Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mahnbescheid - Gerichtsstand des Zivilprozess ändern ???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mahnbescheid - Gerichtsstand des Zivilprozess ändern ???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
huarache
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 17:14    Titel: Mahnbescheid - Gerichtsstand des Zivilprozess ändern ??? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Experten!

Angenommen meiner Mutter ist ein gerichtlicher Mahnbescheid zugegangen welchem Sie fristgerecht widersprochen hat, da der mutmaßliche Gläubiger kein Recht auf den geforderten Betrag hat.

Nun würde ein streitiges Verfahren anstehen innerhalb dessen das Gericht klärt ob der Anspruch des Gläubigers überhaupt rechtens ist.

Der Gerichtsstand ist Frankfurt / Main.

Sicherlich würde meine Mutter gerne die Gelegenheit wahrnehmen um diese Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Es ergeben sich jedoch folgende Probleme:

1.
Die Anreisekosten stehen in einem eher ungünstigen Verhältnis zum Streitwert, soll heißen, nach erfolgreicher Verhandlung würde sie sich mit Kosten konfrontiert sehen (An- und Abreisekosten, evtl. Unterkunft, etc.) welche unverhältnismäßig hoch ausfallen.

2.
Sie ist mit der Betreuung meiner Großmutter (Pflegestufe I) betraut und kann diese unter keinen Umständen allein lassen um sicherzustellen das diese sich und andere nicht gefährdet. Bei meiner Großmutter wurde Altersdemenz diagnostiziert und im Zuge dessen von ihr selbst eine notariell beurkundete Vormundschafterklärung erwirkt. Das heißt meine Mutter darf im Zweifelsfall über das Schicksal meiner Oma entscheiden sollte sie nicht mehr im Stande dazu sein.

So, jetzt mal zum Kern der Sache:

Gäbe es eine Möglichkeit den Gerichtsstand (Frankfurt/Main) in eine Region zu verlegen die den zuvor genannten Umständen entgegen kommt???

Eine Vorladung nach Frankfurt/M könnte sie aufgrund ihrer Verantwortung unter keinen Umständen nachkommen.

Abgesehen davon wäre mit Anreisekosten zu rechnen welche einfach nur wehtun s.o. .

Trotz aller dieser Umstände wurde in diesem fiktiven Fall selbstverständlich der Widerspruch versandt, wäre dies nicht geschehen würde der nächste Brief den Vollstreckungsbescheid enthalten.

Also liebe Experten, bitte gebt mir Tips und Ratschläge wie hier verfahren werden kann ohne nach Frankfurt/M zu reisen und trotzdem seiner Verantwortung und Pflicht nachzukommen.

Wie ist die Rechtslage?

Ich bin für alle Posts dankbar aber bitte, versucht bitte die Ausgangssituation so zu lassen wie sie ist und nur einen Lösungsweg aufzuzeigen der konstruktiv ist.

Sorry, aber leiden werden in Foren zu oft zweckfremde Problematiken erörtert als der Threadautor sich erhofft hat.

Tausend Dank Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Normaler Weise wird das Verfahren an das Gericht abgegeben, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
Ihre Mutter muß sich nicht selbst dort vertreten, sie kann auch einen Anwalt beauftragen.
Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Verlierer, wenn
Zitat:
da der mutmaßliche Gläubiger kein Recht auf den geforderten Betrag hat.
das korrekt ist, hat sich die Sache für sie erledigt.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
huarache
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

O.K., das mit dem Anwalt ist schon klar. Würde aber nicht gehen, steht quasi nicht zu Verfügung weil keine Rechtsschutzversicherung vorhanden wäre.

Ist das "Abgeben" des Verhandlungsortes von dem Gericht am Gerichtsstand an das zuständige Gericht des Beklagten irgendwo geregelt? Ich meine gibt es da ein Gesetz in dem solcherlei beschrieben und geregelt wird?

Oder ist dies eine Angelegenheit die individuell vom Gericht entschieden werden darf?

Sicherlich besteht bei diesem fiktiven Fall die Angst das der Gläubiger alles versucht seine Forderungen durchzusetzen und es auf jeden Fall zu einer Verhandlung kommt. In Anbetracht dessen ist anzunehmen das sich die Angelegenheit erst erledigt hat wenn das Gericht festgestellt hat das der Anspruch unberechtigt ist. Deswegen auch mein Nachfragen und fiktives besorgt sein.

Die Forderung ist im übrigen an keine materielle Gegenleistung gebunden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre schon recht hilfreich, ein paar weitere Details zu bekommen.
Wir könnten dann ganz allgemein die zu erwartenden Kosten mit/ohne Anwalt ermitteln.

Eine Verteidigung -selbst vor einem Amtsgericht- muß auch sorgfältig vorbereitet und vorab schriftlich eingereicht werden, es müssen Fristen eingehalten werden etc.
Ohne anwaltliche Hilfe kann das einen Laien sehr schnell überfordern.

Edit: Der allg. Gerichtsstand ist übrigens hier gesetzlich festgelegt (einfach weiterblättern für weitere Infos).
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Über welche Beträge reden wir? Vgl. evtl. Pfeil § 495 a ZPO.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.