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Verfasst am: 17.02.05, 14:25 Titel: Frage: Wie könnte man sich Verhalten?
Ich möchte mich dafür Entschuldigen, das ich mich vor kurzem in einem Posting nicht korrekt an die Vorgaben in diesem Forum gehalten habe.
Habe jetzt meinen Eintrag umgearbeitet und hoffe, das er trotz vielen Personen A + Personen B u.s.w., nicht zu verwirrend ist.
Wer hat Erfahrung damit, wenn z.B. eine Person A von einer Person B um Hilfe in einem Streitfall gebeten wird und kann Hinweise geben, wie man sich könnte verhalten könnte, wenn diese Hilfe von Person A aber so fehlerhaft ist, das daraus Nachteile für Person B entstehen. ?
Folgender Beispielfall:
Nehmen wir an Person A hilft Person B bei einer Gerichtlichen Angelegenheit gegen Person C
Dabei hätte Person A schon zum wiederholten mal Fehler(unrichtige Angaben) bei Gerichtseingaben gemacht, die nun von Person C genutzt werden, um Person B einen Strick daraus zu drehen.
Mit dem Ergebnis, das man jetzt bei Gericht, die Anträge zum Teil zurück weist, mit der Begründung sie seien, zu widersprüchlich und damit nicht gerechtfertigt.
Diese klar erkennbaren Widersprüche wurden alle in Eingaben gemacht die von Person A bei Gericht eingereicht worden währen und erheblich von Unterlagen die ihm ausgehändigt wurden abweichen, bzw. von der Beklagten als falsche Behauptungen bewiesen werden konnten.
Person A wurde schon in der Vergangenheit des öfter vom Person B darauf hingewiesen, das er sich mehr an die Unterlagen und die Angaben von ihm halten soll .
Doch immer wieder passierten diese “ Mißverständnisse“.
Da Person B auch immer erst kurz vor Ablauf einer Eingabefrist die Kopien der Eingaben von Person A zugestellt werden, blieben ihm auch so gut wie keine Möglichkeiten etwas an dem Ablauf zu endern.
Zuletzt, hätte Person B sogar selbst einen Schriftsatz von Person A, in dem wieder einige falsche Angaben gemacht wurden und ihm wieder erst 3 Tage vor Fristende zugegangen waren, handschriftlich in der Kopie korrigiert und Person A per Fax zurück geschickt mit der bitte zur Kenntnisnahme .
Weil Person B es für selbstverständlich halten würde, Person A dieses Schreiben neu erstellt, hätte er auch nicht extra noch einmal darauf hingewiesen.
Nachdem Person A , Person B auf dessen telefonische Nachfrage erklärt hätte, das er dieses Fax, so wie er es ihm geschickt hätte, mit all den Handschriftlichen Veränderungen und alleine schon deshalb für einen Außenstehenden (z.B.Gericht) nur sehr schwer nachzuvollziehenden Angaben , bei Gericht eingereicht hätte, entschließt sich Person B diese Eingabe noch einmal sauber Abzuschreiben und selber bei Gericht nachzureichen.
Da jetzt schon Freitag und somit der letzte Tag der Abgabefrist währe, telefoniert Person B mit der zuständigen Stelle bei Gericht, erklärte dort kurz die Situation und gibt dann am ersten Arbeitstag, damit es schneller geht, persönlich dort das Schreiben ab.
Was er dann auch tun würde – allerdings ist dann schon die Abgabefrist um einen Tag überschritten.
Nehmen wir weiter an, das genau dieses Schreiben, das die Verhältnisse wieder gerade gerückt hätte, würde von Person C per Antrag als verspätet eingegangen und damit als nicht zulässig abgetan und vom Gericht bei der Verhandlung bestätigt.
Somit würde das neuere Schreiben mit den Richtigstellungen verworfen und die Fehlerhafte und widersprüchliche Eingabe von Person A als Grundlage für Forderung in dieser bestimmten Sache herangezogen.
