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Person A hat sich aufgrund von Kaufsucht stark verschuldet. Um aktuelle Ausgaben zahlen
zu können kauft A auf Rechnung verschiedene Waren bei Versandhaus B. Diese werden
anschließend weiterverkauft, aber bei B nie bezahlt, weil ja kein Geld da ist.
Was tun? _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Mit Ratenzahlungen an B beginnen. Macht sich im Rahmen der Schadenswidergutmachung als Strafmilderungsgrund immer gut, wenn man damit nicht erst beginnt, wenn die Anklageschrift zugestellt wird. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
ok, danke für die Info.
Wie ist es, wenn dann Privatinsolvenz beantragt wird. Gehen diese Beträge dann in die
Insolvenz und Restschuldbefreiung ein oder bleiben die Schulden dann auch noch nach den 6 Jahren? _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
ok, danke für die Info.
Wie ist es, wenn dann Privatinsolvenz beantragt wird. Gehen diese Beträge dann in die
Insolvenz und Restschuldbefreiung ein oder bleiben die Schulden dann auch noch nach den 6 Jahren?
Schulden aus Straftaten bleiben unberücksichtigt und bleiben (natürlich!) bestehen...§ 302 InsO
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