelt! |
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Undzwar hatte ich heute(samstag) schule(tag der offenen Tür)
Es war nicht mal richtiger unterricht wir sollten den neulingen demonstrieren wie das so bei uns abläuft.
Als ich in der großen Pause worms spielte kam die Direktorin und nahm mir das handy weg.Sie sagte, dass meine Eltern das handy abholen sollen.
Wie lange darf die mein Handy behalten?
Darf die überhaupt mein Handy einsammeln? (ich habe in der Pause worms gespielt).
Wohne in NRW. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 26.01.08, 12:21 Titel: |
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Was sagt die Schulordnung(die wohl auch bei einer Schulveranstaltung wie einem Tag der offenen Tür gilt) zum Thema Handys/Unterhaltungselektronik? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 26.01.08, 13:36 Titel: Re: Handy wurde in der Pause beim spielen eingesammelt! |
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atze44 hat folgendes geschrieben:: | Undzwar hatte ich heute(samstag) schule(tag der offenen Tür)
Es war nicht mal richtiger unterricht wir sollten den neulingen demonstrieren wie das so bei uns abläuft.
Als ich in der großen Pause worms spielte kam die Direktorin und nahm mir das handy weg.Sie sagte, dass meine Eltern das handy abholen sollen.
Wie lange darf die mein Handy behalten? | Bis die Eltern es abholen; oder sie geben Dir eine schriftliche Vollmacht, dass Du es selber ausgehändigt bekommst.
Zitat: | Darf die überhaupt mein Handy einsammeln? (ich habe in der Pause worms gespielt).
Wohne in NRW. | Wenn die Schulordnung die Benutzung von Händis verbietet, darf sie das. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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atze44 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2007 Beiträge: 65
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Verfasst am: 26.01.08, 19:06 Titel: |
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omq wie lange darf sie es denn behalten? |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 26.01.08, 22:23 Titel: Re: Handy wurde in der Pause beim spielen eingesammelt! |
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mitternacht hat folgendes geschrieben:: | atze44 hat folgendes geschrieben:: | Undzwar hatte ich heute(samstag) schule(tag der offenen Tür)
Es war nicht mal richtiger unterricht wir sollten den neulingen demonstrieren wie das so bei uns abläuft.
Als ich in der großen Pause worms spielte kam die Direktorin und nahm mir das handy weg.Sie sagte, dass meine Eltern das handy abholen sollen.
Wie lange darf die mein Handy behalten? | Bis die Eltern es abholen; oder sie geben Dir eine schriftliche Vollmacht, dass Du es selber ausgehändigt bekommst. |
siehe oben. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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HendrikL. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 27.01.08, 20:29 Titel: Re: Handy wurde in der Pause beim spielen eingesammelt! |
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mitternacht hat folgendes geschrieben:: | mitternacht hat folgendes geschrieben:: | atze44 hat folgendes geschrieben:: | Undzwar hatte ich heute(samstag) schule(tag der offenen Tür)
Es war nicht mal richtiger unterricht wir sollten den neulingen demonstrieren wie das so bei uns abläuft.
Als ich in der großen Pause worms spielte kam die Direktorin und nahm mir das handy weg.Sie sagte, dass meine Eltern das handy abholen sollen.
Wie lange darf die mein Handy behalten? | Bis die Eltern es abholen; oder sie geben Dir eine schriftliche Vollmacht, dass Du es selber ausgehändigt bekommst. |
siehe oben. |
Soweit ich informiert bin (hatte selber mal das Problem) muss sie es des Versoßes nach regeln. Also, wenn es das erste mal war 1 Tag (Beispiel), nach dem dritten Verstoß auch mal ne Woche. Muss aber immer verhältnismäßig sein.
Guck mal ins SchulG NRW (gibt ne pdf, einfach mal googeln). Habe einen §13 in Gedanken. Kann mich aber auch total täuschen und bin zu faul nachzugucken - schau halt mal selber.
Gruß,
Hendrik |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 27.01.08, 22:20 Titel: Re: Handy wurde in der Pause beim spielen eingesammelt! |
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HendrikL. hat folgendes geschrieben:: | Soweit ich informiert bin (hatte selber mal das Problem) muss sie es des Versoßes nach regeln. Also, wenn es das erste mal war 1 Tag (Beispiel), nach dem dritten Verstoß auch mal ne Woche. Muss aber immer verhältnismäßig sein. | Nein, das ist Ermessenssache.
Zitat: | Guck mal ins SchulG NRW (gibt ne pdf, einfach mal googeln). Habe einen §13 in Gedanken. Kann mich aber auch total täuschen und bin zu faul nachzugucken - schau halt mal selber.
Gruß,
Hendrik | § 53.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/SchulG_Text.pdf _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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HendrikL. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 247
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Verfasst am: 27.01.08, 22:24 Titel: Re: Handy wurde in der Pause beim spielen eingesammelt! |
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mitternacht hat folgendes geschrieben:: | HendrikL. hat folgendes geschrieben:: | Soweit ich informiert bin (hatte selber mal das Problem) muss sie es des Versoßes nach regeln. Also, wenn es das erste mal war 1 Tag (Beispiel), nach dem dritten Verstoß auch mal ne Woche. Muss aber immer verhältnismäßig sein. | Nein, das ist Ermessenssache.
Zitat: | Guck mal ins SchulG NRW (gibt ne pdf, einfach mal googeln). Habe einen §13 in Gedanken. Kann mich aber auch total täuschen und bin zu faul nachzugucken - schau halt mal selber.
Gruß,
Hendrik | § 53.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/SchulG_Text.pdf |
Ahh. Ja. Gut. 53 ist es.
Ja - Wenn nach Ermessen entschieden wird, wird aber auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. (siehe mein Beispiel mit der Anzahl der Verstoße).
Hendrik |
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