Für Person C, währe es jetzt natürlich ein leichtes, an Hand der Widersprüche in dieser Eingabe , Person B als unglaubwürdig. darzustellen und seine Ansprüche als nicht gerechtfertigt.
Und dieses würde dann auch vom Richter während der Verhandlung schon, genau so bestätigt, in dem er die Forderung von Person B in dieser Sache, zurückweisen würde.
Da Person B aber nicht akzeptieren wollte, das ihm durch Fehler von Person A Nachteile entstehen, würde er ihm gerne noch einmal schriftlich auf die Situation hinweisen, aber so, das Person A keine Gelegenheit geboten wird, sich mit irgendwelchen Behauptungen aus dem gesamten Angelegenheit zurückzuziehen.
Denn Person B müßte ja auch davon ausgehen, das sein Rechtsschutz, sicherlich nicht zustimmen würde, wenn er Person A, obwohl das sicherlich das beste wäre, gegen eine Person XY austauschen würde,
Zumal ja dann auch zusätzliche Kosten entstehen würden, durch die Einarbeitung von Person XY .
Da würde Person B doch Gefahr laufen, dass wenn dann irgendwann das Urteil aus dieser letzten Verhandlung zugestellt würde und er Einspruch einlegen wollte, er plötzlich ohne Hilfe da steht, da sein Rechtsschutz keine Deckung mehr übernehmen würde – das wäre es dann, oder wie??
Person A würde seine Gebühren mit der Versicherung abrechnen ( kassierte also in jedem Fall) und Person B hätte das Nachsehen.
Das kann es doch nicht sein.
Aus diesen vorgenannten Gründen, währe es interessant ein paar Meinungen zu Lesen, wie man Person A, mit allem Nachruck klar machen könnte was Sache ist, ohne das ihr Gelegenheit geboten wird, aus dieser ganzen Angelegenheit aussteigen zu können.
Vielleicht will Person B ja auch nur Person A, ganz energisch an seine Pflichten erinnern, um ihn so zu mehr “Genauigkeit und Einsatz“ motivieren, aber ohne das er nachher selbst im Regen steht.
Denn Person A währe mit Sicherheit nicht bereit Fehler einzugestehen.
Sondern würde versuchen Person B wieder die Schuld zu zuschieben wie schon in der Vergangenheit, um sich dann aus der ganzen Angelegenheit zurückziehen zu können, mit der Begründung “ das Vertrauensverhältnis währe zu sehr gestört“ was vielleicht auch schon vorher mal angedeutet wurde.
Wie sollte/könnte man sich in so einer Situation verhalten.
Wenn ein Gutachter feststellt, das eine Wand umgefallen ist, weil die Maurer gepfuscht haben, ist der Unternehmer haftbar.
Aber wie währe es in der vorgenannten Angelegenheit???
Für eventuelle Antworten, möchte ich mich schon jetzt bedanken.
Ist die Rechtsauffassung des Mandanten falsch und hat er seine prozessualen Chancen durch sein Verhalten verspielt, gibt das zumindest Gewissheit.
Hat es dagegen der Anwalt verbockt, braucht der Mandant eine Prüfung, ob noch etwas zu retten ist, ob Möglichkeiten bestehen, den Anwalt in die Haftung zu nehmen und Tips und Hilfe bei der Beweissammlung gegen ihn. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Das würde aber heißen, doch einen anderen Anwalt.
Die Frage ist nur ob der Rechtsschutz da mitspielen würde, wenn jetzt noch einen Kriegsschauplatz aufgemacht wird.
Möglicherweise ist sich Person A dessen ja auch bewußt und geht deshalb davon aus, das ihm von Person B keine große “ Gefahr “ drohen kann.
Im Gegenteil es ihm ganz und gar Recht sein könnte, wenn keine Deckung mehr übernommen wird.
