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recht.de :: Thema anzeigen - Umbuchung Flug....was ist mit Zubringerflug?
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Umbuchung Flug....was ist mit Zubringerflug?

 
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Sandra_1972
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 16:12    Titel: Umbuchung Flug....was ist mit Zubringerflug? Antworten mit Zitat

Ich habe 4 Flüge nach USA gebucht und für 2 Personen dazu Zubringerflüge innerhalb Deutschland. Leider sind die USA Flüge umgebucht worden, andere Zeit, früher und andere Fluggesellschaft und anderer Zielflughafen, so daß die Zubringerflüge jetzt nicht mehr passen. Die zwei Personen müssen jetzt einen Tag früher fliegen und brauchen eine Hotel für eine Nacht, und ich frage mich ob ich das komplett zahlen soll. Hat schon jemande Erfahrungen gemacht die mir weiterhelfen können? Gebucht habe ich das bei [Veränderter, aber erkennbarer Name editiert by Mod]....leider kann ich da technisch nur 4 Flüge in eins buchen so daß ich gezwungen war zwei Buchungen vorzunehmen obwohl das zusammen gehört...... Böse wie könnte hier die Rechtslage sein ?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zum besseren Verständnis:
4 Personen reisen, wurden aber in unterschiedlichen Buchungen reserviert.

Dazu wurden dann in einer separaten Buchung die Zubringerflüge für 2 von 4 Reisenden gebucht ?

Falls sich das so darstellt, bleibt der Reisende auf den Kosten sitzen, da mit 2 Buchungen (1 x Langstrecke, 1 x Zubringer innerdeutsch) jeweils unterschiedliche Beförderungsverträge eingegangen wurden.
Wären die Zubringerflüge in das Langstreckenticket integriert gewesen, sähe die Sache anders aus.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Report hat leider Recht. Sie hätten die Zubringerflüge bei der Fluggesellschaft telefonisch buchen sollen, dann hätten sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Änderung berücksichtigt werden können. Nebenbei gesagt, ein Reisebüro kann unendlich viele Segmente in einem PNR für Sie reservieren und ich glaube sogar, dass die Flugpreise fast ähnlich sind.

Zähneknirschend bezahlen und Urlaub genießen. Das nächste Mal wissen Sie es Winken
_________________
LG Leonardo
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