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Ernennungsurkunde des gesetzlichen Vertreters

 
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kotty84
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 13
Wohnort: Siegen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 15:43    Titel: Ernennungsurkunde des gesetzlichen Vertreters Antworten mit Zitat

Hallo!

Meine Freundin wird 6 Monate nach Ecuador als Demi-Pair gehen. Für das Visum hat sie schon alle Unterlagen zusammen bis auf eine.

Was ist eine "Ernennungsurkunde des gesetzlichen Vertreters"??? Das haben wir noch nie gehört. Bitte um Hilfe!!! Verlegen
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kotty84
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 13
Wohnort: Siegen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß, dass das nicht direkt was mit Recht zu tun hat, aber ich würde mich trotzdem freuen, wenn das hier nicht ignoriert würde. Winken
danke
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo kotty84,
mit ein bisschen machismo könnte man zwar sagen: Wenn die Perle dort unbedingt so lange hin will, soll sie sich doch selber darum kümmern... Mit den Augen rollen

Andererseits eröffnen sich evtl. auch einem selbst in dieser Zeit neue Möglichkeiten (ich weiss ja nich, wie sie aussieht...) Teufel-Smilie Winken

Deshalb hier die entscheidende Info:
Der Text
Zitat:
"Ernennungsurkunde des gesetzlichen Vertreters"???
muss vollständig heissen:
Zitat:
Ernennungsurkunde des gesetzlichen Vertreters der einladenden Institution, welche ordnungsgemäss in Ecuador registriert sein muss


Demi Pair wird meistens in Verbindung mit einem Sprachschul-Aufenthalt oder einer befristeten Freiwilligen-Arbeit bei einer NGO genutzt. Welches von beidem isses?

Wenn Sprachaufenthalt, dann müsste durch Anruf bei der Au-Pair-Vermittlung geklärt werden, ob die "einladende Instution" entweder
a) diese Vermittlungsagentur selbst ist (kann sie nur, wenn sie auch in EC offiziell akreditiert ist).
oder, bei anderen Geschäftsmodellen
b) die dortige Sprachschule ist

Wenn Freiwilligen-Arbeit bei einer Organisation vor Ort, dann muss der Leiter der Organisation (= "gesetzlicher Vertreter") das Bestätigungsschreiben (= "Ernennungsurkunde") ausstellen, dass und zu welchen Bedingungen wie lange man für diese Organisation tätig sein wird.

Die Vermittlungsagentur müsste sich eigentlich mit dem Bürokram auskennen und von selbst die entscheidenden Infos liefern.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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kotty84
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 13
Wohnort: Siegen

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für deine antwort. hat schon gereicht.

den anfang deines postings ignorier ich einfach mal Winken
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