Dann könnte er Problemlos aus der Angelegenheit aussteigen, seine Gebühren Abrechnen und das war es dann.
Deswegen würde ihm doch wohl kaum Geld verloren gehen, da so weit man hört, nach Streitwert Abgerechnet wird.
Nicht gerade motivierend für Person A sich um eine Sache intensiv zu kümmern.
Ob Person B nun gewinnt oder verliert, der Streitwert bleibt gleich und somit die Gebühren.
Also währe für Person A die beste Lösung um für sich die Angelegenheiten abschließen zu können, entweder einen Vergleich oder aber der Rechtsschutz übernimmt keine Deckung mehr.
Würde Person B wechseln und zur Person XY gehen, kostet die auch wieder Geld , das ein Arbeitsloser nicht so einfach übrig hat.
Da könnte für ihn, ohne Deckung vielleicht schon nach der Erstberatung Schluß sein.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 18.02.05, 08:35 Titel:
Tanne hat folgendes geschrieben::
Das würde aber heißen, doch einen anderen Anwalt.
Die Frage ist nur ob der Rechtsschutz da mitspielen würde, wenn jetzt noch einen Kriegsschauplatz aufgemacht wird.
Möglicherweise ist sich Person A dessen ja auch bewußt und geht deshalb davon aus, das ihm von Person B keine große “ Gefahr “ drohen kann.
Im Gegenteil es ihm ganz und gar Recht sein könnte, wenn keine Deckung mehr übernommen wird.
Dann könnte er Problemlos aus der Angelegenheit aussteigen, seine Gebühren Abrechnen und das war es dann.
Deswegen würde ihm doch wohl kaum Geld verloren gehen, da so weit man hört, nach Streitwert Abgerechnet wird.
Nicht gerade motivierend für Person A sich um eine Sache intensiv zu kümmern.
Ob Person B nun gewinnt oder verliert, der Streitwert bleibt gleich und somit die Gebühren.
Also währe für Person A die beste Lösung um für sich die Angelegenheiten abschließen zu können, entweder einen Vergleich oder aber der Rechtsschutz übernimmt keine Deckung mehr.
Würde Person B wechseln und zur Person XY gehen, kostet die auch wieder Geld , das ein Arbeitsloser nicht so einfach übrig hat.
Da könnte für ihn, ohne Deckung vielleicht schon nach der Erstberatung Schluß sein.
Also, ist guter Rat teuer
Werte Person T.
Mal angenommen, Person L versucht, mit Person D bei Person F zu erreichen, dass Personen F und B zusammen mit Person R bei Person Z vorstellig werden, um sich gemeinsam mit Person D, der Freundin von Person A und deren Stiefvater, Person S, zu einer gemeinsamen Schweigeminute zum Protest gegen das unglaubliche Verhalten von Person A zusammenzufinden, dann könnte es doch möglicherweise gelingen, auch die Personen K, Ö und G zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen, ohne dass sich der Streitwert ändert.
Oder vielleicht auch einfach umgekehrt.
Sie wissen was ich meine? Nein?
Sorry, Person H auch nicht!
Ich hatte vor kurzem mit Person X, die gleich um die Ecke, wohnt ein ähnliches Gespräch.
Sie meinte auch, das es sicherlich für eine gute Nachbarschaft förderlich währe, wenn man Person A bis Person Z zusammen bringen könnte, um gemeinsam eine Schweigeminute abzuhalten.
Es währe wieder mal höchste Zeit, das man mal wieder etwas gemeinsam unternimmt.
Da währe eine gemeinsame Schweigeminute genau das richtige – da währe mal wieder so richtig was los..
Ach übrigens, hätte ich ja fast vergessen:
Ich versuche mich nur an die Vorgaben hier in diesem Forum zu halten, in dem ich die Darsteller in meinen Beiträgen, Person A, B, C, u.s.w. nenne.
Ich würde auch lieber so Schreiben, das es möglicherweise etwas verständlicher wird.
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